Parlamentskorrespondenz Nr. 1406 vom 14.12.2023

Nationalrat beschließt Ausweitung und Vereinfachung der Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen

Finanzminister Brunner sieht Meilenstein durch Mindestbesteuerung für Konzerne; Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe verlängert

Wien (PK) – Mehrheitlich sprach sich der Nationalrat heute für eine Ausweitung und Verfahrensvereinfachungen bei der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Organisationen aus. Finanzminister Magnus Brunner freute sich über das "umfassendste Gemeinnützigkeitspaket in der Geschichte Österreichs" und hob die Auswirkungen auf den wichtigen gemeinnützigen Sektor hervor. Während ÖVP, FPÖ und Grüne auch die Verbesserungen begrüßten, befürworteten die NEOS zwar die Ausweitung der Spendenbegünstigung auf den Bildungsbereich, kritisierten aber die Freiwilligenpauschale. Die Sozialdemokrat:innen griffen in der Debatte die in den letzten Tagen öffentlich geäußerte Kritik mehrerer NGOs auf und warnten vor einer "Orbanisierung" des Gesetzessystems. Auch ein Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen konnte die SPÖ nicht überzeugen. Dieser sieht Verbesserungen im Rechtsschutz vor. Bei Rechtsmittelverfahren gegen eine drohende Aberkennung der Spendenbegünstigung soll diese bis zum Verfahrensergebnis jedenfalls aufrecht bleiben.

Weiters befassten sich die Abgeordneten mit einem neuen Start-Up-Förderungsgesetz, das eine eigene abgabenrechtliche Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen schaffen soll. Einstimmig beschlossen wurde die Umsetzung einer EU-Richtlinie über eine Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmensgruppen. Mit Stimmenmehrheit gefasste Beschlüsse gab es außerdem zu einer Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen. Außerdem erhält die Bundeswettbewerbsbehörde die Möglichkeit, Branchenuntersuchungen durchzuführen. Mittels Abänderungsantrag wurde zudem die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der Europäischen Union zulässige Mindestbesteuerungsniveau um ein weiteres Jahr verlängert.

Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen wird ausgeweitet

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wird die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet und das Verfahren der Spendenbegünstigung vereinfacht. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass künftig alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt werden. Damit soll die finanzielle Basis von gemeinnützigen Trägern gestärkt werden, betonen die Koalitionsparteien. Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen steuerlich zu unterstützen, sollen künftig außerdem Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen über eine "Freiwilligenpauschale" geregelt werden, die eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit vorsieht. Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines im Zuge der Debatte eingebrachten Abänderungsantrags mehrheitlich beschlossen. In der Abänderung sehen ÖVP und Grüne neben Klarstellungen auch eine – laut Erläuterungen – Verbesserung der Effizienz des Rechtsschutzes vor. So soll bei Rechtsmittelverfahren gegen eine drohende Aberkennung der Spendenbegünstigung diese jedenfalls bis zum Verfahrensergebnis aufrecht bleiben.

Die Leistungen, die der "Dritte Sektor" für die Gesellschaft erbringt, seien "unbezahlbar", hob Finanzminister Magnus Brunner in seinem Statement hervor. Deswegen sei es das Ziel der Bundesregierung, das ehrenamtliche Engagement bestmöglich zu unterstützen. Mit dem "umfassendsten Gemeinnützigkeitspaket in der Geschichte Österreichs" komme man diesem Ziel nach. Man setze ein wichtiges Zeichen zur Anerkennung und Förderung privaten Engagements. Dadurch werde das Spendenvolumen nach Schätzungen um weitere 250 Mio. € jährlich wachsen und die Steuerzahler:innen würden sich über 100 Mio. € ersparen . Auf der anderen Seite könnten mit der Ausweitung potenzielle 45.000 weitere Organisationen in den Kreis begünstigter Organisationen aufgenommen werden. Die Freiwilligenpauschale diene nicht dazu, Lohnzahlungen zu umgehen, sondern ehrenamtliche Arbeit zu erleichtern, betonte Brunner. Zum Vertrauensschutz der Spender:innen würden klare Regeln für die Voraussetzungen und gegen Missbrauch gesetzt. Die Absetzbarkeit könne nur für Organisationen gelten, die sich im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates bewegen, hob Brunner hervor.

