Ständiger gemeinsamer Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (1/SA-P9 XXV. GP) von 29.10.2013 bis 08.11.2017

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Der Ständige Gemeinsame Ausschuss im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz setzt sich aus Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Er dient der Klärung bestimmter Unstimmigkeiten zwischen Bund und Land: Er entscheidet darüber, ob ein Einspruch der Bundesregierung gegen einen Gesetzesbeschluss eines Landtages über Landes- oder Gemeindeabgaben aufrecht bleibt oder das Landesgesetz kundgemacht werden kann. Der Ständige Gemeinsame Ausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung .

Vorsitzender

Elmar Mayer

Vorsitzender-Stellvertreter:in

Gabriele Tamandl