Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 96

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Nutztiere oft – das muß man jetzt wirklich ehrlich sagen – unter wirklich qualvollen Bedingungen transportiert. Meine Damen und Herren! Ich werde das jetzt genau erklären:

Da jährlich Schlachthöfe zugesperrt werden müssen, weil es die Regierung geschafft hat, daß nicht nur die Bauern die Höfe verlassen müssen, sondern daß auch ein Fleischer nach dem anderen zugrunde geht, müssen kilometerweit Nutztiere transportiert werden. Ich glaube nicht, daß wir länger zusehen können, daß dieser Nutztiertransport ständig steigt, und die Nutztiere – nicht immer, aber doch teilweise – unter qualvollen Bedingungen transportiert werden. Diesbezüglich brauchen wir nicht nach Übersee zu schauen und über dort artengeschützte Tiere sprechen. Sprechen wir von dem, was in Österreich passiert, und schauen wir, daß wir hier die Bedingungen ändern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.04

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1996 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und Normen (Notifikationsgesetz – NotifG) (38 und 75/NR sowie 5153/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Hoher Bundesrat! Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung: Notifikationsgesetz.

Die Berichterstattung hat ebenfalls Herr Bundesrat Engelbert Weilharter übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesgesetz zur Durchführung eines Informationsverfahrens auf dem Gebiet technischer Vorschriften im EWR muß im Hinblick auf den Beitritt Österreichs zur EU und im Hinblick auf eine Novellierung der umgesetzten Richtlinie 83/189/EWG angepaßt werden. Technische Handelshemmnisse stellen nach dem Abbau der Zölle, zollgleicher Abgaben und mengenmäßige Beschränkungen eines der Haupthindernisse für den freien Warenverkehr bei der Verwirklichung des Binnenmarktes und für den freien Warenhandel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten untereinander dar.

Die wichtigsten Anpassungen betreffen folgende Bereiche:

1. Technische Vorschriften und Normen sind im Wege des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten nur mehr der Europäischen Kommission zu übermitteln, der EFTA- beziehungsweise EWR-Bezug ist daher zu streichen.

2. Durch die Übernahme der Begriffsbestimmungen der umzusetzenden Richtlinie soll eine möglichst EU-konforme Anwendung gewährleistet werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite