Parlamentskorrespondenz Nr. 1358 vom 05.12.2023

Finanzausschuss gibt grünes Licht für Mindeststeuer, erweiterte Spendenabsetzbarkeit und Begünstigungen für Start-ups

Familienbonus für Volljährige soll angehoben werden

Wien (PK) – Die Mindestbesteuerung von Großkonzernen passierte heute neben anderen großen Finanzgesetzen den Finanzausschuss. Zudem wurde die Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden abgesegnet und grünes Licht für die Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen erteilt. Mittels Abänderungsanträgen wurde im Ausschuss der Familienbonus Plus für Volljährige angehoben und technische Anpassungen vorgenommen.

Familienbonus für Volljährige soll angehoben werden

ÖVP und Grüne planen, den Familienbonus Plus für volljährige Kinder von 54,18 € pro Monat auf 58,34 € zu erhöhen. Das ergibt einen Jahresbetrag von 700,08 € statt bisher rund 650 €. Begründet wird dies mit der Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 700 € ab 2024, wonach eine Erhöhung des Familienbonus für Volljährige ebenfalls indiziert sei. Eltern, die für ihr volljähriges Kind Familienbeihilfe beziehen, sollen so von steigenden Ausgaben entlastet werden, argumentierten ÖVP und Grünen in einem entsprechenden Abänderungsantrag, der vom Finanzausschuss im Rahmen der Abstimmung über das Start-Up-Förderungsgesetz angenommen wurde. Die Erhöhung des Familienbonus Plus für volljährige Kinder soll bereits ab dem 01.01.2024 in der Lohnverrechnung bzw. in der Veranlagung 2024 berücksichtigt werden.

Damit alle für das Kalenderjahr 2024 geltenden Absetzbeträge direkt aus dem Gesetz ablesbar sind, soll der valorisierte Kinderabsetzbetrag in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Entsprechend dem Abänderungsantrag beträgt der Kinderabsetzbetrag 2024 67,80 € monatlich.

Ausschuss einstimmig für Mindeststeuer

Der Finanzausschuss befasste sich auch mit der Einführung einer Mindeststeuer. Diese soll multinationale Unternehmensgruppen treffen, die Konzernumsätze von mindestens 750 Mio. € haben (2322 d.B.). Die Unternehmen sollen dadurch weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen, führte Jakob Schwarz (Grüne) aus. Unterschreitet die Besteuerung einen Effektivsteuersatz von 15 %, so erfolgt die Erhebung der Mindeststeuer. Im Kern handelt es sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese basiert auf einer OECD-Mustervorschrift zu einer globalen Mindestbesteuerung für große, multinationale Unternehmensgruppen, die im November 2023 von 139 Staaten und Gebieten angenommen wurde. Der Großteil der Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung mit sich bringt, soll abgeschafft werden, hielt Finanzminister Brunner fest.

Viele Fragen würden sich erst in der Praxis ergeben, betonte Hubert Fuchs (FPÖ). Kai Jan Krainer (SPÖ) hinterfragte die vom Finanzministerium erwarteten Mehreinnahmen ab dem Jahr 2026 von 100 Mio. € jährlich. Mittels Abänderungsantrag wurden technische Änderungen im Unternehmensgesetzbuch im Bereich der Bewertung der latenten Steuern in Abschlüssen berücksichtigt.

Spendenabsetzbarkeit soll ausgedehnt werden

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 sei ein Meilenstein gelungen, unterstrich Eva Blimlinger (Grüne) mit Blick auf Kunst und Kultur, Sport und Bildung. Mit der Neuregelung soll die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht werden (2319 d.B.). Durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sollen künftig alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt werden, unterstrich Andreas Hanger (ÖVP) die Stärkung der finanziellen Basis von gemeinnützigen Trägern.

Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen, sollen künftig Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen über eine "Freiwilligenpauschale" geregelt werden, sagte Hanger. Diese sieht eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vor. Blimlinger stellte einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht.

Die FPÖ stand der Novelle positiv gegenüber. Hubert Fuchs (FPÖ) interessierte sich für die veranschlagten Mindereinnahmen und verwies auf die Problematik, wonach unechte Spenden steuerfrei gestellt werden könnten. Daran knüpfte auch Alois Stöger (SPÖ) an und empfand es als höchstproblematisch, Universitäten über Spenden zu finanzieren. Die SPÖ gab dem Gesetzesentwurf keine Zustimmung und hatte insbesondere bei Privatschulen die Befürchtung, dass Schulgelder durch steuerbegünstigte Spenden ersetzt werden könnten. Aus Sicht des Finanzministeriums ist die Finanzverwaltung auf die Problematik sensibilisiert und werde darauf achten.

Seitens der NEOS begrüßte Gerald Loacker (NEOS) die Begünstigungen im Bildungsbereich, wogegen er andere Bereiche kritisch sah. Martina Künsberg Sarre (NEOS) erachtete die Freiwilligenpauschale für problematisch. Die NEOS stimmten gegen den Gesetzesentwurf und behielten sich die Zustimmung im Plenum vor.

Auf Frage der SPÖ führte Brunner aus, dass 33 Mitarbeiter:innen für die Bearbeitung der Anträge vorgesehen sind. Schließlich stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ für den Gesetzesentwurf.

