Parlamentskorrespondenz Nr. 1396 vom 13.12.2023

Nationalrat beschließt Änderungen beim System der Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit

Weiters stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für eine Bund-Länder-Vereinbarung zur finanziellen Absicherung der "Frühen Hilfen"

Wien (PK) – Änderungen beim Kontrollsystem für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit wurden in der heutigen Nationalratssitzung mehrheitlich angenommen. Zudem stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für eine Bund-Länder-Vereinbarung, welche die Finanzierung der sogenannten "Frühen Hilfen" für den Zeitraum von 2024 bis 2028 sicherstellt. Für eine damit verbundene Änderung des ASVG gab es einen einstimmigen Beschluss. Unter "Frühen Hilfen" werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs verstanden.

Kontrollsystem für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS wurde eine Regierungsvorlage mit Änderungen beim System der Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit mehrheitlich angenommen. Die Sammelnovelle trägt nationalen und unionsrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in den Bereichen Verbrauchergesundheit sowie in der Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Rechnung, wobei es vor allem um formale Änderungen, etwa die rechtliche Verankerung jahrelang etablierter Abläufe in der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden und die Zusammenziehung bislang verstreuter Rechtsgrundlagen in einem Gesetz, geht. Rechtlich neu verankert wird die zentrale Speicherung der Proben- und Kontrolldaten des Verbrauchergesundheitsregisters.

"Grundsätzlich begrüßenswert", nannte Dietmar Keck (SPÖ) das vorgelegte Gesetz, welches dem fachlichen Zusammenwirken von Bundes- und Landesbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz diene. Aus Sicht der SPÖ gebe es aber "wesentliche Mängel" bei dieser Gesetzgebung und daher keine Zustimmung. Keck kritisierte, dass die Tierschutzkontrolle nicht durch dieselben Organe, welche die Veterinär- und Lebensmittelkontrollen durchführen, vollzogen werde. Somit sei der Veterinär, der im Schlachthof kontrolliere, nicht in die Stallkontrolle einbezogen, was für die Zusammenschau wesentlich wäre, so Keck.

Dieses neue Gesetz schaffe einige bürokratische Hürden ab. Es sehe unter anderem das Zusammenfügen unterschiedlicher Datenbanken vor und erleichtere die Kontrolle und Risikobewertung, sagte Olga Voglauer (Grüne). In Bezug auf die von Dietmar Keck in der Vorrede geäußerten Kritik, sagte Voglauer, dass es in der Praxis gar nicht möglich wäre, dass derselbe Tierarzt, der im Schlachthof kontrolliere auch "das Leben am Hof begleite". Die meisten Bäuer:innen seien Mitglied von Qualitätsprogrammen und damit im ständigen Austausch mit den Tierärzt:innen.

Mit der Änderung des Tierseuchengesetzes wolle man Verbesserungen schaffen, doch genau das Gegenteil sei der Fall, meinte Alois Kainz (FPÖ). Es werde nur mehr Bürokratie, neue Behörden und neue Vorschriften geschaffen. Kainz kritisierte zudem eine neue Verordnung beim Gebrauchshundesport.

Dieses Gesetz bringe keinen Bürokratieaufbau, sondern gieße jahrzehntelange etablierte Abläufe in einen gesetzlichen Rahmen und sei damit eine wichtige Weichenstellung, sagte Josef Hechenberger (ÖVP). Bezugnehmend auf die von Dietmar Keck geäußerte Kritik sei ihm wichtig darauf hinzuweisen, dass "Cross Compliance von den Amtstierärzt:innen auf den Betrieben kontrolliert" werde. Alexandra Tanda (ÖVP) betonte, dass es darum gehe, Lebensmittel für Europa gesünder und nachhaltiger zu machen. Sie appellierte dafür, Lebensmittel gezielt einzukaufen und zu verarbeiten, um Lebensmittelverluste und –verschwendung zu vermeiden. Johann Höfinger (ÖVP) unterstrich die Bedeutung der Direktvermarkter:innen, da diese Traditionen aufrechterhalten und spezielle Produkte im Jahreszyklus anbieten würden. Direktvermarkter:innen, die Rohstoffe erzeugen, Lebensmittel verarbeiten und selbst vermarkten, hätten einen hohen Aufwand. Daher müsse man bei Auflagen für diese Betriebe sensibel sein, so Höfinger.

