Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 73

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4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 31. Jänner 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird (16 und 27/NR sowie 5133/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Ilse Giesinger übernommen. Ich bitte um den Bericht, Frau Bundesrätin.

Berichterstatterin Ilse Giesinger: Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994 ist eine Anpassung des Rechnungshofgesetzes erforderlich geworden. Daher sieht der gegenständliche Gesetzesbeschluß eine Ergänzung des Rechnungshofgesetzes durch Vorschriften über die Kontrolle der gesetzlichen beruflichen Vertretungen sowie die Beseitigung der Hinweise auf den Vizepräsidenten des Rechnungshofes vor.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Februar 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Johann Payer: Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dieter Langer. Ich erteile ihm dieses.

15.00

Bundesrat Mag. Dieter Langer (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Rechnungshofgesetz ist die direkte Umsetzung der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle des Jahres 1994. Und diese wiederum ist der unmittelbare Ausfluß eines Teils der Ereignisse des Jahres 1994. Ich meine, es ist wichtig, daß wir uns an einige dieser Begebenheiten des Jahres 1994 erinnern.

Wahl des Rechnungshofpräsidenten. Wer sich noch einigermaßen daran erinnert, weiß, wie spannend diese gewesen ist. Es wurden verschiedene Kandidaten ins Spiel gebracht, die Kooperation zwischen den gestaltenden Kräften dieses Hauses wechselte, und es kam zu einem Ergebnis, das offenbar nicht zur Zufriedenheit eines maßgeblichen Teiles der Herrschaften in diesem Hohes Hause ausfiel.

Aus Angst vor der eigenen Courage – so möchte ich fast sagen – hat man dann beschlossen, diesen Nervenkitzel, diese Ungewißheit – es könnte ja vielleicht wieder ein Vertreter der Opposition ins Präsidium des Rechnungshofes einziehen – zu beenden, und hat eine politische Entscheidung getroffen. Man hat beschlossen, die Position des Vizepräsidenten des Rechnungshofes nicht mehr zu besetzen, ja überhaupt abzuschaffen. (Ruf bei der ÖVP: Aus Sparsamkeit!) Da hätte man das anderswo auch machen können.

Wir meinen, daß es der Bedeutung des Rechnungshofes in unserem Staatswesen nicht gerecht wird, wenn die Funktion des Vizepräsidenten abgeschafft wird. Nach Vorstellung der Freiheitlichen hätte der Vizepräsident auf Vorschlag des Bundesrates gewählt werden sollen. Der Rechnungshof als wichtigstes Kontrollorgan hat in der heutigen Zeit, in der Kontrolle immer notwendiger wird, einen besonderen Stellenwert. Daher meine ich, daß man ihn nicht auf diese Art und Weise beschneiden soll.

Es gibt im Zusammenhang mit der Abschaffung der Position des Vizepräsidenten noch ein weiteres Problem, nämlich die Frage der Vertretung des Präsidenten im Verhinderungsfalle, und zwar bei einer länger andauernden Verhinderung. Letztlich ist das so geregelt, daß der älteste Beamte die Vertretung des Präsidenten übernimmt.


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