Begünstigungen für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen

ÖVP, Grüne und FPÖ sprachen sich für ein "Start-Up-Förderungsgesetz" aus, das eine eigene abgabenrechtlichen Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen schaffen soll (2321 d. B.). Nach geltender Rechtslage bestehen Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen in der Höhe von 3.000 € für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw. 4.500 € bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen. Start-ups und junge KMU sind aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen in Geld zu leisten, stellte Elisabeth Götze (Grüne) dar und verwies auf die "dry income-Problematik". Mit einer Änderung im Einkommensteuergesetz soll daher ein eigenes steuerliches Modell für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen und damit die Bindung von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen gefördert werden, begrüßte Andreas Ottenschläger (ÖVP).

Die Mitarbeiter-Beteiligung erfolge im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen, so Brunner, Mitarbeiter:innen werden so zu Beteiligten des Unternehmen. Im Gesetzesentwurf wird vorgesehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt und die Komplexität der Bewertung durch eine Pauschalregelung vermindert wird.

Noch einiges an Verbesserungsbedarf sahen die NEOS. Gerald Loacker (NEOS) hielt einen Mischsteuersatz für unnötig kompliziert, zudem entspreche dies nicht internationalen Standards. Aus seiner Sicht wäre es sachgerechter, einheitlich den Steuersatz der KESt von 27,5 % anzuwenden. Die Voraussetzungen der Unternehmen - maximal 10 Jahre alt, 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Mio. € Umsatz – hielt Loacker für zu niedrig. Daher brachten die NEOS einen weitreichenden Abänderungsantrag ein, der jedoch keine Zustimmung fand.

Selma Yildirim (SPÖ) zeigte Widersprüche und Unklarheiten auf. Aus ihrer Sicht seien die Abgrenzungen zu den Dienstverträgen nicht klar. Sie kritisierte die Stellung der Arbeitnehmer:innen als wirtschaftliche Eigentümer, ohne in den Anfangsjahren darüber verfügen zu können. Während die Voraussetzungen den NEOS nicht weit genug gehen, schießen sie für die SPÖ über das Ziel hinaus. Yildirim sprach sich für eine adäquate Bezahlung als besseres Instrument zur Mitarbeiter:innen-Bindung aus. Aufgrund der Unklarheiten stimmte die SPÖ vorerst gegen den Gesetzesentwurf.

Viele Fragen müssten in der Zukunft geklärt werden, stimmte Hubert Fuchs (FPÖ) zu. Ein neues System musste in die bestehende Gesetzesstruktur eingefügt werden, hielt das Finanzministerium auf Kritik der FPÖ fest, wonach mehrere Bestimmungen im Einkommensteuergesetz verteilt sind. Trotz kritischer Anmerkungen stimmte die FPÖ für den Gesetzesentwurf. Fuchs bewertete die grundsätzliche Intention positiv. Start-ups hätten nicht die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen über die Belohnung zu binden, daher könnten zusätzliche Vorteile über Anteile gewährt werden.

Photovoltaikanlagen: Erleichterungen für Übergangsfälle

Kleinere Gesetzesänderungen wurden durch einen Initiativantrag von ÖVP und Grünen vorgesehen. Konkret geht es etwa um die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen. Ursprünglich geplant war, dass in diesen Fällen kein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein darf. Nun soll für "Übergangsfälle" eine "bürgerfreundliche Erleichterungsregelung" geschaffen werden, wie ÖVP und Grüne in dem Antrag ausführten. Demnach darf ein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein, wenn die betreffende Photovoltaikanlage erstmals vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wird. Rechtlich bedarf es dazu einer (erneuten) Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3777/A).

Mittels Ausschussantrag wurden technische Änderungen umgesetzt. Demnach erhält die Bundeswettbewerbsbehörde die Möglichkeit zukünftig selbstständig eine Branchenuntersuchung durchführen, wenn ein begründeter Verdacht einer Verletzung der – bereits gesetzlich bestehenden – Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen vorliegt.

Kai Jan Krainer (SPÖ) forderte eine Markterhebung der aktuellen Preissituation. Zudem übte er Kritik, da bei der Bekämpfung der Teuerung keine Umsatzsteuer-Befreiung für Lebensmittel umgesetzt worden sei. Aus Sicht des Finanzministeriums handelt es sich dabei um eine andere Situation. Karlheinz Kopf (ÖVP) begründete dies mit der Anreizwirkung von ökologisch erwünschten Investitionen.

Änderungen sind auch im Kraftfahrzeugsteuergesetz, im Elektrizitätsabgabegesetz, im Erdgasabgabegesetz, im Kohleabgabegesetz und in der Bundesabgabenordnung vorgesehen. Geplant ist eine Erweiterung der späteren Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter (sogenannte "Quotenregelung") auf Jahreserklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Erdgasabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die Kohleabgabe. Die Fristen sollen von 31. März auf den 30. Juni verschoben werden. Mit einem Abänderungsantrag wurde auf das Ende des Wirtschaftsjahres (statt dem Beginn) abgestellt. Damit können auch Abgabenerklärungen, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2022/23 zum Gegenstand haben, von der Quotenregelung umfasst sein. Das Gesetz wurde in Form des Abänderungsantrags mehrheitlich beschlossen. Im Rahmen einer getrennten Abstimmung sprach sich die SPÖ gegen die Maßnahmen im Umsatzsteuergesetz, aber für die restlichen Teile des Gesetzes aus.

Oppositionsantrag zum Ausfuhrförderungsgesetz neuerlich vertagt

Neuerlich vertagt wurde ein Antrag von Petra Bayr (SPÖ) zum Ausfuhrförderungsgesetz (2666/A). Die Sozialdemokrat:innen wollen das staatliche Exportförderungssystem nachhaltiger gestalten. ÖVP und Grüne begründeten die Vertagung mit abzuwartenden Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene. (Schluss Finanzausschuss) gla