Parlamentskorrespondenz Nr. 862 vom 25.07.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP und Grüne für Ausbau der Speicherverpflichtungen bei Erdgas

Wien (PK) - Angesichts nach wie vor bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit Erdgaslieferungen aus Russland in die EU und nach Österreich soll die Geltungsdauer der strategischen Gasreserve in Österreich bis 1. April 2026 verlängert werden. Zudem sieht ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes, des Erdölbevorratungsgesetzes sowie des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) vor, den bereits bestehenden Versorgungsstandard für Gasversorger auszuweiten. Auch den Teuerungen soll entgegengewirkt werden, indem Kundinnen und Kunden animiert werden sollen, auf für sie finanziell günstigere Standardprodukte zu wechseln. Im Plenum ist für diese Maßnahmen eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich (3531/A).

Gewährleistung von Gas für 45 bzw. 30 Tage

Konkret soll ab Oktober 2024 für geschützte Kund:innen - sprich Haushalte, soziale Einrichtungen und Fernwärmekraftwerke – die Versorgung seitens der Gasversorger zwischen 1. Oktober und 1. März für 45 Tage gewährleistet sein. Dieser Zeitraum verkürzt sich durch einen entsprechenden Nachweis auf 30 Tage, wenn die vorzuhaltenden Gasmengen ausschließlich nicht-russischer Herkunft sind.

Für die Stromerzeugung aus Erdgas müssen laut Antrag Kraftwerksbetreiber ab Oktober 2024 ebenso Gas für 45 bzw. 30 Tage bevorraten, wobei auch hier das niedrigere Ausmaß ausschließlich aus nicht-russischem Erdgas stammen muss.

Was günstigere Standardprodukte für Gaskund:innen betrifft, soll analog zu den Maßnahmen im Stromsektor etwa halbjährlich der monatliche Teilbetrag angepasst werden können. Versorger müssen außerdem die Kund:innen einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung und auf Wechselmöglichkeiten hinweisen. Gestärkt werden sollen außerdem die Meldeverpflichtungen der Erdgasversorger an den Tarifkalkulator der E-Control.

Ein weiterer Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz beinhaltet eine rein redaktionelle Anpassung (3538/A). (Schluss) mbu


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