Parlamentskorrespondenz Nr. 1054 vom 12.10.2023

Justizausschuss billigt einstimmig Erhöhung der Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen

Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht wird an neue EU-Verordnung angepasst, Verwertungsgesellschaftengesetz adaptiert

Wien (PK) – Abseits des Kinderschutzpakets hat der Justizausschuss des Nationalrats heute auch weitere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. So stimmten die Ausschussmitglieder einhellig dafür, die Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen zu erhöhen, nachdem die letzte Anpassung mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2014 erfolgte. Außerdem gab es einstimmig grünes Licht dafür, das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht an neue EU-Vorgaben anzupassen und das Verwertungsgesellschaftengesetz in Bezug auf sogenannte "Weitersendungen" im ORF zu adaptieren.

Von Seiten der Oppositionsparteien wurden unter anderem weitere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und gegen Kinderkriminalität gefordert. Auch die Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, die Erhöhung des Kostenersatzes im Falle gerichtlicher Freisprüche und Entschädigungszahlungen für etwaige Schäden durch gesetzwidrige Corona-Verordnungen bzw. verfassungswidrige Corona-Gesetze standen neuerlich zur Diskussion. Inhaltliche Beschlüsse dazu gab es keine, die Anträge wurden jeweils mit den Stimmen der Koalition vertagt.

Justizministerin Alma Zadić kündigte an, noch im Herbst ein Pilotprojekt für Gewaltschutzambulanzen präsentieren zu wollen. Die Materie sei aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten komplexer als vielfach angenommen, außerdem gebe es einen Mangel an Gerichtsmediziner:innen, begründete sie die länger dauernden Verhandlungen. Auch was die Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen in Strafverfahren betrifft, zeigte sich die Ministerin zuversichtlich, dass "da bald etwas gelingen wird".

Noch "weit auseinander" liegen die Regierungspartner Zadić zufolge hingegen bei der geplanten unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, wobei sie sich selbst nach wie vor für das Senats-Modell ausspricht. Ein Senat sei viel weniger korruptionsanfällig als eine einzelne Person an der Spitze, außerdem wäre die Macht bei einem solchen Modell besser verteilt, sagte sie. Um die parlamentarische Kontrolle, die auch ihr wichtig sei, sicherzustellen, plädierte sie dafür, den vorliegenden Vorschlag der Expertengruppe zu ergänzen und verfassungsgesetzlich ein Interpellationsrecht der Abgeordneten verankern.

Erhöhung der Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen

Begründet wird die Erhöhung der Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen, die auch den Bereich der Fahrtkosten und Vergütungen für Räumungen und Fahrnisexekutionen umfasst, mit den zuletzt erfolgten massiven Preissteigerungen. Außerdem will die Regierung mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (2209 d.B.) die Berechnung der Vergütung vereinfachen, wobei sowohl dem Grundsatz einer erfolgsbasierten Entlohnung – etwa durch einen Abschlussbonus – entsprochen werden soll als auch die Vergütung für zeitaufwändige Tätigkeiten erhöht wird. Im Zuge der Digitalisierungsbemühungen der Justiz soll darüber hinaus auch im Bereich des Gerichtsvollzuges ein eigenes Programm zum Einsatz kommen, das die Gerichtsvollzieher:innen bei ihrer Tätigkeit wesentlich unterstützen und bargeldlose Zahlungen vor Ort ermöglichen wird, wie Justizministerin Zadić erläuterte.

Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht

Mit dem vom Justizausschuss ebenso einstimmig an das Plenum weitergeleiteten Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 (2198 d.B.) reagieren Regierung und Abgeordnete auf eine neue EU-Richtlinie, mit der das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht werden soll. Unter anderem geht es dabei um Entschädigungszahlungen bei fehlender Haftpflicht-Deckung, etwa weil das Unfallfahrzeug trotz Versicherungspflicht nicht versichert war oder nicht ermittelt werden konnte, wie Justizministerin Zadić erklärte. Damit werde es hier in Zukunft eine bessere Absicherung der Konsument:innen geben, strich Ulrike Fischer seitens Grünen hervor. Künftig ist dafür in jedem Mitgliedstaat eine Entschädigungsstelle einzurichten, wobei in Österreich der Fachverband der Versicherungsunternehmen diese Rolle übernehmen wird. Die Entschädigungspflicht umfasst dabei, anders als bisher, auch Unfälle im Ausland. Zudem wird die Zahlungspflicht des Fachverbands bei Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versicherungsunternehmens erweitert. Sie kommt in Hinkunft nicht nur bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Haftpflichtversicherers, sondern auch bei dessen Auflösung zum Tragen.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf klargestellt, für welche Fahrzeuge Haftpflichtversicherungspflicht besteht und welcher Versicherungsschutz gelten soll. So wird beispielsweise als rechtliche Voraussetzung für die Bewilligung einer Motorsportveranstaltung in der Straßenverkehrsordnung der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gelten, wie etwa Klaus Fürlinger (ÖVP) und Christian Drobits (SPÖ) anmerkten. Mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen der Novelle rechnet das Justizministerium nicht, die zusätzlichen Kosten für den Fachverband sollen "überschaubar" bleiben. Insofern werde es dadurch auch nicht zu einer Prämienerhöhung kommen, wie eine Expertin des Ministeriums auf Rückfragen von Harald Stefan (FPÖ) ausführte.

