Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 133

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Wir geben diesem Gesetzesbeschluß beziehungsweise dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, trotzdem nicht unsere Zustimmung, da eine neue Ungleichbehandlung festgelegt wird. Gelernte Bäckerinnen, also angelernte Arbeitskräfte, werden diskriminiert, da ausdrücklich Arbeitnehmerinnen, die keine Lehre im Lehrberuf Bäcker haben, schlechtergestellt werden als diejenigen, die eine Lehre absolviert haben. Die diesbezüglichen Regelungen hinsichtlich der täglichen Ruhezeit finden sich im § 7 Abs. 2 beziehungsweise 3.

Für Arbeiterinnen kann zwar durch Kollektivvertrag abweichend vom Abs. 2 eine zeitweise Nachtarbeit, nämlich ab 3 Uhr morgens, zugelassen werden, wenn dies durch Betriebsvereinbarung beziehungsweise in Betrieben, in denen kein Betriebsrat eingerichtet ist, durch schriftliche Vereinbarung geregelt wird, in der Person der Arbeitnehmerin gelegene oder wichtige betriebliche Gründe eine Verlegung der Ruhezeit rechtfertigen und den Arbeitnehmerinnen das sichere Erreichen des Betriebes beziehungsweise der Wohnung in einem zumutbaren Zeitraum möglich ist. Ich möchte das niemandem unterstellen, aber auf der anderen Seite ist es durchaus vorstellbar, daß im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen, aber auch beim Abschluß einer diesbezüglichen Betriebsvereinbarung Forderungen gestellt werden, die nicht gerechtfertigt sind und die mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung den Unternehmer zu Zugeständnissen veranlassen könnten, die nicht wirklich berechtigt sind.

Die Bestimmungen, so wie ich sie zitiert habe, in den einzelnen Unterpunkten sind nicht klar und eindeutig, sie sind auslegungsbedürftig, räumen für unseren Geschmack einen zu großen Spielraum ein.

Ich möchte aber noch auf einen Punkt hinweisen, der mich und meine Fraktion stört, nämlich daß im Ausschußbericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Nationalrat ein Satz aufscheint, der mit dem Gesetzestext nicht in Einklang zu bringen ist, nämlich: Für Arbeitnehmerinnen ohne abgeschlossene Lehre soll das Nachtarbeitsverbot weiter aufrecht bleiben. – Ich weiß nicht, was damit beabsichtigt ist. Sollen damit die Möglichkeiten, wie sie § 7 hinsichtlich der Ruhezeit einräumt, eingeschränkt oder sogar wieder beseitigt werden?

Das Ganze ist eben unausgegoren und nicht wirklich liberal konzipiert, sodaß sich meine Fraktion nicht in der Lage sieht, dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, beizutreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.33

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. Ich erteile es ihm.

18.33

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Wenn ich als Mitarbeiter der Jungen ÖVP-Niederösterreich schon 1984 den Vollbeitritt zur Europäischen Union im Rahmen einer Landeskonferenz mitgetragen und mitbeschlossen habe, dann hatte das damals für mich drei Ursachen: zum einen die Dimension des Friedens für unser Europa, zum zweiten, weil ich davon überzeugt war, daß durch die Integration die soziale Sicherheit eher gewahrt bleiben kann als durch ein geteiltes Europa, und drittens, weil ich damals davon überzeugt war, daß im internationalen Gleichklang viele Überreglementierungen und Zwangsbeglückungen, die wir bei uns kennen, beseitigt werden können. Eine Regelung, die ich damit meine, ist im Bäckereiarbeiter/innengesetz enthalten – das hat Bundesrat Kapral vor mir schon angesprochen –, weil ein Nachtarbeitsverbot für Bäckerinnen bestanden hat, was quasi einem Berufsverbot gleichkam, weil diese zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nicht arbeiten durften.

Ich weiß, daß es gesundheitliche Aspekte gibt, die wir zu berücksichtigen haben, weiß aber gleichzeitig, daß das viele Frauen als eine Diskriminierung verstanden haben, weil das allgemein in der Privatwirtschaft gilt. Interessanterweise gibt es nur im öffentlichen Dienst, in den Krankenhäusern, bei der Polizei und so weiter diesbezüglich Ausnahmen, weil nur so Gesundheit und Sicherheit in Österreich garantiert bleiben. Viele Frauen haben das als Diskriminierung verstanden, die mit größter Wahrscheinlichkeit auch viele Arbeitsplätze gekostet hat.


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