Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 18

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es wird als Beispiel angeführt, daß die Patentanmeldungen innerhalb der EU nur ein Drittel dessen ausmachen, was sie in den USA betragen. Das heißt, der Ansporn, sich im weitesten Sinn des Wortes schöpferisch zu betätigen, ist innerhalb der Staaten der EU zu gering. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Staaten innerhalb der EU dafür Sorge zu tragen hätten, daß sozusagen eine neue Erfinderepoche in die Wege geleitet wird.

Das Urheberrecht hat seinen Ursprung zweifellos im Schutz der Werke der Kultur, der Kunst und der Musik. Es ist aber nicht zu verkennen, daß es seinem Wesen nach weit über diese klassischen Bereiche hinausgreift. Bei der letzten Novelle zum Urheberrechtsgesetz wurden auch Computerprogramme – das sei in Erinnerung gerufen – dem Urheberrecht unterworfen. Man sieht hier, wie ähnlich Urheberrecht, Patentrecht, Marken- und Musterschutz einander im Grund genommen von ihrer geistigen Substanz her sind und daß es sich eigentlich nur mehr um rechtliche Unterteilungen handelt, wobei das wesentliche Substrat des Gesamten ein und dasselbe ist.

Deshalb bin ich – trotz all dieser Bedenken – in unserer Klubbesprechung zu dieser Novelle zur Überzeugung gekommen, daß man die Urheber schützen muß. Aber die Urheber weiterhin im Ungewissen zu lassen, kann in einem Rechtsstaat doch nicht die Antwort des Gesetzgebers sein. – Deshalb bitte ich Sie namens der ÖVP-Fraktion, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

11.04

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Platzer. Ich erteile es ihm.

11.04

Bundesrat Herbert Platzer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Bundesräte! Von meinem Vorredner haben wir bereits gehört, daß dieses Urheberrechtsgesetz schon eine etwas längere Geschichte hat. Wir wissen auch, daß es 1993 novelliert wurde und daß damals besonders die Wünsche der Kunstschaffenden nicht in entsprechendem Maß berücksichtigt wurden.

Nun liegt nach zweijährigen Beratungen eine größere Novelle vor, und wir wissen auch, daß diese EU-Richtlinie seit Juli 1995 bereits umgesetzt sein sollte. Es handelt sich also heute um ein Nachziehverfahren, um das einmal so zu bezeichnen.

Ich habe aufmerksam zugehört und kann nur zustimmen, daß die vorliegende Gesetzesnovelle nicht ganz zufriedenstellend ist, besonders was die finanziellen Regelungen betrifft. Diese Novelle stellt allerdings einen Kompromiß dar, ein Kompromiß ist immer zu begrüßen. Kompromisse neigen dazu, oft sehr lange bestehen zu bleiben. (Bundesrat Mag. Langer: Leider!)

Es ist in Österreich – aber das ist sicherlich nicht nur in Österreich der Fall – so, daß das Eigentum, vor allem wenn es sich um materielle Werte handelt, sehr stark geschützt ist. Eigentum ist uns heilig. Es wird alles getan, um Eigentum zu schützen. Nicht so ernst nehmen wir es aber mit dem geistigen Eigentum. Man könnte boshafterweise sagen, das läßt tief blicken und ist nicht unbedingt schmeichelhaft.

Mit dieser Novelle soll nun endlich das Ziel erreicht werden, daß die Kulturschaffenden doch etwas weniger abhängig sein sollen und nicht mehr um Subventionen betteln gehen müssen. Sie erhalten die Möglichkeit, ein ihren Leistungen entsprechend halbwegs gerechtes Entgelt zu bekommen.

Wir müssen aber auch endlich anerkennen, daß auch geistige Produkte einen Marktwert haben. Es ist also einfach gerecht, daß hinsichtlich geistigen Eigentums gesetzliche Regelungen geschaffen werden, daß man gesetzliche Lizenzen einräumt.

Meine Damen und Herren! Ich habe gelesen, daß etwa die Kosten für Film, Fernsehen, Video, Graphik, Werbung et cetera 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, also rund 25 Milliarden Schil


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