Parlamentskorrespondenz Nr. 1357 vom 05.12.2023

Finanzausgleich 2024 passiert Finanzausschuss mehrheitlich

Zweidrittelmehrheit für Änderungen bei der Transparenzdatenbank

Wien (PK) – Kontrovers verlief heute die Debatte über den Finanzausgleich im Finanzausschuss des Nationalrats. Der neue Finanzausgleich soll den Ländern und Gemeinden jährlich rund 3,4 Mrd. € für Gesundheit und Pflege sowie die Bewältigung weiterer Zukunftsthemen bringen. Darin beinhaltet ist ein mit 1,1 Mrd. € dotierter Zukunftsfonds. Das Gesetzespaket wurde in einer getrennten Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten beschlossen.

Neben Änderungen beim Förderungsbegriff im Transparenzdatenbankgesetz soll zudem die gebietskörperschaftenübergreifende Datenverarbeitung verfassungsrechtlich abgesichert werden. Die Abgeordneten stimmten geschlossen dafür, damit wird der Gesetzesentwurf mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ins Plenum geschickt. Eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Transparenzdatenbank wurde mehrheitlich beschlossen. Die NEOS kritisierten, dass auf eine Einmeldepflicht für Gemeinden verzichtet wird.

SPÖ warnt vor Problemen bei der Finanzierung der Gemeinden

Der neue Finanzausgleich soll den Ländern und Gemeinden jährlich rund 3,4 Mrd. € für Gesundheit und Pflege sowie die Bewältigung weiterer Zukunftsthemen bringen, unterstrich Manfred Hofinger (ÖVP) und setzte sich für einen stabilen Haushalt für Gemeinden ein. Durch die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden werden wichtige Bereiche vorangebracht, unterstrich Elisabeth Götze (Grüne) und nahm Bezug auf die Elementarpädagogik.

Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 werden die wesentlichen Bestimmungen über die Kostentragung, die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge sowie von Transfers zwischen dem Bund einerseits und den Ländern und Gemeinden andererseits für die kommende Finanzausgleichsperiode bis zum Jahr 2028 geregelt (2305 d.B.). Neu eingerichtet werden soll ein Zukunftsfonds, mit dem Länder und Gemeinden in den Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima durch finanzielle Mittel des Bundes unterstützt werden. Dabei soll die Zahl der Betreuungsplätze und die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen erhöht, leistbarer Wohnraum geschaffen bzw. durch Sanierungen erhalten und der Anteil erneuerbarer Energien erhöht werden. Für 2024 sind 1,1 Mrd. € für den Zukunftsfonds vorgesehen, ab 2025 wird valorisiert. 2024 sind davon für Elementarpädagogik 500 Mio. €, für Wohnen und Sanieren 300 Mio. € sowie für Umwelt und Klima ebenfalls 300 Mio. € vereinbart.

Es sei ein Minimalkompromiss geworden, hielt Maximilian Lercher (SPÖ) fest. Da die FPÖ in drei Landesregierungen Regierungsverantwortung trage, habe sie indirekt dem Finanzausgleich zugestimmt, so Lercher. Die Prognose der Gemeindefinanzen zeige trotz des neuen Finanzausgleichs eine Einnahmen-Ausgabenschere, wies Lercher auf ein aus seiner Sicht zukommendes Problem bei der kommunalen Finanzierung hin. Während der Bund Defizite schreibe und Gemeinden durchwachsene Budgets haben, konnten einige Bundesländer das Jahr 2022 positiv abschließen, resümierte Kai Jan Krainer (SPÖ). Er regte dazu an, den Bund, die Städte und Gemeinden in finanzieller Sicht zu stärken.

FPÖ und NEOS lehnen Finanzausgleich ab

Während FPÖ und NEOS jene Teile des Gesetzespakets, die den Finanzausgleich betreffen, ablehnten, sprachen sich ÖVP, Grüne und SPÖ für den Finanzausgleich aus. Die Mittel werden zur Erreichung von qualitativen und quantitativen Zielen zur Verfügung gestellt, führte Hubert Fuchs (FPÖ) aus. Erreicht ein Land die Ziele nicht, gebe es aber keine Konsequenzen, betonte er. Positiv wertete Fuchs demnach die Zielformulierung, setzte sich aber insbesondere für eine transparente Darstellung der Zielerreichung ein.

