Parlamentskorrespondenz Nr. 232 vom 08.03.2024

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge zu Fluchtversuchen von Häftlingen und Verwendung der englischen Sprache bei bestimmten Gerichtsverfahren

Wien (PK) – Dem Justizausschuss wurden zwei neue Initiativen der Opposition zugewiesen. Während die Freiheitlichen die Verantwortung der Justizministerin angesichts der hohen Zahl an Fluchtversuchen von Häftlingen bei Ausgängen einmahnen, plädieren die NEOS für die Möglichkeit der Verwendung der englischen Sprache in bestimmten Gerichtsverfahren.

FPÖ fordert strengere Sicherheitsmaßnahmen bei Ausgängen von Häftlingen

Allein in den beiden Jahren 2021 und 2022 sei es zu 29 Fluchtversuchen und 21 Verletzungen von Justizwachebeamten bei Ausgängen von Insass:innen aus den Justizanstalten gekommen, zeigt FPÖ-Mandatar Christian Lausch in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion besorgt auf. Seiner Einschätzung nach sei dies nicht nur das "fatale Ergebnis der Kuscheljustiz, die unter der grünen Justizministerin Einzug gehalten habe", sondern auch der illegalen Masseneinwanderungspolitik in den Jahren 2015/16 sowie seit 2020 geschuldet. Diese "neue Völkerwanderung" habe zu einer Überlastung der Justizanstalten geführt, die noch dazu seit Jahren unter einem gravierenden Personalmangel leiden würden. Laut Website des Justizministeriums waren am 1. Februar 2024 österreichweit 9.263 Insass:innen in Justizanstalten inhaftiert, knapp 53 % davon seien ausländische Staatsbürger:innen.

Geradezu skandalös sei aus seiner Sicht, dass pro Jahr rund 10.000 Ausführungen von Häftlingen in öffentliche Spitäler durchgeführt werden, obwohl es im Wiener Krankenhaus der Barmherzigen Brüder eine eigene und dafür gesperrte Abteilung mit acht Betten gebe, für die im Jahr 2022 rund 3,2 Mio. € ausgegeben wurden. Insgesamt hätten die Ausgänge den Steuerzahler:innen 90 Mio. € gekostet, rechnet Lausch vor. Die zuständige Ministerin Zadić sei dringend gefordert, die im Jänner 2024 gelockerte Sicherheitsanordnung, bei der die Fesselung der Hände der Häftlinge hinter dem Rücken aufgehoben wurde, zurücknehmen. Außerdem brauche es eine Personaloffensive zur Entlastung der Justizwachebeamt:innen sowie eine Neuordnung der Krankenhausbehandlung von Häftlingen (3929/A(E) ).

NEOS für Verwendung der englischen Sprache im Justizbereich

Derzeit seien laut Verfassung alle Staatsorgane dazu verpflichtet, grundsätzlich die deutsche Sprache zu verwenden, heißt es in einem von Johannes Margreiter (NEOS) eingebrachten Antrag (3891/A ). Aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtungen des Wirtschaftslebens sehen die NEOS aber die Notwendigkeit, etwa zivile Streitigkeiten auch in englischer Sprache austragen zu können. Dies würde nicht nur generell zur Modernisierung der Justiz beitragen, sondern auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, da es für internationale Unternehmen durchaus ein Kriterium bei der Standortentscheidung darstelle, in welcher Form und Qualität im Bedarfsfall Rechtsschutz gewährt werde.

Die Verwendung der englischen Sprache soll unter anderem in Verfahren in Handelssachen, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Exekutions- und Sicherungsverfahren möglich sein. Aus diesem Grund schlägt Margreiter entsprechende Änderungen in der Jurisdiktionsnorm (JN), dem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), dem Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof (OGHG), der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie der Exekutionsordnung (EO) vor. (Schluss) sue