Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 157

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrats vom 12. Juli 1996 betreffend Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau samt Anlagen und Erklärung. Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrats gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrats gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen .

Ich bitte ferner jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrats, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz geändert wird (FrG-Novelle 1996) (224/A und 204/NR sowie 5239/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzüberschritts (Grenzkontrollgesetz – GrekoG) (114 und 205/NR sowie 5217 und 5240/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

ein Bundesgesetz, mit dem das Femdengesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzüberschritts.

Die Berichterstattung über die Punkte 16 und 17 hat Frau Bundesrätin Perl übernommen. Ich darf sie um die Berichte bitten.

Berichterstatterin Gertrude Perl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich bringe zuerst den Bericht über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz geändert wird.

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses ist eine Änderung dahin gehend, daß nur in solchen Fällen eine Ausweisung zuzulassen ist, in denen die sofortige Ausreise im Interesse der öffentlichen Ordnung auch tatsächlich erforderlich ist. In anderen Fällen soll dieses Instrument gar nicht zur Anwendung kommen. Die für diese Entscheidung maßgebliche Überlegung besteht


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