Parlamentskorrespondenz Nr. 218 vom 06.03.2024

Neu im Finanzausschuss

Gesetzesvorlagen zu Teilen des Wohn- und Baupakets

Wien (PK) – ÖVP und Grüne legen dem Finanzausschuss Initiativen aus dem Ende Februar präsentierten Wohn- und Baupaket auf den Tisch. So ist eine Ausweitung des Reparaturbonus in Höhe von 50 Mio. € geplant. Zudem sieht eine vorgelegte Novelle des Einkommensteuergesetzes steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen in Form einer beschleunigten Abschreibung für Neubauten und einem "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden vor. Zudem wurden von der Koalition mehrere kleinere Gesetzeskorrekturen vorgelegt, die als "Trägerraketen" für weitere Maßnahmen aus dem Wohn- und Baupaket dienen könnten.

Ebenfalls als Initiativantrag haben ÖVP und Grüne eine Erhöhung des "Wohnschirms" in Höhe von 60 Mio. € vorgelegt. Gemeinsam mit der SPÖ wollen ÖVP und Grüne zudem das Rotkreuzgesetz novellieren, um die gängige Rechtspraxis sicherzustellen.

Reparaturbonus soll ausgeweitet werden

Der Reparaturbonus soll um 50 Mio. € für 2024 ausgeweitet werden. Während bislang im Umweltförderungsgesetz 83 Mio. € vorgesehen waren, soll der Betrag auf 133 Mio. € für das Jahr 2024 ausgedehnt werden. Dadurch soll die Ausweitung der Förderung für die Verlängerung der Lebensdauer oder Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten (Reparaturbonus) auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden, begründen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) den Initiativantrag (3950/A).

Steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen

ÖVP und Grüne wollen durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vorsehen (3949/A). Dabei sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" begünstigt behandelt werden. Angeknüpft werden soll dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung soll erstmals auf Aufwendungen anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Grundsätzlich ist Herstellungsaufwand auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) abzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine beschleunigte Abschreibung (Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. ÖVP und Grüne wollen nun die Regelung der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwendungen erweitern. Damit sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete "Nachverdichtungen" steuerlich begünstigt werden. Die Neuregelung soll erstmalig auf Aufwendungen anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Maßgebend soll dabei der Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme sein.

Weiters soll für Neubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen werden. Geplant ist eine Ausweitung des dreifachen AfA-Satzes auf die beiden Folgejahre unter bestimmten klimafreundlichen Voraussetzungen.

Schließlich soll, zeitlich befristet, ein "Öko-Zuschlag" für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt werden. Vorgesehen wird eine Steuerbegünstigung in Form einer Betriebsausgabe oder in Form von Werbungskosten. Der "Öko-Zuschlag" soll 15 % der jeweiligen Aufwendungen betragen. Betroffen sein sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen sowie der Heizkesseltausch. Im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung werden insbesondere die Dämmung von Außenwänden, Geschoßdecken, Dächern oder Böden, der Austausch von Fenstern oder Außentüren, Dach- und Fassadenbegrünungen erfasst. Der Heizkesseltausch betrifft die Umstellung auf eine Wärmepumpe, eine Holzzentralheizung (beispielsweise Pellets) oder einen Fernwärmeanschluss. Die Regelung soll für zwei Jahre befristet werden.

Zusätzliche 60 Mio. € zur Unterstützung vor Delogierungen

Zusätzliche 60 Mio. € soll es an Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen im Jahr 2024 geben, um den "kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle" zu decken. Der Wohnschirm unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen kann die Maßnahme unterstützen. ÖVP und Grüne haben dazu einen Initiativantrag mit einer Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes dem Finanzausschuss vorgelegt (3946/A).

Rotkreuzgesetz-Novelle soll Weiterführung der Verwaltungspraxis sicherstellen

Eine Änderung des Rotkreuzgesetzes soll das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts verankern. Dazu liegt ein Initiativantrag von ÖVP, Grünen und SPÖ vor, der von Andreas Hanger (ÖVP), David Stögmüller (Grüne), Mario Lindner (SPÖ) eingebracht wurde (3953/A). Die vorgeschlagene gesetzliche Änderung soll die Weiterführung der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis sicherstellen. Hintergrund der Rechtsnovelle ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, das die Auffassung vertreten hat, dass für diese Verwaltungspraxis keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.

Kleinere Gesetzeskorrekturen

Eine Reihe kleinerer Rechtskorrekturen veranlassen ÖVP und Grüne mittels Initiativanträgen. Diese könnten auch als sogenannte Trägerraketen für weitere Maßnahmen aus dem Wohn- und Baupaket dienen. So sollen redaktionelle Bereinigungen bzw. Klarstellungen im Finanzausgleichsgesetz vorgenommen werden (3945/A). Bei der Finanzzuweisung für Gesundheit, Pflege und Klima soll der für die Gemeinden vorgesehene Betrag genannt werden. Konkret sollen von diesen Mitteln die Länder 386,274 Mio. € und die Gemeinden 99,726 Mio. € jährlich erhalten. Im Gesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen soll vorerst eine Bereinigung eines Rechtschreibfehlers (3947/A) erfolgen. Redaktionsversehen im Gerichtsgebührengesetz sollen ebenfalls behoben werden (3948/A). (Schluss) gla