Mit der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit erfolge eine indirekte Unterstützung und eine Stärkung des gemeinnützigen Sektors, freute sich Andreas Hanger (ÖVP) über den erzielten "großen Wurf". Ebenso begrüßte Hanger die Freiwilligenpauschale als wichtigen Schritt.

Bisher konnte man zwar Schulen in Indonesien, aber nicht in Österreich unterstützen, begrüßte Maria Theresia Niss (ÖVP) die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf den Bildungsbereich. Dies sei eine Investition in die Chancengerechtigkeit. Ebenso positiv befand Niss die Reduktion der Bürokratie.

Auch Eva Blimlinger (Grüne) hob die Reform als Meilenstein für den Dritten Sektor hervor und betonte den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellenwert dieses Bereichs.

Es werde ein System geschaffen, in dem Verwaltungsbeamt:innen entscheiden, ob ziviler Protest stattfinden kann oder nicht, warnte hingegen Christoph Matznetter (SPÖ) vor einer "Orbanisierung" des Gesetzessystems und kritisierte die Grünen, dass sie gegenüber dem Koalitionspartner dem nicht Einhalt gebieten. Auch der Abänderungsantrag bringe in dieser Hinsicht keine Verbesserungen.

Auch die Freiheitlichen unterstützten in der Debatte das Vorhaben. So begrüßte Maximilian Linder (FPÖ) die Freiwilligenpauschale und die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit.

Von einem "erfreulichen Tag" angesichts der Ausweitung der Spendenbegünstigung auf den Bildungsbereich sprach Martina Künsberg Sarre (NEOS). Bildungsinnovationen würden stark aus externen Institutionen kommen, die nun begünstigt werden und deren Projekte für Chancenfairness sorgen würden. Kritik fand bei den NEOS aber, dass zwar konfessionelle aber nicht die freien Schulen bedacht worden seien und die Freiwilligenpauschale kleinere gegenüber größeren Vereinen benachteilige.

Eigenes steuerliches Modell für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen

Start-Ups und junge KMU seien aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen in Geld zu leisten, heißt es in einer Regierungsvorlage. Soll dies durch die Abgabe von Kapitalanteilen ausgeglichen werden, würde die sofortige Besteuerung zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf beim Empfänger führen, es komme damit also zur "dry income-Problematik". Mit Änderungen in mehreren Gesetzen aus dem Finanzbereich soll daher ein eigenes steuerliches Modell für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen und damit die Bindung von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen gefördert werden. Das Start-Up-Förderungsgesetz wurde im Rahmen einer getrennten Abstimmung in der Fassung eines Abänderungsantrags in dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ angenommen.

Der im Laufe der Sitzung von den Regierungsfraktionen eingebrachte Abänderungsantrag beinhaltet eine ab Jänner 2024 geltende Verlängerung der Möglichkeit, den Beschäftigten zusätzlichen Arbeitslohn aufgrund der Teuerung steuerfrei zu gewähren. So können "Mitarbeiterprämien" bis zu 3.000 € pro Jahr befreit von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt werden, sofern diese auf Basis einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung gewährt werden und es sich dabei um "zusätzliche Zahlungen" handelt. Außerdem soll das Preisregime für erstattungsfähige Arzneimittel fortgeschrieben werden, erläuterte Karlheinz Kopf (ÖVP).

Finanzminister Magnus Brunner sprach von einem weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung des heimischen Wirtschaftsstandorts und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Allein im Vorjahr hätten Start-Ups Investitionen in der Höhe von rund einer Milliarde Euro ausgelöst. In der heutigen Debatte gehe es um den abgabenrechtlichen Teil eines umfassenden Pakets, das die Voraussetzungen schaffe, dass Mitarbeiter:innen stärker an die Unternehmen gebunden werden können.