Die FPÖ lehne den Finanzausgleich ab, unterstrich Maximilian Linder (FPÖ). Viele Gemeinden könnten 2024 nicht ausgeglichen budgetieren, hielt er fest. Mit den Mitteln aus dem Zukunftsfonds könnten sowohl Projekte finanziert als auch der laufende Betrieb abgedeckt werden, hielt Götze gegenüber Linder fest. Beim Wohn- und Heizkostenzuschuss wollte Linder wissen, weshalb der Auszahlungszeitraum nur um ein Jahr verlängert werde. Die Mittel seien nicht ausgeschöpft, führte dazu das Finanzministerium aus.

Auch die NEOS zeigten sich nicht einverstanden mit dem Finanzausgleich. Gerald Loacker (NEOS) hielt es für eine verpasste Chance, denn Geld werde in bestehende Strukturen gepumpt. Positiv sah auch Loacker die Verknüpfung des Zukunftsfonds mit Zielen. Dies mache aber von dem Gesamtpaket nur eine kleine Summe aus, unterstrich er. Beim öffentlichen Nahverkehr seien die Ziele im Zielnetz festgelegt, erklärte Finanzminister Brunner gegenüber Loacker auf entsprechende Nachfrage. Bei Gesundheit und Pflege sei ein wichtiger Wurf gelungen, in Zukunft werde der Grundsatz "digital vor ambulant vor stationär" gelten.

Ausschuss für verfassungsrechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank

Das Gesetzespaket rund um den Finanzausgleich umfasst auch Änderungen beim Förderungsbegriff im Transparenzdatenbankgesetz. Dabei soll ermöglicht werden, ermitteln zu können, welche Geldzuwendungen aus öffentlichen Mitteln bei Letztempfänger:innen als Förderung ankommen. Damit würden langjährige Forderungen des Rechnungshofs erfüllt, unterstrich Elisabeth Götze (Grüne). Im Rahmen einer getrennten Abstimmung sprachen sich SPÖ und NEOS gegen die vorgesehenen Änderungen der Transparenzdatenbank aus.

Bund und Länder sind übereingekommen, die Transparenzdatenbank im selben Umfang und in der selben Struktur zu verwenden bzw. zu befüllen. Konkret wurde eine Einigung auf eine vollständige Einmeldung der Länder in die Transparenzdatenbank, inklusive dem Hoheitsbereich, den sensiblen Förderungen und jenen Förderungen, die von ausgelagerten Einheiten vergeben werden, erzielt, stellte Manfred Hofinger (ÖVP) dar. Im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung soll so umfassende Transparenz bei staatlichen Förderungen geschaffen werden (2314 d.B.). Inhaltlich regelt diese die homogene Erfassung der Förderungsbeschreibungen, die Überprüfung des Bestehens gleichgelagerter Förderungsprogramme bei Konzeption einer neuen Förderung, die personenbezogene Abfrage vor Gewährung einer Förderung und die Analyse etwaiger Doppel- oder Mehrfachförderungen. Festgeschrieben wird die Übermittlung personenbezogener Daten durch Bund und Länder im selben Umfang sowie organisatorische Begleitmaßnahmen.

Gestezahlungen an NS-Opfer sollten nicht als Förderungen kategorisiert werden, unterstrich Eva Blimlinger (Grüne). Auch Kai Jan Krainer (SPÖ) führte aus, dass Zahlungen an Opfer des Nationalsozialismus oder Entschädigungen von Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung gesetzlich verfolgt wurden, keine Förderungen im Sinne der Transparenzdatenbank darstellen. Gleiches gelte für den Erhalt von jüdischen Friedhöfen. Finanzminister Brunner zeigte Verständnis für die Argumente der Abgeordneten.

