Parlamentskorrespondenz Nr. 975 vom 28.09.2023

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage mit verschärften Strafen zu Kindesmissbrauchsmaterial

Wien (PK) – Für verschärfte Strafbestimmungen zu "bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial" oder ebensolcher Darstellungen minderjähriger Personen liegt dem Justizausschuss eine Regierungsvorlage der Justizministerin vor (2208 d.B.). Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch umfassen neben der Neubezeichnung des Tatbestands (der bisher auf "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" lautet) auch eine Erhöhung der Strafrahmen sowie die Einführung höherer Strafdrohungen in Bezug auf "viele" Abbildungen oder Darstellungen, was laut Erläuterungen einem Richtwert ab ca. 30 Tatobjekten entspricht.

Differenziert wird beim Ausmaß der Strafrahmen zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien. Bei Letzterem droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen bis zu drei bzw. in jenen Fällen bis zu fünf Jahren vorgesehen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt. (Schluss) mbu