Bundesrat Stenographisches Protokoll 615. Sitzung / Seite 100

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21. Wo soll die Sammlung nach dem derzeitigen Stand der Dinge untergebracht werden?

22. Wer verwaltet die Sammlung zurzeit, und welche Kosten sind damit verbunden?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne der Bestimmungen des § 61 GO-BR dringlich vor Eingang in die Tagesordnung zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung zu geben.

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich erteile Herrn Bundesrat Dr. Kapral als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte.

16.03

Bundesrat Dr. Peter Kapral (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige dringliche Anfrage der Freiheitlichen im Bundesrat wird sicherlich nicht der letzte Akt in der unendlichen Geschichte des Museumsquartiers sein. Es ist vielmehr damit zu rechnen – davon bin ich restlos überzeugt –, daß noch viel Wasser die Donau hinunterfließen wird. Ihr Optimismus in Ehren, sehr geehrte Frau Bundesministerin: Ich teile ihn nicht! Glauben Sie wirklich, daß Mitte 1997 mit dem Bau begonnen werden kann? – Ich glaube es jedenfalls nicht! Das aufzuhellen wird Aufgabe der heutigen Diskussion sein.

Lassen Sie mich einen kurzen Blick zurück auf diese unendliche Geschichte des Museumsquartiers werfen: In der Ausschreibung, der ersten Phase des Wettbewerbs, wurde noch ausdrücklich auf die Tatsache des Denkmalschutzes verwiesen. In der zweiten Wettbewerbsphase wird jedoch schon, unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des damals zuständigen Bundesministers für Wissenschaft und Kunst Dr. Busek ein deutliches Abgehen von den zwingenden Vorschriften des Denkmalschutzes erkennbar. Nach meiner laienhaften Sicht und mit meinem wahrscheinlich sehr gering ausgeprägten juristischen Sachverstand war ich bisher der Meinung, daß auch Minister an die Einhaltung der Gesetze dieser Republik gebunden sind. Es hat sich aber damals bereits gezeigt, daß der zweite Partner in der Museumsquartier-Gesellschaft, die 1990 mit eigenem Bundesgesetz gegründet wurde, nämlich die Stadt Wien, eine eigene Ansicht hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Denkmalschutzes vertritt, die im Gegensatz zu der steht, die damals von Bundesseite vertreten wurde, obwohl natürlich für die Bundesseite die Einhaltung eines Bundesgesetzes noch zwingender sein müßte, wenn man diese Abstufung überhaupt treffen darf.

Ich erspare es mir, auf die verschiedenen Gutachten im einzelnen einzugehen, die im weiteren Verlauf der Projektierungsphase an die Öffentlichkeit gelangt sind. Ich setze mich auch nicht im Detail mit den einzelnen Projekten selbst auseinander.

Etwas möchte ich aber doch feststellen: Das Gutachten, das von Herrn Professor Raschauer erstellt wurde, läßt sich nicht so einfach vom Tisch wischen, vor allem was seinen Inhalt und seine Aussagen anlangt. Bei der Person von Professor Raschauer handelt es sich um einen erfahrenen Juristen, einen Kenner der einschlägigen Bestimmungen, dessen Meinung – ich unterstreiche: dessen Meinung! – beziehungsweise dessen Rechtsansicht nicht so einfach abgetan werden kann. Sicher handelt es sich um ein Privatgutachten, nicht um ein Fakultätsgutachten oder ein Gutachten, das von einer öffentlichen Stelle in Auftrag gegeben wurde. Aber es handelt sich nicht um die Privatmeinung irgendeines Herrn Raschauer, sondern um die Meinung eines ordentlichen Universitätsprofessors. – In diesem Gutachten – deswegen wollte man es gerne irgendwie wegwischen – wird dem Denkmalschutz jener Stellenwert beigemessen, der ihm im übrigen auch in unserer Rechtsordnung eingeräumt wird.

Ich komme nun auf die aktuelle Situation zu sprechen. Sie wird dadurch charakterisiert, daß vor wenigen Tagen in einer eher unüblichen Vorgangsweise ein längeres Schreiben des Präsidenten des Bundesdenkmalamtes in der Öffentlichkeit bekannt wurde. In weiterer Folge hat Herr Präsident Sailer diesen Brief noch gegenüber den Medien kommentiert. Damit kam es in der


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