Anpassung bei Verteilungsregelungen von Verwertungsgesellschaften

Einstimmig hat auch die von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz (3523/A) den Justizausschuss passiert. Demnach soll bei der Verteilung des eingenommenen Entgelts aus sogenannten Weitersendungen nach dem Urheberrecht künftig auch die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung von Rundfunksendungen des ORF mitberücksichtigt werden können. Damit wird die derzeitige Praxis der Verwertungsgesellschaften auf eine rechtssichere Grundlage gestellt, wie Kurt Egger (ÖVP) erläuterte. Eine Erhöhung der Vergütung für die Weitersendung rechtfertige die neue Bestimmung aber nicht, wird mit Verweis auf das "ORF-Privileg" ausdrücklich festgehalten. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung einer redaktionellen Korrektur angenommen.

Selma Yildirim (SPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) begrüßten die nunmehrige Klarstellung der rechtlichen Situation. Eva Blimlinger (Grüne) erläuterte auf Rückfragen von Harald Stefan (FPÖ), dass es um Gelder gehe, die rückgestellt worden seien und nun endlich an die Kunstschaffenden bzw. Produzent:innen ausbezahlt würden.

Gewaltambulanzen: SPÖ drängt auf rasche Umsetzung

Das Thema Gewaltambulanzen war von der SPÖ im Ausschuss zur Sprache gebracht worden. Angesichts der hohen Zahl an Frauenmorden in Österreich und des gesamtgesellschaftlichen Problems von häuslicher Gewalt fordern Abgeordnete Selma Yildirim und ihre Fraktionskolleg:innen bereits seit längerem die flächendeckende Einrichtung rechtsmedizinischer Ambulanzen, die im Falle von Gewalt gegen Frauen, Vergewaltigungen, Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung oder Gewalt gegen pflegebedürftige oder psychisch beeinträchtigte Menschen Verletzungen dokumentieren und vor Gericht verwendbare Beweise sichern sollen (1638/A(E)). Immer wieder würden Ermittlungsverfahren eingestellt oder Angeklagte freigesprochen, weil Beweise mangels Beweissicherung fehlten, machte Abgeordnete Muna Duzdar im Ausschuss geltend.

Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hob die Bedeutung von Gewaltambulanzen hervor. Da Täter und Opfer meist in einem Verhältnis stünden, würden sich Opfer bei Prozessen häufig der Aussage entschlagen, in der trügerischen Hoffnung, dass das Frieden bringen werde, skizzierte sie. Das Thema sei allerdings komplex, schließlich brauche es mehr als medizinische Kenntnisse über die Behandlung von Verletzungen. Man müsse auch wissen, wie man Verletzungen dokumentiere, damit sie vor Gericht verwertbar seien. Ihr zufolge läuft der Verhandlungsprozess, das Thema werde "mit großer Energie vorangetrieben". Auch Corinna Scharzenberger (ÖVP) zeigte sich zuversichtlich, dass man "zu einer guten Lösung kommen wird". Oberstes Gebot müsse sein, ein auch in der Praxis funktionierendes System auf die Beine zu stellen.

Klagsrecht und Klagsbudget für Gleichbehandlungsanwaltschaft

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ die Ausweitung der Befugnisse der Gleichbehandlungsanwaltschaft (2435/A(E)). Sie soll sowohl ein Klagsrecht als auch ein Klagsbudget erhalten, um Musterklagen führen bzw. von Diskriminierung betroffene Menschen bei Gerichtsverfahren begleiten zu können. Muster- und Verbandsklagen – anstelle einer Flut von Einzelklagen – würden auch Gerichte entlasten und zudem Rechtssicherheit bringen, argumentiert Selma Yildirim. Auch im Sinne der Prävention und der Abschreckung wär ein solches Klagsrecht ihrer Meinung nach wichtig. Die SPÖ greife damit eine langjährige Forderung der Gleichbehandlungsanwaltschaft auf, sekundierte Muna Duzdar im Ausschuss.

