Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 79

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15.30

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Die Vorgeschichte zur heutigen Novelle zum Rechnungshofgesetz 1988 wurde hier schon hinlänglich erläutert. Es geht vor allem um ein Ausführungsgesetz zur Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1994. Wenn man sich auf die Rechnungshofkontrolle bei den Kammern bezieht, geht die heutige Novelle auf gewisse Mißstände in der Steirischen Arbeiterkammer zurück, die dazu geführt haben, daß nun sämtliche Kammern der Rechnungshofkontrolle unterworfen werden.

Ich glaube, mit dieser Bestimmung, die heute zur Diskussion steht, wird das Kind mit dem Bade ausgegossen. Es hätte genügt, daß auch in der Arbeiterkammer entsprechende Kontrolleinrichtungen geschaffen worden wären. Sie sind ja auch 1992 – das muß man hier ordnungshalber sagen – eingeführt worden.

Meine Damen und Herren! Natürlich reizt es, wenn Mag. Langer hier zu den Interessenvertretungen spricht, etwas dazu zu sagen – vor allem wenn Sie einerseits Krokodilstränen weinen, was die Rechnungshofkontrolle kostet, und andererseits Angst haben, daß die Kontrolle nicht die entsprechende Effizienz hat.

Ich glaube, hier geht es um eine grundsätzliche Frage; es geht um die freien Berufsvertretungen in diesem Staate. Meine Damen und Herren! Unsere Bundesverfassung folgt einem föderalistischen Prinzip – das betone ich bewußt hier in der zweiten Kammer des Parlaments –, einem föderalistisches Prinzip, das sich nicht nur darauf bezieht, daß wir territoriale Gliederungen in Gebietskörperschaften haben – seien es Bundesländer und Gemeinden –, sondern wir haben auch Gliederungen nach Berufsständen. Diese Gliederungen sind unabhängige Institutionen, die zur Vertretung der verschiedensten Interessen der Bevölkerung gegenüber dem Staat dienen.

Es wurde heute schon erwähnt: Nicht umsonst wurden im Zeitalter des Liberalismus vor mehr als 100 Jahren die Handelskammern geschaffen – damals als unabhängiges Bollwerk gegen den staatlichen Einfluß, als unabhängige Standesvertretungen. Und durch die Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle und durch das heutige Gesetz besteht natürlich die Gefahr oder die Angst, daß die Unabhängigkeit dieser beruflichen Interessenvertretungen eingeengt wird oder verlorengeht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte sagen, die Wirtschaftskammern Österreichs brauchen sich vor dieser Kontrolle des Rechnungshofes in keiner Weise zu fürchten. Die Kammern sind bereits im Zusammenhang mit dem Außenhandelsförderungsbeitrag immer der Rechnungshofkontrolle unterlegen. Es wurden auch immer wieder Mißstände, die dort und da aufkommen – dort, wo Menschen sind, kann natürlich in gewissen Bereichen immer wieder etwas passieren –, aufgezeigt.

Meine Damen und Herren! Die Wirtschaftskammern haben als erste Kammern im Jahr 1946 im § 58 Handelskammergesetz einen unabhängigen Kontrollausschuß verankert, einen Kontrollausschuß, der von einem Leiter mit sieben Prüfern begleitet wird, der aus 15 Personen besteht und in dem aufgrund der letzten Kammergesetznovelle die zweitstärkste Gruppierung den Vorsitz führt. Dieser Kontrollausschuß hat nun schon 50 Jahre effizient und sparsam die Kammern überprüft. Es erhebt sich nunmehr die Frage, ob der bürokratische und finanzielle Aufwand nicht in einem krassen Widerspruch zu dem erklärten Willen aller Parteien, Kosteneinsparungen im Bundesbudget zu erreichen, stehen.

Es waren nicht nur die Wirtschaftskammern; auch die Kammern der freien Berufe hatten sich zur Kontrolle unabhängiger Wirtschaftsprüfer bedient. Auch in diesen Kammern hat es Kontrollausschüsse gegeben, und über diesen steht noch die Aufsichtsbehörde. Das heißt, unser Kammersystem war schon bisher einer entsprechenden Kontrolle unterworfen, und man hätte diese Einrichtungen in dem einen oder anderen Fall entsprechend effizienter gestalten können, um vielleicht solche steirischen "Rechbergereien" hintanzustellen.

Es geht auch noch um eine zweite Frage, die Mag. Langer angeschnitten hat, und zwar um den Prüfungsauftrag, den der Rechnungshof bei den Kammern hat. Für die Kammer ist es zuviel,


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