Parlamentskorrespondenz Nr. 1284 vom 28.11.2023

Neu im Gesundheitsausschuss

Frühe Hilfen: 21 Mio.€ pro Jahr für weiteren Ausbau bis 2028

Wien (PK) – Eine von drei Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, die im Zuge der Umsetzung der Gesundheitsreform von der Regierung vorgelegt wurden, regelt die nachhaltige Bereitstellung und Finanzierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots an Frühen Hilfen für die Jahre 2024 bis 2028. Darunter werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs verstanden. Im Zeitraum 2024 bis 2028 werden dafür jährlich 21 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei die Kosten zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern sowie den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern übernommen werden (Frühe-Hilfen-Vereinbarung ) (2315 d.B. ).

Auf Bundesebene werden als Beratungsgremium die nationale Koordinierungsgruppe Frühe Hilfen sowie eine zentrale Servicestelle - zuständig für Koordination, Qualitätssicherung, überregionale Vernetzung und Wissenstransfer - eingerichtet. Die Vertragspartner kommen überein, in Kooperation mit den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern, ein entsprechendes Angebot an Frühen Hilfen zu schaffen, die als wesentlicher Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Gesundheitswesen betrachtet werden. Voraussetzung dafür ist eine bereichs- und berufsgruppenübergreifende Vernetzung von vielfältigen Angeboten, Strukturen sowie Akteur:innen in allen relevanten Politik- und Praxisfeldern. Für die Finanzierung der Servicestelle (Nationales Zentrum Frühe Hilfen, NZFH) sind von Seiten des Bundes jährlich 480.000 € veranschlagt, für Evaluierungsmaßnahmen weitere 300.000 € für die gesamte Dauer der Vereinbarung.

In Umsetzung der für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028 geltenden Vereinbarung haben ÖVP und Grüne einen Initiativantrag auf Änderung des ASVG eingebracht (3722/A). Darin wird insbesondere festgelegt, dass die Kranken- und Pensionsversicherungsträger in den Jahren 2024 bis 2028 verpflichtet sind, sich jeweils zur Hälfte an der Finanzierung der Frühen Hilfen im Ausmaß von jährlich sieben Millionen Euro zu beteiligen. Weiters wird die Entsendung von Vertreter:innen der Kranken- und Pensionsversicherungsträger durch den Dachverband in die verschiedenen Gremien geregelt. (Schluss) sue