Die NEOS befürworteten, dass von den Ländern nicht nur Leistungsangebote, sondern auch tatsächliche Zahlungen einzumelden seien. Da auf die Einmeldepflicht für Gemeinden verzichtet werde, würden sich Möglichkeiten eröffnen, Zahlungen nicht einzumelden, hielt Loacker fest. Gemeinden seien nicht verpflichtet, eigene Förderungen einzumelden, bestätigte Brunner. Die Gemeinden müssten aber Zahlungen von Bundesförderungen einmelden. Es müssten keine Förderungen zusätzlich eingemeldet werden, die bislang nicht bereits einzumelden gewesen wären, sagte Finanzminister Brunner.

Damit alle Gebietskörperschaften Daten in die Transparenzdatenbank übermitteln und diese vom Finanzministerium in der Transparenzdatenbank verarbeitet werden dürfen, ist es den Erläuterungen zufolge erforderlich, die Ermächtigung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Dateneinmeldung und Datenverarbeitung in den Verfassungsrang zu heben (2306 d.B.). Konkret sollen dadurch auch jene Daten, die im hoheitlichen Bereich vergebene Förderungen betreffen, übermittelt werden. Im Ausschuss stimmten die Abgeordneten einhellig für diese Gesetzesänderung. Damit sollte der notwendigen Zweidrittelmehrheit des Nationalrats nichts im Weg stehen.

Finanzielle Regelungen des Finanzausgleichs im Detail

Im Detail werden über den Zukunftsfonds im Jahr 2024 1,1 Mrd. € bereitgestellt. Diese werden jährlich valorisiert und steigen auf 1,21 Mrd. € im Jahr 2028 an. Dabei sind 45,5 % für Elementarpädagogik und jeweils 27,25 % für Wohnen und Sanieren sowie für Umwelt und Klima vorgesehen. Die Mittel sind von den Ländern zur Erreichung qualitativer und quantitativer Ziele einzusetzen. Alois Stöger (SPÖ) hielt es für nicht gesichert, dass das Geld aus dem Zukunftsfonds bei den Gemeinden ankomme. Zudem setze er sich für mehr Mittel für den Fonds Gesundes Österreich ein.

Die bestehende Finanzzuweisung des Bundes an Länder und Gemeinden soll von 300 Mio. € auf 600 Mio. € pro Jahr erhöht werden. Davon sollen 120 Mio. € statt bisher 60 Mio. € an den Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden gehen. Erhöht werden sollen auch die Finanzzuweisung des Bundes an Gemeinden für Personennahverkehrsunternehmen (+30 Mio. € pro Jahr), der Zweckzuschuss des Bundes an Länder und Gemeinden als Theatererhalter (+10 Mio. € pro Jahr), der Zweckzuschuss für Assistenzpädagog:innen (+10 Mio. € pro Jahr) und die Mittel für den Schülertransport (+15 Mio. € pro Jahr), stellte Brunner dar. Zudem leiste der Bund im Jahr 2024 einen Sondervorschuss an die Gemeinden auf deren Ertragsanteile in Höhe von 300 Mio. €. Die Rückzahlung soll über eine Reduktion der Ertragsanteile von 2025 bis 2027 um je 100 Mio. € erfolgen.

Für die Siedlungswasserwirtschaft werde die jährliche Förderung von 80 Mio. € auf 100 Mio. € erhöht. Zusätzlich werden bis 2026 Fördermittel von 100 Mio. € im Rahmen einer Sondertranche aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) bereitgestellt. Im Pflegebereich soll die Dotierung des Pflegefonds auf 1,10 Mrd. € im Jahr 2024 aufgestockt (+644 Mio. € gegenüber 2023) und ab 2025 jährlich valorisiert werden. Für Jakob Schwarz ist die Gesundheitsreform ein wichtiger Meilenstein. Wichtige gesundheitspolitische Herausforderungen seien berücksichtigt worden, bekräftigte Finanzminister Brunner. Für deren Umsetzung sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Diese betreffen insbesondere 300 Mio. € pro Jahr für die Stärkung des niedergelassenen Bereichs und 550 Mio. € für den spitalsambulanten Bereich, wobei letztere valorisiert werden, so die Analyse des Budgetdiensts. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla