Parlamentskorrespondenz Nr. 918 vom 14.09.2023

Budgetausschuss: Grünes Licht für "Gebührenbremse" sowie für höheren Energiekrisenbeitrag für Energiekonzerne

Ermächtigung für bis zu 100 Mio. € an Zuschüssen für die Ukraine

Wien (PK) – 150 Mio. € Zweckzuschuss an die Länder, um damit als "Gebührenbremse" einer vollen Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren der Gemeinden entgegenzuwirken, hat der Budgetausschuss heute mit breiter Mehrheit – ohne die Stimmen der NEOS - befürwortet. Grünes Licht gab es von ÖVP und Grüne für eine Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne. Für beide Maßnahmen als Teile des aktuellen Entlastungspakets hatten die Koalitionsparteien eine Frist gesetzt, sodass die Beschlüsse bereits bei der ersten regulären Nationalratssitzung der neuen Tagungsperiode am 20. September fallen sollen.

Ebenfalls in Form eines Initiativantrags brachten alle Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ eine Ermächtigung für den Finanzminister auf den Weg, Zuschüsse zugunsten der Ukraine bis zu einem Betrag von 100 Mio. € zu gewähren. Die Gewährung dieser Beiträge darf laut Antrag nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Europäischen Union erfolgen.

Unterschiedliche Initiativen der Opposition etwa zu Pensionsrückstellungen und zur Kinderbildung wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

150 Mio. € Zweckzuschuss an die Länder

Als neuerliche inflationsdämpfende Maßnahme sollen die Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr abgefedert werden. In Form von Hilfen für Gemeinden als Gegenleistung für einen Verzicht auf die volle Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren sieht der von ÖVP und Grünen vorgelegte Initiativantrag einen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio. € vor (3545/A). Dieser Zweckzuschuss des Bundes ist von den Ländern zur Senkung von Benützungsgebühren der Gemeinden im Jahr 2024 zu verwenden. In den Erläuterungen wird festgehalten, dass die Senkung nicht zwangsläufig eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, sondern vielmehr eine Reduzierung im Vergleich zur Gebührenhöhe, wie sie sich ohne Gebührenbremse ergeben hätte, wie auch Finanzminister Magnus Brunner im Ausschuss etwa auf Fragen von Christoph Matznetter (SPÖ) erörterte. Die Regelung der Details, insbesondere welche Benützungsgebühren gesenkt werden sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden, bleibt demnach den Ländern überlassen.

Die Maßnahme der Dämpfung von Gebühren habe auch die Wirtschaftsforschung empfohlen, zumal diese wichtige Auswirkungen bei der Bekämpfung der Teuerung habe, meinte dazu Elisabeth Götze (Grüne). Zur Verteilung des Geldes erläuterte ein Experte des Finanzministeriums gegenüber Maximilian Linder (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS), dass diesbezügliche Fragen über die entsprechenden Richtlinien zu regeln seien. Was etwa die genossenschaftliche Versorgung betrifft, soll es in jedem Land möglich sein, auch hier die Mittel zweckkonform zu verwenden. Aber auch das sei erst im Detail zu regeln.

Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne

Zudem soll eine Änderung beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger eine höhere Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen ermöglichen (3546/A). Konkret zielt der Antrag von ÖVP und Grünen darauf ab, die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für das Kalenderjahr 2023 auf jenen Betrag zu erhöhen, um den der steuerpflichtige Gewinn 2023 um mehr als 10 % über dem Durchschnittsbetrag liegt. Kai Jan Krainer (SPÖ) wollte dazu vor allem wissen, wieviel Geld durch den Energiekrisenbeitrag im Jahr 2022 bzw. 2023 tatsächlich in den Staatshaushalt fließe. Eine Expertin des Finanzministeriums erläuterte, dass nach der Gewinnermittlung der Unternehmen die entsprechenden Körperschaftssteuerbescheide erst in einigen Jahren vorliegen. Das Gesetz sehe aber Vorauszahlungen vor, die sich ihr zufolge für das Jahr 2022 auf 80 Mio. € belaufen. Dieser Betrag betreffe ausschließlich den fossilen Bereich; für den Bereich Strom gebe es erst am 30. September den Fälligkeitstermin. Zudem könne eine finale Abschätzung noch nicht gegeben werden, da etwa die Absetzbeträge für grüne Investitionen noch zu berücksichtigen seien, so Finanzminister Magnus Brunner. Nachdem allerdings die Gewinne wohl 2023 etwas geringer ausfallen würden als 2022, leiste der vorliegende Entwurf eine diesbezügliche Nachschärfung, so Jakob Schwarz (Grüne).

