Parlamentskorrespondenz Nr. 662 vom 14.06.2023

Nationalrat beschließt Klimabonus 2023 mit einem Sockelbetrag von 110 €

Abgeordnete fordern einstimmig geologische Auswertungen beim Bau des AKW Paks II

Wien (PK) – Der Klimabonus für dieses Jahr, der ab September ausbezahlt werden soll, wird mit einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt. Der Nationalrat beschloss heute mehrheitlich eine entsprechende Neufassung des Klimabonusgesetzes. Nach dem Erfolg 2022 wird laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Aktion fortgesetzt, wobei die bei der Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse genützt worden seien, um die Treffsicherheit der Überweisungen zu verbessern.

Während die Regierungsfraktionen die Bedeutung des Klimabonus hervorhoben, fand die Initiative keine Zustimmung bei den Oppositionsparteien. Die SPÖ bemängelte die soziale Treffsicherheit. Die FPÖ und die NEOS hinterfragten die Maßnahmen grundsätzlich. Für die FPÖ ist die CO2-Bepreisung grundsätzlich der falsche Weg. Die NEOS wünschen Anreize zu klimafreundlichem Verhalten statt einer Verteilungspolitik. FPÖ und NEOS brachten jeweils einen Entschließungsantrag ein, erhielten dafür jedoch keine Mehrheit.

Ein Antrag der FPÖ, der mit in Verhandlung stand, zielte darauf ab, Häftlinge vom Recht auf Antragstellung für den Klimabonus grundsätzlich auszuschließen. Das Ansinnen der FPÖ fand keine Mehrheit.

Einstimmigkeit erzielte ein gemeinsam von ÖVP, Grünen und NEOS formulierter Entschließungsantrag, der begleitende geologische Untersuchungen beim Grubenaushub zum Bau neuer Atomkraftreaktoren im ungarischen Paks fordert.

Klimabonus soll 2023 noch treffsicherer werden

Der Nationalrat hat eine Neuregelung der Zahlung des Klimambonus für 2023 auf den Weg gebracht. Basierend auf einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen zum Klimabonusgesetz, der im Umweltausschuss noch präzisiert wurde, wird der regionale Klimabonus für 2023 pro Person aus einem Sockelbetrag in der Höhe von 110 € sowie einem gestaffelten Regionalausgleich bestehen. Sonderregelungen des Jahres 2022 für den Klimabonus sowie für den Anti-Teuerungsbonus wurden damit gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag dann per Verordnung festgelegt werden. Die Höhe soll sich unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientieren.

Neu geregelt ist nun, dass Strafgefangene, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten können. Damit werden diese Personen jenen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus wird auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert. Ebenso sind neue Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität vorgesehen. Damit soll auch die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden. Im Zuge der Plenardebatte brachten ÖVP und Grüne noch einen Abänderungsantrag ein, mit dem festgelegt wird, dass alle Personen, die nicht österreichische Staatsbürger:innen sind, sich aber auf Basis der verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen legal in Österreich aufhalten und die Anspruchsvoraussetzung erfüllen, Anspruch auf den Klimabonus erhalten. Im Umkehrschluss ist ein Ausschluss dieser Personen vom Bezug des Klimabonus vorgesehen, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt oder eine aufenthaltsbeendende Maßnahme aufrecht ist.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem gefordert wird, das Klimabonusgesetz wie auch das Nationale Emissionszertifikate-Handelsgesetz überhaupt außer Kraft zu setzen. Aus Sicht der FPÖ-Abgeordneten ist die Gefahr des Missbrauchs zu hoch. Insbesondere stießen sich die Freiheitlichen daran, dass auch Strafgefangene Anträge auf Auszahlung des Klimabonus stellen konnten.