ÖVP und Grüne sehen großen Schritt in Richtung eines attraktiveren Standorts für Start-Ups

ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf wies darauf hin, dass jährlich über 35.000 neue Unternehmen in Österreich gegründet werden. Eine besondere Rolle spielten dabei Start-Ups, da sie neue Geschäftsideen verfolgen und auch hohes Wachstumspotential aufweisen würden. Um diese Betriebsformen noch besser zu unterstützen, sollen Beteiligungen von Mitarbeiter:innen gefördert werden. Der Abgeordneten Elisabeth Götze (Grüne) war das Start-Up-Paket ein großes Anliegen, es brauche dringend junge, innovative Unternehmen, die sich der Probleme der Zukunft annehmen würden. Da es gerade für diese Betriebe schwierig sei, hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und dann auch im Betrieb zu halten, soll die Mitarbeiter:innenbeteiligung steuerlich begünstigt werden.

Gerald Loacker (NEOS) sah noch einiges an Verbesserungsbedarf und bezeichnete den Entwurf als zu wenig ambitioniert. Vor allem die Regelung zur Besteuerung sei sehr kompliziert gefasst. Auch die Voraussetzungen für die Unternehmen - maximal 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Mio. € Umsatz – hielt Loacker für zu niedrig. Er brachte daher einen eigenen Abänderungsantrag ein, der unter anderem die einheitliche Anwendung eines KESt-Steuersatzes in der Höhe von 27,5 % vorsah. Dieser wurde bei der Abstimmung allerdings nur von der eigenen Fraktion unterstützt und blieb somit in der Minderheit.

Am besten könne man Mitarbeiter:innen an Unternehmen binden, wenn sie angemessen entlohnt und gut behandelt werden, war Selma Yildirim (SPÖ) überzeugt. Die Beteiligung am Unternehmenserfolg sei zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, urteilte sie, aber das vorliegende Start-Up-Förderungsgesetz schaffe dafür nicht die richtigen Voraussetzungen. Als Kritikpunkte führte Yildirim etwa die fehlende Einbindung des Betriebsrates an. Außerdem könnten die Mitarbeiter:innen, denen Anteile übertragen wurden, in den ersten zwei Jahren nicht über dieses "Eigentum" verfügen. Das sei vor allem dann problematisch, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieses Zeitraums aufgelöst werde. Da in dem Gesetzentwurf zu viele Widersprüche und Unklarheiten enthalten sind, werde ihre Fraktion nicht zustimmen.

FPÖ und SPÖ kritisieren "Husch-Pfusch-Aktionen" in letzter Sekunde

Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) zeigte sich verärgert darüber, dass im Zuge der Debatte über Start-Ups kurzfristig ein fünfseitiger Abänderungsantrag eingebracht werde, in dem eine Novelle zum ASVG "mithinein geschmuggelt" worden sei. Dieser soll wohl ohne Debatte einfach "durchgewunken werden". Es finde sich darin etwa eine Richtlinie, die darauf abzielt, Parallelimporte von Arzneimitteln nach Österreich weiter zu verhindern bzw. den Kostenersatz einzuschränken, erläuterte er. Wenn das beschlossen werde, dann sei die Versorgung der Bevölkerung gefährdet, da bestimmte Arzneimittel nicht mehr rasch verfügbar wären. Aus seiner Sicht handle es sich dabei um einen "Gefälligkeitsdienst für die Sozialversicherung".

Auch Verena Nussbaum (SPÖ) befasste sich primär mit dem Abänderungsantrag. Dieser sei wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass der Regierung offenbar erst "eine Minute vor zwölf" bewusst geworden sei, dass bestimmte Regelungen Ende des Jahres auslaufen werden. Außerdem soll damit heute ein Gesetz repariert werden, das erst gestern beschlossen wurde, zeigte Nussbaum auf, das "müsse man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen". So wurde nämlich in Bezug auf die Regelung, die die Übernahme eines Teils der Pensionsbeiträge durch den Bund bei Vorliegen eines Zusatzverdienstes vorsieht, vergessen, dass es sich auch um mehrere Beschäftigungsverhältnisse handeln könnte. Repariert werde nun auch ein Missstand, auf den die SPÖ seit vielen Monaten hingewiesen habe. In Zukunft soll es nun endlich möglich sein, bei der Pflege eines behinderten Kindes eine Selbstversicherung abschließen zu können. Es sei peinlich, dass die Regierung ständig auf solche "Husch-Pfusch-Aktionen" in letzter Sekunde zurückgreifen müsse.

