Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 101

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nen Personalvertretungsinstitutionen über Zentralausschuß, Vertrauenspersonenausschuß – ich werde jetzt in der Schnelligkeit nicht alle Ausdrücke finden und wiederholen. Jedenfalls ist das ein Stufenbau, der den Verdacht hervorruft, es ginge nur um die Frage, wie viele Vertreter der in den diversen Ausschüssen tätigen Personalvertrauensmänner tatsächlich vom Dienst freigestellt sind und damit natürlich die Post belasten, denn auch da sieht das Gesetz eine sehr großzügige Regelung vor.

Der Sinn der Ausgliederung der Post insgesamt kann aber nur dann gegeben sein, wenn dadurch ein konkurrenzfähiges Unternehmen entsteht. Es wäre das naheliegende Ansinnen an den Gesetzgeber gewesen, daß er nicht ausschließlich im Interesse der Postbediensteten eine gigantische Hierarchie, einen gigantischen Stufenbau von Instanzen zur Vertretung der Personalinteressen aufbaut, sondern eine kleine, schlagkräftige Personalvertretung oder eben nach privatwirtschaftlicher Diktion einen Betriebsrat schafft, der sehr wohl in der Lage ist – das sei völlig unbestritten –, die Interessen der Belegschaft nach innen und nach außen zu vertreten, und er sollte nicht in einer denkbar aufwendigen Konstruktion möglichst viele Posten schaffen, bei der die Betreffenden durch eine Dienstfreistellung Aktivitäten entfalten könnten.

Wieweit es um die Schlagkraft der jetzt neu geschaffenen Personalvertretungen bestellt ist, ergibt sich aus zwei APA-Meldungen von heute, die allerjüngstes Datum sind und über Dienst nach Vorschrift in Wiener Postämtern berichten, wobei es Herr Dörfler sehr eilig hatte, zu versichern, daß es sich bei dieser Aktion Dienst nach Vorschrift in einigen Wiener Postämtern ausschließlich um eine reine Wiener Angelegenheit handle und das auf Differenzen zwischen dem Personalmanagement der Wiener Post und der Personalverwaltung in Wien beruhe. – Ich weiß nicht, was der Unterschied zwischen Personalmanagement und Personalverwaltung ist, außer daß es sich beim einen um einen englischen Begriff und beim anderen um einen deutschen handelt. Ich glaube, es sollte auch die Personalvertretung einbezogen sein. Zumindest bei Lektüre dieser beiden Meldungen erhebt sich bei mir der Eindruck, daß die Personalvertretung gar nicht hinter den Aktionen steht, die von den Bediensteten, zumindest in fünf Wiener Postämtern, mit der Begründung des zu erwartenden Arbeitsanfalls und der Tatsache gestartet wurden, daß es zu Einsparungen kommt. Immerhin werden 7 500 Dienstposten im Laufe der nächsten Zeit nicht mehr besetzt beziehungsweise abgebaut, wobei der sogenannte natürliche Abgang in erster Linie berücksichtigt wird, aber 7 500 werden bei 30 000 Beschäftigten im gesamten nicht so rasch natürlich abgehen. Ich frage mich letztendlich, wozu es dann einer solch umfassenden Vorschrift über den Aufbau einer Personalvertretung, sprich Betriebsverfassung bei der Post, bedarf.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken erwähnen. Ich glaube, alle der hier vertretenen Fraktionen haben schon des öfteren davon gesprochen, daß es notwendig ist, zu einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff zu kommen, das heißt, die Unterscheidung in Angestellte und Arbeiter, die faktisch doch schon eine der Vergangenheit angehörende ist, einmal fallenzulassen. Bei dieser Regelung hinsichtlich der Personalvertretung der Post ist eine gute Gelegenheit versäumt worden, kein Sonderrecht für einen kleinen Bereich, der hoffentlich bald zur Gänze dem privatwirtschaftlichen Sektor zuzuzählen ist, zu schaffen, sondern es wurde wieder einmal eine Sonderregelung, eine sehr aufwendige und schwierig konstruierte Sonderregelung geschaffen, die diesem Bemühen nach einer Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs entgegensteht.

Meine Fraktion sieht sich daher nicht in der Lage, dem Antrag, diesem Gesetzesbeschluß zuzustimmen, zu folgen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Wilfing. – Bitte.

16.10

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf auf meinen Vorredner Dr. Kapral antworten, da ich darin Übereinstimmung feststellen kann, daß wir beide dem Grundsatz "mehr


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