Bundesrat Stenographisches Protokoll 614. Sitzung / Seite 107

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Auch die Tiroler Landesregierung gibt in dieser Richtung wieder eine sehr klare Stellungnahme ab – ich zitiere wieder –: Es ist davon auszugehen, daß die Möglichkeit, bereits in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten festzulegen, zumindest dem Anschein nach die Gefahr von auf bestimmte Personen abgestellte Ausschreibungen in sich birgt. – Zitatende.

Wir Freiheitlichen sind für eine echte Schulautonomie. Dazu gehören unter anderem Möglichkeiten budgetärer Eigenständigkeit. Bezüglich der Schulraumüberlassung muß es aber klare Richtlinien geben, denn sonst zeichnen sich gerade mit Sportvereinen, die jetzt schon Turnsäle in Schulen benützen, Konflikte ab. Ich frage mich: Was geschieht zum Beispiel mit unbezahlten Rechnungen, die an die Direktion einfach zurückgeschickt werden, so wie das in Oberösterreich schon geschehen ist? Sollen Direktionen in Hinkunft Geld eintreiben müssen?

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Vor dem Hintergrund, daß es im Herbst aufgrund der Sparmaßnahmen zirka 6 000 arbeitslose Lehrer geben wird und daß rund 50 000 Schüler dieses Schuljahr nicht positiv abschließen werden, können nur echte Reformen die zukünftige Bildung mit Hilfe zufriedener und engagierter Pädagogen sicherstellen.

Wir Freiheitlichen werden daher dem Antrag, die Beschlüsse des Nationalrates nicht zu beeinspruchen, nicht beitreten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.30

Präsident Johann Payer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert Platzer. Ich erteile ihm dieses.

16.30

Bundesrat Herbert Platzer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren Bundesräte! Ich verstehe manche Kritik, die meine Kollegin nicht nur als Bundesrätin, sondern auch vom Standpunkt der Schule aus hier vorgebracht hat. Ich meine aber, man sollte nicht unbedingt gleich alles ausgießen, denn es steckt auch in diesen Gesetzen einiges Positives – aber auch ich werde einen Kritikpunkt nennen, der mir am Herzen liegt.

Es sind vier Gesetze, zu denen ich in dieser Debatte reden darf, und ich möchte mich vor allem mit Punkt 18 der Tagesordnung befassen.

Im neuen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz gibt es die Änderung, daß Lehrer erst nach sechs Jahren provisorischer Anstellung definitivgestellt werden können. Weiters geht es um die Formen der Leistungsfeststellung und auch um die Möglichkeiten der Entlassung wegen mangelnder Leistung. Es geht aber auch um die Anpassung an die Besoldungsreform. – So weit, so gut, möchte man meinen.

Es stellt sich allerdings die Frage der Bestellung von Schulleitern etwas weniger einfach dar. Direktoren werden künftig zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Ich weiß nicht, ob es so wichtig ist, ob es vier Jahre oder fünf Jahre sind; fünf Jahre würden mir persönlich auch keine besonderen Probleme bereiten.

Voraussetzung für die definitive Bestellung nach diesen vier Jahren sind die Bewährung als Direktor und die erfolgreiche Teilnahme an Schulmanagementkursen.

Dem Schulforum beziehungsweise dem Schulgemeinschaftsausschuß wird das Recht eingeräumt, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbungen eine begründete schriftliche Stellungnahme abzugeben.

All das hört sich vernünftig an, auch die Möglichkeiten der Nichtdefinitivstellung von Direktoren, obwohl ich mir das, wie das auch Kollegin Haubner gemeint hat, in der Praxis nicht sehr gut vorstellen kann. Ich nehme an, es wird das auch nicht oft vorkommen.

Es sind nun also die Bundesländer am Zug. Ich maße mir gar nicht an, über die Gepflogenheiten in anderen Ländern hier zu reden – ich weiß, es gibt verschiedene Modelle –, aber ich


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