Während Grün-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer das Anliegen grundsätzlich positiv bewertete, zeigte sich Corinna Scharzenberger (ÖVP) skeptisch. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht herrsche kein Anwaltszwang, es reicht eine Vollmacht für die Gleichbehandlungsanwaltschaft, gab sie zu bedenken. Zudem befürchtet sie eine Mehrbelastung der Gerichte, da es meist um individuelle Fälle gehe, die nicht auf andere Verfahren übertragbar seien.

FPÖ fordert Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters

Die FPÖ nimmt den Kriminalitätsanstieg bei minderjährigen Kindern zum Anlass, um eine Senkung des Strafmündigkeits- und Deliktsfähigkeitsalters auf zwölf Jahre zu fordern (3349/A(E)). In verschiedenen europäischen Ländern liege die Strafmündigkeit bereits unter dem vollendeten 14. Lebensjahr, macht Harald Stefan geltend. Gleichzeitig schlägt er die Entwicklung eines Mehrstufenplans – mit einer Strafhaft als allerletzte Maßnahme – vor. Richterlich angeordnete, betreute "Schnupperhaft", Gespräche mit Gefängnisinsassen und gemeinnützige Arbeit wären aus Sicht der Freiheitlichen Möglichkeiten, die jungen Menschen zu einer Rückkehr in ein gutes Umfeld wie Schule, Freizeit- und Sportvereine zu motivieren.

Es gehe der FPÖ nicht darum, "Kinder einzusperren", versicherte Stefan im Ausschuss. Es sei aber wichtig, dass Kinder den Unrechtsgehalt ihrer Taten erkennen. Je früher man Kinder "abfängt", desto besser sei es. Stefan verwies zudem auf die Schweiz, wo die Strafmündigkeit bereits mit Vollendung des 10. Lebensjahres einsetze, wobei es nicht möglich sei, Kinder "einzusperren", es aber andere Zwangsmaßnahmen gebe. Angesichts der Entwicklungen könne man "den Kopf nicht in den Sand stecken", hielt auch Stefans Fraktionskollege Christian Lausch fest.

Irritiert über den Antrag zeigten sich hingegen Selma Yildirim (SPÖ) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Wenn man das Strafmündigkeitsalter heruntersetze, müsste man Kinder, die eine Straftat begehen, als Kriminelle behandeln, gab Prammer zu bedenken. Es habe aber keinen Sinn, diese zu kriminalisieren, zumal man mit den Familiengerichten und der Jugendwohlfahrt ein gutes Modell habe, das darauf ausgerichtet sei, Kinder wieder in das gesellschaftliche Leben "hereinzuholen". Auch Yildirim setzt auf sozialpädagogische Maßnahmen und auf Präventionskonzepte.

"Sehr zurückhaltend" äußerte sich auch Johanna Jachs (ÖVP). Zwar gebe es auch Argumente, die für eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters sprechen, die Argumente, die dagegen sprechen, würden aus ihrer Sicht aber überwiegen, sagte sie. Anders als FPÖ-Abgeordneter Lausch erwartet sie auch kaum eine generalpräventive Wirkung. Johannes Margreiter (NEOS) wies darauf hin, dass die Schweiz im Jugendstrafrecht das geregelt habe, was Österreich im Jugendwohlfahrtsgesetz verankert hat.

Ein Vertreter des Justizministeriums machte darauf aufmerksam, dass es auch etliche Staaten gebe, die eine höhere Schwelle bei der Strafmündigkeit haben als Österreich. Die Systeme seien unterschiedlich, zum Teil würden Maßnahmen im Bereich des Strafrechts getroffen, zum Teil außerhalb. Ein Vergleich sei daher schwierig. Er habe aber den Eindruck, dass Österreich mit den Familiengerichten und der Jugendwohlfahrt ein System habe, das funktioniere.

Corona-Pandemie: FPÖ pocht auf Entschädigungszahlungen

Nach wie vor drängt die FPÖ darüber hinaus auf Entschädigungszahlungen an Personen, die durch vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Corona-Verordnungen und Corona-Gesetze "psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben" (2321/A(E)). Auch wenn es niemand mehr hören könne, nach den Geschehnissen könne man "nicht einfach zur Tagesordnung übergehen", erklärte Harald Stefan. Das Thema aufzuarbeiten und Schäden zu ersetzen, sei auch für die Zukunft wichtig, man müsse einsehen, dass man Fehler gemacht habe und zu weit gegangen sei.