Bund-Länder-Vereinbarung zu "Frühen Hilfen" beschlossen

Mehrheitlich angenommen, mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ, wurde eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Bereitstellung und Finanzierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots an sogenannten "Frühen Hilfen" für die Jahre 2024 bis 2028. Im Zeitraum 2024 bis 2028 werden dafür jährlich 21 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei die Kosten zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern sowie den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern übernommen werden. Zur Umsetzung der Vereinbarung ist eine Änderung des ASVG nötig, die unter anderem die Kostenbeteiligung der Kranken- und Pensionsversicherungsträger regelt. Der diesbezügliche Regierungsantrag wurde im Plenum einstimmig angenommen.

Die Geburt eines Kindes könne in manchen Fällen zur Belastung werden. Um Betroffenen Hilfestellungen zu ermöglichen, habe sich das bereits schon bestehende Angebot der "Frühen Hilfen" bewährt. Die Bund-Länder-Vereinbarung stelle eine langfristige Finanzierung sicher und trage dazu bei, dass dieses "sehr gute Modell" abgesichert und ausgebaut werde, sagte Ralph Schallmeiner (Grüne).

Das Angebot der "Frühen Hilfen" erhöhe die Chancengerechtigkeit und sei daher jeden Cent wert, meinte Katharina Werner (NEOS). Das System funktioniere bereits seit 10 Jahren, doch nun wolle man ein "Beratungsgremium darüberstellen" und dies bedeute einen Bürokratieaufbau. Daher gebe es für die Bund-Länder-Vereinbarung von den NEOS keine Zustimmung, so Werner. Zudem fehle es in vielen Bundesländern im Bereich der "Frühen Hilfen" an Personal, deshalb sei der Ausbau von Fachhochschulplätzen notwendig, um mehr Personen für relevante Berufe in diesem Feld ausbilden zu können.

Je früher geholfen werde, desto besser, betonte Rosa Ecker (FPÖ). Eine frühe Hilfe trage zu einer guten und gesunden Entwicklung der Kinder bei. Ob die in der Bund-Länder-Vereinbarung enthaltene neu geschaffene Koordinierungsgruppe tatsächlich notwendig sei, frage sich auch die FPÖ. Ihre Fraktion stimme der Vereinbarung dennoch zu, so Ecker.

Nach der Geburt eines Kindes werde oft nicht offen über Probleme geredet und schwierige Situationen schöngeredet. Daher sei ein niederschwelliges Unterstützungsangebot wichtig, meinte Elisabeth Feichtinger (SPÖ). Die Netzwerke der Familienbegleiter:innen seien essentiell. Daher sei es gut, dass das Angebot der "Frühen Hilfen" mit dieser Bund-Länder-Vereinbarung aus der Pilotprojektphase herausgeholt und langfristig finanziert werde.

Eine Schwangerschaft oder das Leben mit einem Kleinkind sei für viele eine große Herausforderung und manchmal auch eine Überforderung, sagte Martina Diesner-Wais (ÖVP). Da sich in den ersten Lebensjahren der Grundstein für eine körperlich, emotionale und soziale Gesundheit der Kinder entwickle, sei es wichtig, mit den "Frühen Hilfen" kostenlose und vertrauliche Unterstützung anzubieten.

Mehr als 10.000 Familien konnten seit 2015 bereits bedarfsgerecht mit dem Angebot der "Frühen Hilfen" unterstützt werden, betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Im Rahmen des Finanzausgleichs sei es gelungen, die gemeinsame Finanzierung von Bund, Ländern und Sozialversicherung zu gleichen Teilen von jeweils 7 Mio. € jährlich für die "Frühen Hilfen" zu sichern und damit "eines der wirksamsten Projekte" abzusichern. Er bedanke sich daher für die "doch eher breite" Zustimmung zu dieser Bund-Länder-Vereinbarung. (Fortsetzung Nationalrat) bea

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