Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 29

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kurz nur eine notwendige Reform des Gesundheitswesens in dem Sinne anzusprechen, daß wir im Zuge der Budgetsanierung gemerkt haben, daß gerade der Gesundheitsbereich einer der dynamischsten und ausgabenintensivsten Bereiche ist und wir notwendige Einsparungspotentiale finden und vor allem auch die Präventivmedizin ausbauen müssen, um für die Zukunft die soziale und gesundheitliche Sicherung der Bevölkerung garantieren zu können.

Ich darf der Regierung einerseits dazu gratulieren, daß durch die leistungsgerechte, transparente Finanzierung der Krankenhäuser ein wesentlicher Schritt erreicht wurde, hoffe, daß mit dem Grundsatz "ambulant vor stationär" – aus diesem Grund habe ich die Frage nach den Gruppenpraxen gestellt – ein weiterer wichtiger Schritt umgesetzt werden kann, und gehe davon aus, daß auch die Präventivmedizin in Zukunft weiter ausgebaut wird, weil wir dadurch ein großes Einsparungspotential – wenn wir nur das Bundesland Vorarlberg betrachten – nutzen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit 11. Juli 1992 wurde vom Nationalrat einstimmig ein Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste beschlossen, und ich habe hier das Verbandsorgan der MTD-Dienste, die damals, 1992, diese Einigung begrüßt haben und sehr glücklich darüber waren, daß nach langen Verhandlungen dieser Schritt erreicht werden konnte. Da aber damals die ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Vollziehung der entsprechenden EU-Richtlinien noch nicht geschaffen waren, müssen wir diese Anpassung heute vornehmen.

Da – das hat der Berichterstatter ja schon gesagt – viele offene Fragen in dieser Novelle noch nicht mitbehandelt werden, weil sie längerer Diskussionen bedürfen, sind nur jene Bereiche, die durch andere Gesetze schon bestens gelöst worden sind, ebenfalls – neben der Anpassung an die EU-Richtlinien – in diese Novelle mitaufgenommen worden. Ich denke nur an die nach dem Vorbild des Hebammengesetzes vorgenommene gesetzliche Verankerung der Studentenvertretung beziehungsweise an die Neufassung der Nostrifikationsbestimmungen, die sogar eine Einsparung bedeuten werden, weil dadurch die verpflichtende Teilnahme am theoretischen Unterricht bei der Führung von Lehrgängen an medizinisch-technischen Akademien reduziert wird und damit eben Einsparungspotentiale verbunden sind und weil zweitens durch den Wegfall der jährlichen Kontrolluntersuchungen nach dem Beispiel des Krankenpflegegesetzes ebenfalls Einsparungspotentiale vorhanden sind.

Wenn man sich bei dieser Novelle nur die Frage stellt, was eventuell kritisiert werden könnte, dann fällt mir nur eines ein: daß die Angst, daß wieder Tausende Ausländerinnen in unseren Gesundheitsdienst kommen könnten, eventuell angesprochen werden könnte. Ich muß sagen, ich habe diese Befürchtung, daß nun Tausende Portugiesinnen oder Spanierinnen in unseren Gesundheitsdienst eintreten werden, nicht und bitte Sie daher, dieser Gesetzesnovelle die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.08

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Katharina Pfeffer. Ich erteile dieses.

10.08

Bundesrätin Katharina Pfeffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Als das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste 1992 beschlossen wurde, konnte aufgrund der damals noch nicht entschiedenen Zukunft Österreichs in Europa keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Vollziehung der entsprechenden EU-Richtlinien geschaffen werden. Der Schwerpunkt dieser Novelle und deren Intention ist vor allem die Herstellung der EWR- und EU-Konformität.

Wenn man vielleicht meint, daß es mit dieser Novelle zu einer Abwertung des Berufes kommt oder eine Ausübung des Berufes nicht mehr entsprechend stattfinden kann, so muß ich feststellen, daß die Intention gerade entgegengesetzt ist: Die Intention war die EU-Konformität, man hat gleichzeitig aber auch Texte übernommen, die sich schon in anderen Gesetzen bewährt


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