Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 23

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Gesetz, mit dem Österreich wieder an seine Tradition eines hohen urheberrechtlichen Schutzniveaus anschließt und gleichzeitig die Bedürfnisse der Nutzer besser berücksichtigt. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.31

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. Ich erteile es ihm.

11.31

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist das Ziel dieser Novelle? – Sinn und Inhalt dieser Urheberrechtsgesetz-Novelle ist, daß österreichische Künstlerinnen und Künstler für ihr Werk, für ihre Leistung, für ihr geistiges Eigentum eine angemessene Abgeltung bekommen. Deshalb ist es mir eigentlich nicht einsichtig, Herr Mag. Langer, daß gerade jene, die immer wieder besonders darauf hinweisen, daß Kulturschaffende von der Unterstützung der öffentlichen Hand oder von Subventionen unabhängig sein sollten, diesem Antrag und dieser Novelle keine Unterstützung geben können. (Bundesrat Mag. Langer: Ich habe es erklärt! Sie können aber nicht zuhören!) Damit werden wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen, die es Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, unabhängig von Subventionen agieren zu können und durch eine gerechte Abgeltung entsprechend ihrer Leistung wirtschaftlich abgesichert zu sein.

Diese Novelle dient zweifellos der Anerkennung der Leistungen der österreichischen Kulturschaffenden und verbessert deren ökonomische und soziale Lage. Die Novelle sichert über die Verwertungsbeiträge den Künstlern Entgelt für erbrachte Leistungen. Erst ein starker urheberrechtlicher Schutz macht Künstlerinnen und Künstler von privaten Sponsoren und von Subventionen der öffentlichen Hand unabhängig. Diese Novelle ist somit ein wichtiges Element der Kulturförderung in Österreich und dient, wie bereits erwähnt, auch der sozialen Absicherung der Kulturschaffenden.

Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Neuregelungen, so zum Beispiel bestimmte Erleichterungen des Zuganges zu urheberrechtlich geschützten Werken im Bereich von Unterricht und Wissenschaft. Schulen und Hochschulen – ich gehe davon aus, auch die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung – dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungsstücke anfertigen und den entsprechenden Schulklassen aushändigen. Schulen und Hochschulen dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre außerdem Werke der Filmkunst und die damit verbundenen Werke der Tonkunst öffentlich aufführen. Auch das ist eine deutliche Erleichterung im Bildungsbereich für das Einsetzen von kulturell wichtigen und interessanten Werken.

Die Reprographievergütung wird zusätzliche Belastungen für Schulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der allgemeinen sowie der beruflichen Erwachsenenbildung mit sich bringen. Vor allem die Anschaffung von Kopiergeräten wird zu einem zusätzlichen finanziellen Aufwand führen. Sofern die Kopien den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, ist diese Vergütung in den Preis einzurechnen. Zu bezahlen ist sie vom Bezieher der Kopie. Das bedeutet, es wird sich natürlich auch der Preis der Kopien, die in Bildungseinrichtungen eingesetzt werden, erhöhen.

Dennoch gibt es eine Reihe von Vorteilen für diese Bildungseinrichtungen. Die Verwendung von Kopien im Unterricht und im Kursgeschehen wird entkriminalisiert. Der Herr Bundesminister hat schon darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen auch dazu führen, daß eine Praxis, die da und dort im Schul-, aber auch im Erwachsenenbildungsbereich praktiziert wurde, legalisiert wird und der Zugang zu vielen Werken dadurch erleichtert wird. Der heutige Rechtsstand des Urheberrechtsgesetzes sieht nämlich vor, daß Schulen nur mit Kopien arbeiten dürfen, wenn die Genehmigung des berechtigten Künstlers eingeholt wurde – eine Hürde, die oft nicht genommen wurde, wodurch der Zugang der Schüler zu wichtigen Werken bis jetzt verschlossen war beziehungsweise in den Schulen und Bildungseinrichtungen nicht gesetzeskonform agiert wurde.


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