Aus Sicht von Ausschussvorsitzendem Gabriel Obernosterer (ÖVP) hat die Gewinnabschöpfung insgesamt einen sehr einfachen Sinn. Entweder die Energieunternehmen kalkulieren niedriger, damit würden ihre Preise und Gewinne sinken. Wenn es bei höheren Gewinnen bleibe, gehe der entsprechende Betrag an den Staat.

Bis zu 100 Mio. € Zuschüsse für Ukraine

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine wurde von der EU im Dezember 2022 eine Unterstützung für die Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +) beschlossen. Durch günstige Konditionen soll ein Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücke der Ukraine im Jahr 2023 geleistet werden. Konkret wird im Rahmen der Makrofinanzhilfe + ein Betrag von maximal 18 Mrd. € in Form von Darlehen bereitgestellt. Laut Europäischer Kommission belaufen sich die Zinskosten der Makrofinanzhilfe + für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 auf 2,8 Mrd. €. Der österreichische Anteil werde voraussichtlich 78,2 Mio. € betragen. Der heute im Ausschuss mit Ausnahme der FPÖ von allen Fraktionen befürwortete Initiativantrag der Koalitionsparteien ermächtigt den Finanzminister, Zuschüsse zugunsten der Ukraine bis zu einem Betrag von 100 Mio. € zu gewähren (3520/A). Damit soll auch dem Zinsänderungsrisiko Rechnung getragen werden. Erforderlich ist dafür eine Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes.

NEOS für Pensionsrückstellungen im Bundesrechnungsabschluss

Zur Debatte standen auch mehrere Anträge der Opposition, die bereits in früheren Ausschusssitzungen in Verhandlung genommen und nunmehr neuerlich vertagt wurden. So machen die NEOS wiederholt auf die Pensionsproblematik aufmerksam. Bis 2050 würden dem Pensionssystem 1.300 Mrd. € an Beiträgen fehlen, stellt Gerald Loacker mit Verweis auf Berechnungen des Rechnungshofs im Bundesrechnungsabschluss 2020 fest. Diese Beiträge müssten aus Steuermitteln aufgebracht werden, so Loacker. Um die Budgetproblematik besser sichtbar zu machen, sollen die Pensionsverpflichtungen künftig nicht nur im Anhang des Bundesrechnungsabschlusses Platz finden, sondern auf Untergliederungsebene als Pensionsrückstellungen im Bilanzteil dargestellt werden, so die NEOS-Forderung (1957/A(E)). Der Antrag wurde mit einer ausführlichen Analyse von Christoph Zarits (ÖVP) seitens der Koalitionsparteien vertagt.

NEOS für Etablierung einer Zukunftsquote im Haushaltsgesetz

Außerdem fordern die NEOS im Sinne einer zukunftsgerichteten Budgetpolitik einen Indikator, beispielsweise eine Zukunftsquote in das Bundeshaushaltsgesetz zu integrieren und einen jährlichen Zielwert für diese zu definieren. In den nächsten Jahren seien die öffentlichen Ausgaben zunehmend zu priorisieren, da nicht nur "die hohen Schuldenstände als Folge der Corona-Pandemie, sondern noch mehr der stark steigende Ausgabendruck im Bereich der sozialen Sicherungssysteme" dies unvermeidbar machen würden. Die Zukunftsquote sollte demnach auch in die Berichterstattung zum Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz einfließen (2851/A(E)). Elisabeth Götze (Grüne) sprach sich für die Vertagung aus und meinte, dass die von den NEOS geforderte Zukunftsquote noch weitere Faktoren einbeziehen müsste, um als Indikator aussagekräftig zu werden.

SPÖ: Mehr Mittel für Kindergärten

Die SPÖ fordert mittels Entschließungsantrag wiederum mehr Geld für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich für einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr. Aktuell herrsche in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, könnten das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Etwa angesichts der hohen Inflation könnten Länder und Gemeinden zudem mit den zugeteilten Budgetmitteln weniger Kinderbetreuungsplätze als geplant schaffen (3313/A(E)), monieren die Sozialdemokrat:innen. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen soll die Bundesregierung genügend Finanzmittel zur Verfügung stellen, so ihre Forderung, die von ÖVP und Grünen im Budgetausschuss neuerlich vertagt wurde.

Eva Maria Holzleitner (SPÖ) hinterfragte außerdem die Aufteilungsmodalitäten der seitens des Bundeskanzlers in diesem Bereich angekündigten Mittel von 4,5 Mrd. € zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Rudolf Taschner (ÖVP) wies mit seinem Antrag auf Vertagung darauf hin, dass derzeit die Finanzausgleichsverhandlungen laufen würden und diese abgewartet werden müssten. (Fortsetzung Budgetausschuss) mbu