Alle großen Entscheidungen hätten vor dem VfGH Bestand gehabt, hielt ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger Stefan entgegen. Und die rund 20 vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Verordnungen seien meist nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern hauptsächlich aufgrund von Begründungs- und Dokumentationsmängeln aufgehoben worden. Er hält den Antrag daher für hinfällig und wies darauf hin, dass eine gleichlautende Initiative auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses bereits vom Nationalrat abgelehnt wurde.

Als zu weitreichend beurteilten auch die NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak und Johannes Margreiter den Antrag. Scherak sprach sich aber nach wie vor für eine Rückzahlung von Strafen aus, die auf gesetzeswidrigen Verordnungen basierten. Viele Menschen seien gestraft worden, "weil sie auf der Straße spazieren gegangen sind".

Bundesstaatsanwaltschaft: Koalitionseinigung nach wie vor ausständig

Nach wie vor keine Annäherung zwischen ÖVP und Grünen gibt es laut Justizministerin Alma Zadić, was die unter anderem von den NEOS geforderte Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft betrifft (361/A(E)). Die Meinungen würden noch "weit auseinander" liegen, sagte sie, wobei sie einmal mehr für das von einer Expertengruppe erarbeitete Senats-Modell warb, das ihr zufolge in der Justiz auf breite Zustimmung stößt. Ein Senat sei viel weniger korruptionsanfällig als eine einzelne Person, zudem sei die Macht in einem Senat besser verteilt, so Zadić. Die parlamentarische Kontrolle könnte ihrer Meinung nach unter anderem durch ein verfassungsrechtlich verankertes Interpellationsrecht abgesichert werden.

Zuvor hatte Bettina Zopf (ÖVP) gemeint, dass der Vorschlag der Expertengruppe des Justizministeriums einen "demokratiefreien Raum" schaffen würde. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) pocht auf eine Verantwortlichkeit der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament. Da der Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz mittlerweile vorliege, könnte sich die Regierung nun intensiv der Bundesstaatsanwaltschaft widmen, meinte er.

Erhöhung des Kostenersatzes bei Freispruch im Strafverfahren

Auch über ein weiteres Anliegen der NEOS, die Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen im Strafverfahren (2454/A(E)) wird bereits seit längerem diskutiert. Der jetzige Kostenersatz decke den Aufwand für die Strafverteidigung oft bei weitem nicht ab, hob Abgeordneter Johannes Margreiter im Ausschuss hervor. Seiner Ansicht nach ist es wichtig, bei der Erstellung des Budgets 2024 budgetäre Vorsorge dafür zu treffen, damit die Maßnahme dann spätestens im nächsten Jahr beschlossen werden könne. Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne), Christian Drobits (SPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) sprachen sich für einen höheren Kostenersatz aus.

Corinna Scharzenberger (ÖVP) wies darauf hin, dass es nicht nur um einen finanziellen Ausgleich, sondern auch um die Wahrung von Beschuldigtenrechten gehe, wobei sie sich zuversichtlich zeigte, dass hier "etwas zustande kommen wird". Auch Justizministerin Alma Zadić ist, was einen höheren Kostenersatz betrifft, optimistisch.

NEOS fordern einheitliche Informationen über eingestellte Strafverfahren

Schließlich vertagte der Justizausschuss die Beratungen über eine von den NEOS beantragte Novelle zum Staatsanwaltschaftsgesetz (3489/A). Die NEOS sehen es als ein Problem, dass es keine Gewähr gibt, dass die Öffentlichkeit von der Einstellung von Ermittlungsverfahren erfährt, an denen aufgrund der aufzuklärenden Straftat oder der involvierten Personen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Oft hänge es von Zufälligkeiten ab, ob entsprechende Informationen publik werden, kritisiert Stephanie Krisper. Im Sinne von mehr Transparenz schlagen die NEOS daher vor, die Staatsanwaltschaften zu verpflichten, die Einstellung von Ermittlungsverfahren in berichtspflichtigen Strafsachen in der Ediktsdatei samt Begründung zu veröffentlichen. Das stehe mit auf der "To-do-Liste" und werde bei den Beschuldigtenrechten mitverhandelt, sagte dazu Grünen-Justizsprecherin Agnes Sirkka Prammer. (Schluss Justizausschuss) mbu/gs