Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 13

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Der Schutz der angeborenen, unveräußerlichen und unantastbaren Rechte und Freiheiten des einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen wurzelt aus staats- und rechtspolitischer Sicht im Naturrecht, das natürlich primär seinen Ursprung im von Europa geprägten Denken findet. Die von der Konvention erfaßten Bereiche der Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung decken einen Kernbereich der Menschenrechte ab. Darauf sollte immer wieder hingewiesen werden, auch außerhalb des vom europäischen Denken geprägten Rechtskreises.

Wir dürfen daher nicht verabsäumen, bei allen Gelegenheiten – ohne missionarisch wirken zu wollen –, bei Besuchen, bei Einladungen, anläßlich von Reisen und Delegationen auf die Achtung der Menschenwürde und die Beachtung der Grundrechte, wie eben zum Beispiel die Verhütung der Folter, hinzuweisen, auch wenn diese Überlegungen aus unterschiedlichen Gründen, sicherlich diskutierbaren, aber auch solchen, die von vornherein abzulehnen sind, nicht gerne gehört werden.

Keineswegs kann aber das Einmahnen der Einhaltung der Menschenrechte und der Beachtung der Grundrechte als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes bezeichnet und mit diesem Argument zurückgewiesen werden. Die Menschenrechte sollten vielmehr ein unteilbares Ganzes sein und im ausgehenden 20. Jahrhundert in allen Ländern dieser Welt Beachtung finden.

In diesem Sinne wird meine Fraktion dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, zustimmen. (Allgemeiner Beifall.)

10.41

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat.

10.41

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Albert Camus hat einmal gesagt: Die schlimmste aller menschlichen Martern ist die, ohne Gesetz gerichtet zu werden.

Meine Damen und Herren! Wir haben das Glück, in Mittel- und Westeuropa in Rechtsstaaten zu leben, und Professor Klecatsky hat einmal gesagt, das Gesetz ist die Drehscheibe eines jeden Rechtsstaates. Ohne das Gesetz kann es kein Recht geben und damit auch keine rechtsstaatliche Ordnung.

Begrüßenswert ist, daß dieses Übereinkommen nunmehr über die Mitgliedstaaten des Europarates hinaus ausgedehnt wird, sodaß der Kontrollmechanismus des Europarates auch dort – wenn auch aufgrund einer freiwilligen Unterwerfung – wirksam werden kann.

Es ist aber auch so, daß europäische Rechtsstaaten, auch Mitglieder des Europarates nicht unbedingt davor gefeit sind, Menschenrechte zu verletzen. Gerade unsere Republik Österreich ist diesbezüglich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon einige Male aufgefallen und von diesem auch verurteilt worden.

Ich möchte darauf hinweisen, daß die letzte Verurteilung erst wenige Jahre zurückliegt und Österreich wegen Verletzung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit verurteilt wurde. Das betraf im wesentlichen das bestehende ORF-Monopol, und die Bundesregierung hat seither kaum etwas getan, wenn man vom Regionalrundfunkgesetz absieht, um diese Situation zu ändern. Österreich ist deshalb nach wie vor in einer medienpolitischen Steinzeit, und es ist bedauerlich, erwähnen zu müssen, daß die Reformländer des Ostens diesbezüglich schon wesentlich weiter sind als wir.

Aus diesem Grunde würde ich auch an den Herrn Bundesminister appellieren, dahin gehend zu wirken, daß auch das Medienrecht in Österreich den Menschenrechtsstandards in Europa angepaßt wird.


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