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) informierte detailliert über den Modus der Preisgestaltung bei den Arzneimitteln, der seiner Meinung nach auch Sinn mache. Es gebe einen ausgewogenen Weg, der im Interesse der Versorgungssicherheit fortgeführt werden soll.

Mindestbesteuerung für Konzerne: Brunner sieht Meilenstein in der globalen Steuerpolitik

Eine Mindeststeuer soll künftig für all jene multinationalen Unternehmensgruppen gelten, die Konzernumsätze von mindestens 750 Mio. € aufweisen. Österreich setzt mit dem im Plenum einstimmig angenommenen Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) eine EU-Richtlinie um, die wiederum auf einer OECD-Mustervorschrift zu einer globalen Mindestbesteuerung für große, multinationale Unternehmensgruppen basiert. Diese wurde im November 2023 von 139 Staaten und Gebieten angenommen und zielt darauf ab, dass Unternehmen weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Unterschreitet die Besteuerung einen Effektivsteuersatz von 15 %, erfolgt die Erhebung der Mindeststeuer. Es handle sich dabei um ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Vorhaben, das nun auch im österreichischen Steuerrecht implementiert werden soll, konstatierte Finanzminister Magnus Brunner. Im Mittelpunkt stünden dabei der Ausbau von Steuergerechtigkeit und die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen.

Damit werde der Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung ein stückweit der Riegel vorgeschoben, hob auch Karlheinz Kopf (ÖVP) hervor. Österreich sei in dieser Frage federführend gewesen, zeigte Gabriel Obernosterer (ÖVP) auf, darauf könne man auch stolz sein.

Jakob Schwarz von den Grünen sprach von einem "steuerpolitischen Weihnachtswunder", da vor etlichen Jahren für viele nicht vorstellbar gewesen sei, dass einmal eine globale Mindestbesteuerung von großen Konzernen auch umgesetzt werden könnte. Zudem sei die vorliegende Regelung "sehr schlau designed", da die Niedrigsteuerländer nunmehr einen Anreiz hätten, von sich aus ihre effektiven Steuersätze anzuheben.

Abgeordnete Selma Yildirim (SPÖ) zeigte sich erfreut darüber, dass nun endlich eine Mindestbesteuerung von internationalen Multikonzernen, die weltweit Rekordgewinne erzielen, realisiert werde. Es handle sich zwar nur um einen kleinen Schritt, dieser gehe aber in die richtige Richtung.

Photovoltaikanlagen: Erleichterungen für Übergangsfälle

Eine Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen sollte laut den Plänen der Bundesregierung nur gelten, wenn kein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht wurde. ÖVP und Grüne haben sich in einen Initiativantrag dafür ausgesprochen, für "Übergangsfälle" eine "bürgerfreundliche Erleichterungsregelung" zu schaffen. Demnach darf ein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht werden, wenn die betreffende Photovoltaikanlage erstmals vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wird. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Dieser sieht vor, dass die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe auf das in der Europäischen Union zulässige Mindestbesteuerungsniveau um ein weiteres Jahr verlängert wird. Angesichts der hohen Inflation und der hohen Erdgas- und Elektrizitätspreise soll damit eine Preisdämpfungsmaßnahme gesetzt werden, ist den Antragserläuterungen zu entnehmen.

Mittels Ausschussantrag im Finanzausschuss waren von ÖVP und Grünen außerdem Änderungen im Wettbewerbsgesetz (WettbG) initiiert worden. Demnach erhält die Bundeswettbewerbsbehörde die Möglichkeit, zukünftig selbstständig eine Branchenuntersuchung durchzuführen, wenn ein begründeter Verdacht einer Verletzung der – bereits gesetzlich bestehenden – Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen vorliegt. Der Antrag wurde vom Nationalratsplenum ebenfalls mehrheitlich befürwortet.

