Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 58

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Der Bericht zeigt, daß es, was die Landwirtschaft betrifft, trotz schlechter Einkommen an Solidarität mangelt. Jetzt haben wir 1996, und die Einkommen sind 1995 dramatisch zurückgegangen. Aber schon der Sozialbericht 1994 beweist, daß kein Schritt nach vorn gemacht wurde, sondern die Landwirtschaft trotz Einkommenseinbußen noch einmal benachteiligt wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste ist Frau Bundesrätin Fischer zu Wort gemeldet. Ich darf Sie bitten, das Wort zu nehmen.

12.34

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Wir diskutieren heute, am 25. 6. 1996, den Sozialbericht zum Jahr 1994. Es sind – das darf ich hier feststellen – manche Schwachstellen, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung in unserem Sozialsystem vorhanden waren, novelliert worden, und es sind manch aktuelle Dinge betreffend Krankenversicherung in diesen Tagen in Diskussion und in Verhandlung.

Der soziale Bereich berührt Menschen in allen Lebenslagen. Er berührt unsere Jugend genauso wie die berufstätigen Menschen, aber auch die Menschen, die aus dem aktiven Erwerbsleben bereits ausgeschieden sind. Er berührt die Gesunden genauso wie die Kranken und die Pflegebedürftigen.

Wir haben in Österreich sehr viel Positives erreicht und wollen dieses erhalten und uns weiterhin bemühen, dort, wo es notwendig und angebracht ist, die soziale Absicherung auszubauen. Voraussetzung dafür ist, daß die Wirtschaft floriert und daß wir eine gute Beschäftigungslage haben. In diesem Bereich gibt es bei uns, aber auch im übrigen Europa Probleme, die es zu lösen gilt.

1994 waren 681 000 Menschen wenigstens einmal von Arbeitslosigkeit betroffen. 172 000 Personen waren länger als sechs Monate arbeitslos. Dies bedeutet einen hohen Bedarf an öffentlichen Mitteln, es bedeutet aber vor allem für die betroffenen Menschen große psychische Belastung.

Es ist klar, daß die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt gestärkt werden muß. Dazu bedarf es des Zusammenwirkens der Unternehmer, der Einbindung unserer Arbeitnehmer, der Berücksichtigung unserer Bauern und der Angehörigen der freien Berufe. Es bedarf der Einbindung von uns allen.

Die unterschiedlichen Datenquellen zeigen – das ist heute schon angesprochen worden –, daß der Durchschnitt der Arbeitslosigkeit in Österreich jenen der EU sowie der OECD-Länder unterschreitet. Es ist aber dennoch Handlungsbedarf gegeben.

Wenn wir die Menschen nach ihren Bedürfnissen fragen, ist das Bedürfnis nach Sicherheit in allen Lebenslagen die häufigste Antwort, nämlich Sicherheit hinsichtlich des Arbeitsplatzes, der Risken bei Krankheit, Unfall und Alter.

Wir müssen an die Frage Arbeitsplätze und dergleichen offensiv herangehen. Die Arbeitslosenversicherung, so gut und so wichtig sie ist, ist nicht frei von Fehlläufen.

Da du, Herr Bundesrat Eisl, glaubst, daß unsere bäuerliche Bevölkerung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht in Anspruch nehmen kann, darf ich dir folgendes sagen: Gott sei Dank sind unsere Bäuerinnen schon seit einiger Zeit im Mitbesitz der Betriebe, sind unsere Bäuerinnen hauptberuflich mitarbeitende Familienmitglieder, und dadurch besteht auch die Möglichkeit, daß unsere Nebenerwerbsbauern eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. )

Das Gesetz betreffend das Arbeitsmarktservice ist mit 1. 7. 1994 in Kraft getreten, und erste Erfolge sind zu verzeichnen.


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