Elisabeth Feichtinger (SPÖ) verwies auf Probleme der Auszahlung des Klimabonus und warf der Bundesregierung vor, aus diesen nicht gelernt zu haben. Die analoge Antragstellung, auf die ein nicht unwesentlicher Personenkreis nach wie vor angewiesen sei, sei unnötig kompliziert, weshalb viele Anspruchsberechtigte den Bonus nicht oder erst sehr verspätet erhalten würden. Andreas Kollross (SPÖ) meinte, dass die soziale Treffsicherheit der Maßnahme auch durch die vorgesehene Regionalisierung der Auszahlungshöhe nicht sichergestellt sei. Die Postleitzahl sei nicht der richtige Indikator für die Bestimmung der angemessenen Höhe des Bonus. Sie benachteilige Menschen im ländlichen Raum, aber auch Mieter:innen in den Städten, die sich ihre Heizungsform nicht aussuchen könnten.

Jakob Schwarz (Grüne) sah einen richtigen Ansatz in der regionalen Differenzierung der Höhe des Bonus. Er erfülle damit eine klimapolitische Steuerungsfunktion und habe eine soziale Komponente. Sein Fraktionskollege Lukas Hammer (Grüne) betonte, dass mit dem Klimabonus das Versprechen eingehalten worden sei, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wieder an die Menschen, die in Österreich leben, zurückzugeben.

Walter Rauch (FPÖ) sagte, seine Fraktion sehe die CO2-Bepreisung grundsätzlich als falschen Weg und lehne daher auch den Klimabonus ab, der eine fehlgeleitete Umverteilungsaktion der Bundesregierung sei. Er befürchtet, dass die Bundesregierung nach dem Vorbild Deutschlands bald einen Sanierungszwang für Gebäude und das vollständige Verbot von Öl- und Gasheizungen umsetzen wolle. In einem Entschließungsantrag, der keine Mehrheit fand, forderte er, entsprechenden Plänen der Bundesregierung von vorne herein eine Absage zu erteilen. Maximilian Linder (FPÖ) kritisierte ebenfalls die Regionalisierung des Klimabonus. Vor allem würden ländliche Regionen benachteiligt, da die Indikatoren für die Bestimmung der Höhe des Regionalausgleichs falsch gewählt seien.

Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) betonte, dass man bei der Neugestaltung des Klimabonus darauf geachtet habe, ihn noch treffsicherer zu gestalten. Mit dem im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag stelle man sicher, dass alle Personen, die sich legitimer Weise in Österreich aufhalten, den Bonus tatsächlich erhalten können. Joachim Schnabel (ÖVP) betonte, dass der Klimabonus durch die Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform möglich geworden sei. Man setze damit klimapolitische Impulse für die nächsten Generationen und ermutige Investitionen in den Klimaschutz. Ernst Gödl (ÖVP) wies darauf hin, dass die CO2-Bepreisung den Ausbau des öffentlichen Verkehrs erfordere. Hier habe Österreich bereits in der Verkehrspolitik der letzten Jahrzehnte wichtige Weichenstellungen vorgenommen.

Michael Bernhard (NEOS) sagte, seine Fraktion sehe den mit dem Klimabonus gewählten Ansatz kritisch. Wichtiger wäre es, Incentives für klimafreundliches Verhalten zu setzen. Dazu sei jedoch ein Klimaschutzgesetz notwendig, das längst überfällig sei. In einem Entschließungsantrag, der keine Mehrheit fand, forderte Bernhard die Vorlage eines Klimaschutzgesetzes, das unter anderem ein verbindliches jährliches Treibhausbudget und Emissionsreduktionsziele festlegen solle, bis 15. Juli.

Gewessler: Setzen gewonnene Erkenntnisse in der Abwicklung des Klimabonus um

"Nach dem Klimabonus ist vor dem Klimabonus", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur Ausgestaltung des Klimabonus. 2022 sei mit der Auszahlung des Bonus eines der größten Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung zu 98 % problemlos abgewickelt worden. Für 2023 habe man weitere Verbesserungen eingearbeitet. Wesentlich sei, dass der Sockelbetrag von ursprünglich 100 € auf 110 € erhöht werde und man zur ebenfalls ursprünglich vorgesehen regionalen Differenzierung zurückkehre. Um die Auszahlung zu verbessern, werde die Zahl der nutzbaren Kontodaten erhöht. Häftlinge seien nun vom Bezug ausgeschlossen. Die Bevölkerung werde mit einem Schreiben in Kürze informiert, die Auszahlung beginne im September 2023 automatisch und ohne Antrag.

Abgeordnete sehen erhöhte Erdbebengefahr am vorgesehenen Standort des AKW Paks II

Die Abgeordneten des Nationalrats fordern einstimmig, dass beim Grubenaushub zum Bau der Atomkraftreaktoren im ungarischen Paks begleitende geologische Untersuchungen durchgeführt werden sollen, um weitere Erkenntnisse über die Erdbebengefahr. Zu diesem Thema haben Abgeordnete der ÖVP, der Grünen und der NEOS einen gemeinsamen Entschließungsantrag mit dem Wunsch nach einer Klärung der Standortsicherheit der geplanten als auch der bereits im Betrieb befindlichen Reaktorblöcke eingebracht. Aus Sicht der Abgeordneten bestehen große Zweifel an der geologischen Eignung des Standortes.

Die Bedenken hinsichtlich der Erdbebensicherheit des geplanten Kraftwerks Paks II, das sich über geologischen Bruchlinien befinde, sind laut Martin Litschauer (Grüne) gut bekannt. Aus seiner Sicht sei daher nicht nachvollziehbar, wie die Entscheidung der EU-Kommission, den Bau von zwei weiteren Reaktoren zu genehmigen, zustande gekommen sei. Die aktuell stattfindenden Probebohrungen im Zuge des Grubenaushubs würden eine Möglichkeit für begleitende geologische Untersuchungen bieten, die man nicht verstreichen lassen dürfe.

Robert Laimer (SPÖ) sah ein "fahrlässiges Spiel mit dem Feuer", wenn ein AKW in einem Erdbebengebiet gebaut werde. Die Folgen eines nuklearen Unfalls in der österreichischen Nachbarschaft wäre verheerend. Die Bundesregierung hat sich aus seiner Sicht auf EU-Ebene zu wenig gegen das Projekt eingesetzt.

Walter Rauch (FPÖ) hielt es für wichtig, geschlossen gegen Atomkraft aufzutreten. In diesem Fall gehe es um ein AKW mit einem besonders hohen Risiko. Die Bundesregierung müsse gegen dieses Projekt, aber auch gegen andere Bauprojekte in der unmittelbaren Nachbarschaft Österreichs eintreten.

Friedrich Ofenauer (ÖVP) betonte, die nachhaltige Erzeugung von Strom sei eines der großen Zukunftsthemen. In Österreich herrsche ein Konsens, dass die Gefahren der Atomkraft nicht völlig beherrschbar seien. Diese Form der Energiegewinnung solle daher aus österreichischer Sicht nicht gefördert und unterstützt werden. Das Kraftwerk Paks II liege in einem geologisch ungeeigneten Gebiet. Er hoffe, dass Ungarn aufgrund des wissenschaftlichen Befunds zur Einsicht komme und das Kraftwerk letztlich nicht baue.

Michael Bernhard (NEOS) sagte, aufgrund der Grenznähe sei Österreich von den Plänen am Standort Paks II betroffen. Da sich mehrfach gezeigt habe, dass schwere Unfälle mit Atomkraftwerken nie gänzlich ausgeschlossen werden könnten, sei es nicht akzeptabel, ein AKW in einem möglichen Erdbebengebiet zu errichten. Österreich müsse daher immer wieder darauf hinweisen.

Umweltschutzministerin Leonore Gewessler sagte, Österreich werde immer wieder auf die Gefährlichkeit des Standorts von Paks II hinweisen. Bereits im UVP-Verfahren habe man auf eine seismische Störungszone nachgewiesen, die nach wie vor aktiv sein könnte. Sie danke den Abgeordneten daher für das starke Signal, mit der die Position ihres Ministeriums unterstützt werde. Österreich werde weiterhin in bilateralen Gesprächen mit Ungarn versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten und auf die Einhaltung aller nur erdenklichen Sicherheitsstandards zu drängen. Österreich setze sich auch auf EU-Ebene wie kein anderes Land lautstark gegen Atomkraft ein und trete gegen alle Versuche auf, der Atomkraft ein "grünes Mäntelchen umzuhängen", betonte Gewessler. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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