Der Erfolg einer Bundesregierung werde nicht daran gemessen, wieviel Geld sie ausgegeben habe, sondern ob sie die Teuerung erfolgreich bekämpft habe, argumentierte Kai Jan Krainer (SPÖ). Wenn man sich dann die Zahlen in anderen Ländern anschaue, dann komme man zum Schluss, dass in Österreich die "schlechteste Teuerungspolitik in ganz Europa" gemacht wurde. Seine Fraktion habe frühzeitig Maßnahmen zur Abfederung der hohen Preise in den Bereichen Energie, Mieten und Lebensmittel gefordert, geschehen sei aber fast nichts. Getan werde hingegen etwas bei den Photovoltaik-Anlagen, wobei 90 % der Förderungen den Reichsten im Land zugute kommen werden, bemängelte Krainer.

Karlheinz Kopf (ÖVP) empfahl Krainer hingegen, einmal vor der eigenen Tür zu kehren, zumal die Preise für die Fernwärme in Wien seit dem Jahr 2021 um 86 % gestiegen seien. Was die Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen betrifft, so sei es natürlich legitim, eine Fördermaßnahme auf ihre Verteilungswirkung hin zu prüfen. Aber gerade in dieser Frage stehe der umweltpolitische Gedanke im Vordergrund, betonte Kopf. Es gehe darum, eine Anreizwirkung für ökologisch erwünschte Investitionen zu erzeugen und dazu beizutragen, dass möglichst viele Menschen Photovoltaik-Anlagen auf ihre Dächer und Hauswände montieren. Die Regelung setze Anreize zum Bau von Photovoltaik-Anlagen und den Umstieg auf erneuerbare Energien, betonte auch Franz Leonhard Eßl (ÖVP). Dazu sei auch ein weiterer Netzausbau und die Verstärkung der Netze notwendig.

Die Bundesregierung habe in der größten "Teuerungskrise" preistreibende Maßnahmen wie die CO2-Steuer gesetzt, kritisierte Maximilian Lercher (SPÖ). Mit einem, im Zuge der Debatte eingebrachten, Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, forderte der Abgeordnete, die C02-Steuer temporär auszusetzen bis die Energiepreise wieder auf einem "vernünftigen Niveau" seien. Die SPÖ rede das Land krank und die Menschen arm, kritisierte in Folge Klaus Fürlinger (ÖVP).

Die Förderung von Photovoltaik sei grundsätzlich eine gute Sache, in der Abwicklung gebe es aber "massivste" Probleme, kritisierte Axel Kassegger (FPÖ) und forderte neben dem entsprechenden Ausbau der Netzinfrastruktur auch Maßnahmen gegen die "Oligopolstrukturen" am Strommarkt. Auch die erweiterten Möglichkeiten der Bundeswettbewerbsbehörde befand Kassegger positiv. Auch Christian Ragger (FPÖ) bemängelte den unzureichenden Netzausbau und forderte als nächsten Schritt eine Umsatzsteuerbefreiung auf Batterien für Photovoltaik-Anlagen.

Die Bundesregierung setze mit der Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe sowie der morgen erfolgenden Verlängerung der Strompreisbremse preissenkende Maßnahmen, hob Jakob Schwarz (Grüne) hervor. Diese würden die prognostizierte Inflation um 0,6 % nach unten korrigieren und Haushalte würden sich im Schnitt über 100 € ersparen.

Mit der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen erspare man den Bürger:innen viel Aufwand und reduziere die Bürokratie, betonte Elisabeth Götze (Grüne). Zusätzlich werde mit den erweiterten Möglichkeiten der Bundeswettbewerbsbehörde sichergestellt, dass dieser Vorteil von den Unternehmen an die Konsument:innen weiter gegeben wird.

Kritik an der Regelung kam von den NEOS. Es brauche keine Anreize zum Umstieg auf erneuerbare Energien durch eine Umsatzsteuerbefreiung, meinte NEOS-Mandatar Michael Bernhard. Durch die hohen Strom- und Gaskosten gebe es derer bereits genügend durch den Markt. Sinnvoller wäre vielmehr eine Senkung der Lohnnebenkosten und eine niedrigere Besteuerung der Einkommen. (Fortsetzung Nationalrat) sue/pst

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