Parlamentskorrespondenz Nr. 150 vom 22.02.2024

Budgetausschuss: Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags soll auf 600 € angehoben werden

Außerdem Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 und Verlängerung des Energiekrisenbeitrags für Unternehmen

Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ hat sich der Budgetausschuss heute dafür ausgesprochen, dass die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 € auf 600 € erhöht werden soll. Außerdem stimmten ÖVP und Grüne für ihren Antrag, zur weiteren Dämpfung der Energiepreise für 2024 den Energiekrisenbeitrag für Unternehmen aus dem Energiebereich zu verlängern.

Darüber hinaus soll als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär für 2024 angehoben werden. Dieser Punkt fand die einhellige Zustimmung des Budgetausschusses.

Eine weitere Initiative der beiden Regierungsparteien betrifft COVID-19-Impfungen. Um ein kontinuierliches Angebot gewährleisten zu können, stimmten ÖVP, Grüne und NEOS im Ausschuss für eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen.

Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags bis 600 €

Mit dem Initiativantrag zum Einkommensteuergesetz wollen ÖVP und Grüne die Beitragszahler:innen entlasten und die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 € auf 600 € erhöhen (3815/A). Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften würden – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, argumentieren August Wöginger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne). Aus diesem Grund soll eine weitere steuerliche Anerkennung erfolgen. Die Erhöhung soll bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein. Der Höchstbeitrag sei seit 2012 nicht erhöht worden, meinte dazu Angela Baumgartner (ÖVP), die in der jetzigen Anhebung auch eine Wertschätzung der anerkannten Religionsgemeinschaften sieht.

Demgegenüber kritisierte Kai Jan Krainer (SPÖ), dass dadurch kein Euro mehr an Kirchen gehen und außerdem die Erhöhung wohl nur Besserverdiener:innen betreffen werde. Ebenso wie Gerald Loacker (NEOS) sprach er sich dafür aus, das Thema nicht im Budgetausschuss, sondern im Finanzausschuss zu beraten. Ein diesbezüglicher Antrag Krainers blieb allerdings mit den Stimmen von SPÖ und NEOS in der Minderheit. Aus Sicht von Loacker wäre es außerdem wichtiger, etwa die Gesundheitskosten steuerlich geltend machen zu können. Hubert Fuchs (FPÖ) bemängelte unter anderem, dass auch die Pendlerpauschale oder das Kilometergeld schon lange nicht angepasst worden seien. Finanzstaatssekretär Florian Tursky zufolge will man allerdings an der Pendlerpauschale "nicht rütteln". Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten erörterte ein Experte des Ministeriums, dass die Erhöhung des Absetzbetrags angesichts der inflationsbedingt steigenden Löhne und der entsprechend höheren Kirchenbeiträge getroffen werde. Zu den Krankheitskosten strich er hervor, dass diese bereits abzugsfähig seien.

Verlängerung der Energiekrisenbeiträge von Unternehmen

Mit einem weiteren Initiativantrag von ÖVP und Grünen soll der Energiekrisenbeitrag für Unternehmen aus dem Energiebereich verlängert und so auch für das Kalenderjahr 2024 die Erhebung der Energiekrisenbeiträge vorgesehen werden (3824/A). Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen einen fairen Beitrag leisten, so die Begründung. Überdies sollen weitere Anpassungen Investitionsanreize bieten. Auch dieser Antrag habe im Budgetausschuss "nichts verloren", sondern gehöre in den Finanzausschuss, wie Christoph Matznetter (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) bemängelten. Die entsprechende Forderung der SPÖ zur Zuweisung an den Finanzausschuss blieb aber in der in der Minderheit.

Dass die Energiepreise mittlerweile gesunken seien, hat Jakob Schwarz (Grüne) zufolge den Effekt, dass es weniger Einnahmen aus den Energiekrisenbeiträgen gebe, zugleich aber auch die Ausgaben für die Strompreisbremse sinken würden. Die Einschränkung der Gewinnabschöpfung durch den Energiekrisenbeitrag zugunsten von Investitionen, die dringend benötigt würden, erachtet Karlheinz Kopf (ÖVP) für sinnvoll. Christoph Matznetter (SPÖ) sieht demgegenüber ein Versagen der Politik, zumal es aus seiner Sicht gegen Krisengewinne schärfere Maßnahmen wie etwa Eingriffe in die Preise brauche und auch das Inkrafttreten viel zu spät gewesen sei. Karin Doppelbauer (NEOS) und Hubert Fuchs (FPÖ) sehen wiederum das "Geld im Kreis herumgeschickt". 80 % der Energie werde in Österreich vom Staat produziert, so Doppelbauer. Zudem bleibe das Aufkommen dieser "Steuer" weit hinter den Erwartungen zurück, so Fuchs.

Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes haben ÖVP und Grüne im selben Initiativantrag eingebracht. Sie soll eine Übergangsregelung für die Freigrenzen der sonstigen Bezüge für 2024 schaffen. Zuletzt wurde mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 die kalte Progression für dieses Jahr abgegolten. Nicht Teil der Abgeltung sind jedoch die Freigrenzen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern. Um Differenzen zu vermeiden, soll daher für das Kalenderjahr 2024 eine Übergangsregelung geschaffen werden. Damit soll die Freigrenze nachträglich basierend auf den Inflationswerten der Nullstufe der letzten beiden Jahre erhöht werden. Im Zuge des diesjährigen Progressionsberichts soll laut dem Initiativantrag dann auch eine mögliche unbefristete Regelung evaluiert werden. Ein in der Sitzung eingebrachter Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen dazu beinhaltet lediglich die Berichtigung eines Redaktionsversehens.

Jakob Schwarz (Grüne) zufolge soll durch die nunmehrige Anpassung der Freigrenzen vermieden werden, dass Menschen durch die Abschaffung der kalten Progression etwa nur für die Sonderzahlungen Steuer zahlen. Dass bei der Abschaffung der kalten Progression ein "Malheur mit den Sonderzahlungen" passiert sei, nehme er damit zur Kenntnis, so Christoph Matznetter (SPÖ). Karin Doppelbauer (NEOS) sieht den Schritt positiv, würde sich aber wünschen, dass es weitere in Richtung "normales Progressionsschema" gebe. Auch Hubert Fuchs (FPÖ) signalisierte Zustimmung zu diesem Punkt, zumal die FPÖ immer kritisiert habe, dass die kalte Progression nicht zur Gänze abgeschafft worden sei. Auf eine entsprechende Frage von Fuchs erörterte Finanzstaatssekretär Florian Tursky, dass die Maßnahme im Sinne einer langfristigen Regelung evaluiert werden soll. 

Verlängerung der COVID-19-Impfangebote

Mit einer von ÖVP und Grünen beantragten Gesetzesänderung sollen auch die Bestimmungen für COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich bis 31. August 2024 verlängert werden (3869/A). Es brauche eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen, um ein kontinuierliches Angebot gewährleisten zu können, argumentieren Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne). Zudem soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung des Gesundheitsministers über COVID-19-Impfstoffe und Bedarfsmaterialien bis Juni 2025 verlängert werden.

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt sprachen sich die Oppositionsparteien dafür aus, das Thema im Gesundheitsausschuss zu beraten. Der entsprechende Antrag dafür fand keine Mehrheit. Inhaltlich hinterfragte Alois Stöger (SPÖ), warum es nun diese relativ kurze Verlängerung bis August geben soll und nicht etwa bis Ende des Jahres. Ähnlich wie Maria Smodics-Neumann (ÖVP) erörterte Finanzstaatssekretär Florian Tursky, dass geplant sei, die Corona-Impfungen über das nationale Impfprogramm und über den Finanzausgleich abzuwickeln. Ein Experte des Ministeriums erklärte, dass nun bis August Zeit bleibe, um etwaig ab September die Impfungen über den Finanzausgleich und andere Wege abwickeln zu können.

Budgetvorlagen nach Beratungen im Unterausschuss zur Kenntnis genommen

Eine Reihe von Vorlagen, über die der Unterausschuss des Budgetausschusses seine Beratungen abgeschlossen hat, wurden von den Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Umfasst sind davon der Bericht zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung im Jahr 2021 (96/BA), der Bericht über die Wirkungsorientierung 2021 (106/BA), der Beteiligungsbericht 2023 für Bundesbeteiligungen (111/BA), der Förderungsbericht 2021 (III-834 d.B.) sowie der Bericht zum Monatserfolg Dezember 2022 (119/BA), der Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum Stichtag 30. September 2022 (112/BA) und der Bericht zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2023 (129/BA).

Den Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum Stichtag 30. September 2023 (145/BA) haben die Abgeordneten schließlich einstimmig dem Budgetunterausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. (Schluss Budgetausschuss) mbu