Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 91

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oder chemische Kampfstoffe –, und der Soldat weiß sich entsprechend zu schützen: Schutzmaske und möglichst geschlossene Bekleidung des Körpers.

Es sind von derartigen Kampfstoffen aber nicht nur Soldaten bedroht, sondern wir alle. Daher stellt der Einsatz derartiger Waffen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar. Umso erfreulicher ist es, daß Österreich, das – wie Kollegin Rösler bereits ausgeführt hat – selbst keine Massenvernichtungsmittel herstellt oder besitzt, dieser Chemiewaffenkonvention beigetreten ist. Sicherheitspolitisch ist es ein entscheidender Schritt, daß das "C", die chemischen Waffen, jetzt endgültig in einem internationalen Vertrag geregelt wird. Nach dem Atomsperrvertrag und dem Verbot bakteriologischer Waffen unterzeichnete – wie wir von der Berichterstattung bereits hörten – Österreich am 13. Jänner 1993 die Chemiewaffenkonvention und ratifizierte diese als 34. Staat im Jahre 1995.

Heute geht es um das Durchführungsgesetz zu dieser Konvention. Es geht für uns um einen großen sicherheitspolitischen Gewinn, denn durch das Abkommen verpflichten sich die Staaten, die chemischen Waffen zu vernichten und keine chemischen Waffen mehr zu lagern oder rückzubehalten. Es ist aber notwendig, daß ein derartiges Übereinkommen, eine derartige Konvention entsprechend kontrolliert und überwacht wird. Diese Kontrollen halte ich für entscheidend, da es notwendigerweise eine Menge von Randbereichen gibt, in denen die Verwendung von Chemikalien, die auch zur Erzeugung von Kampfstoffen geeignet sind, unerläßlich sein kann.

Ich denke dabei in erster Linie an Tätigkeiten für industrielle, forschungsbezogene, medizinische, pharmazeutische oder sonstige friedliche Anwendungsbereiche. Für diese Bereiche ist der Einsatz auch von gefährlichen Chemikalien nach wie vor gegeben – ich halte das für wichtig. Allerdings sind Mißbräuche im Entstehen bereits zu unterbinden.

In Österreich wird die Kompetenz zur Überwachung der Chemiewaffenkonvention für die wesentlichen Bereiche dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten übertragen. Bei diesem ist die Bewilligungs- und Meldepflicht für erlaubte Tätigkeit mit Chemikalien, die im Anhang zu dieser Konvention in drei Listen angeführt sind, angesiedelt, wobei die Liste 1 höchstgefährliche Chemikalien enthält, die kaum wirtschaftliche Bedeutung haben, und die Liste 3 solche, die als Vorstufen für notwendige, wichtige chemische Prozesse dienen, in erster Linie technisch-industrielle Bedeutung haben und kaum zur Waffenherstellung verwendet werden.

Es wird darauf ankommen, die Meldepflicht und die Genehmigungen rigoros zu handhaben, sodaß Österreich nie in den Verdacht kommt, daß bei uns irgendwelche dubiosen Produkte hergestellt werden.

Wenn wir uns an die Bestimmungen dieses Gesetzes halten, woran ich nicht im geringsten zweifle, ist es ein entscheidender sicherheitspolitischer Fortschritt für unser Land. Daher wird auch die Österreichische Volkspartei, der gerade die innere und äußere Sicherheit besonders am Herzen liegt, diesem Gesetz sehr gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.45

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.

19.45

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Chemiewaffenkonvention ist – wie es im Bericht des Wirtschaftsausschusses des Nationalrates heißt und wie meine beiden Vorredner auch schon gesagt haben – eines der wenigen internationalen Abrüstungsabkommen, das den Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung und den Rückbehalt von chemischen Massenvernichtungswaffen verbietet und effiziente Kontrollen vorsieht.

 

 

 


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