Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 159

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Daß der Berufung gegen eine Ausweisung nach diesen Punkten keine aufschiebende Wirkung zukommen soll, ist auch nach unserer Auffassung zu begrüßen. Wir wollen aber, daß sich der Nationalrat über die Punkte, die eine Ausweisung ermöglichen, noch einmal Gedanken macht, und wir werden deshalb gegen dieses Gesetz Einspruch erheben.

Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen ist die Grenzkontrolle – die Frau Berichterstatterin hat es gesagt – neu zu regeln, was im großen und ganzen auch durch das vorliegende Gesetz geschieht. Lücken sind nach unserem Dafürhalten im Bereich der Kompetenzaufteilung zwischen Innen- und Finanzminister festzustellen. Wir wollen, daß beide Ministerien gezwungen sein sollten, klare Regelungen zu treffen, wie die Zusammenarbeit ihrer Exekutivorgane zu erfolgen hat. Vor allem sollte deshalb § 9 Abs. 3 von einer Kann- in eine Mußbestimmung neu formuliert werden. Wir werden deshalb auch gegen diese Novellierung Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Richau. – Bitte.

20.21

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Brigadier Strohmayr! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist dem Grenzkontrollgesetz 1996 zuzustimmen, weil dieses nach dem EU-Beitritt notwendig geworden ist, um eine genaue und rasche Erledigung der Grenzkontrollagenden durchführen zu können. Die im Gesetz enthaltenen Bestimmungen, die nach und nach hineingekommen sind, sind das Handwerkszeug der Exekutive an der Grenze. Ich möchte aufgrund von Zahlen die Wichtigkeit des neugeschaffenen Grenzdienstes innerhalb der Bundesgendarmerie festhalten.

Seit dem 1. Oktober 1995 – Einführung des Grenzdienstes – hat es bis zum 14. April in Österreich weit über 200 000 Anfragen gegeben, die mit einer Trefferquote, sprich Erfolgsquote von 20 000 behaftet waren. Am Beispiel Kärntens mit über 1 000 Rückweisungen, 900 strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen Rückweisungen sei dies belegt. Die Zahlen sind bis zum heutigen Zeitpunkt verdoppelt und rechtfertigen auch die entsprechenden Kosten in der Höhe von 1 Milliarde Schilling für diesen Grenzdienst.

Ich möchte aber auch mein Bedenken mitteilen. Im dritten Abschnitt unter § 9 Abs. 3 gibt es die Möglichkeit, im Einvernehmen mit Finanz- und Innenministerium die Bestimmungen des vierten Abschnittes zu übertragen. In Verbindung mit § 9 Abs. 6 ist die Übertragung indirekt und mit dem beim nächsten Tagesordnungspunkt zu beschließenden Zollrechts-Durchführungsgesetz auch wieder für den Gendarmeriegrenzdienst durch die Festlegung möglich, daß an gewissen Grenzübertrittsstellen speziell aus Einsparungsgründen die Grenzkontrolle nur mehr von der Grenzgendarmerie oder von der Zollwache durchgeführt wird. Ich glaube jedoch, daß sich diese Einsparungsgründe durch die Mehrbelastung bei der Grenzgendarmerie, sei es in Form der Ausbildung, in Form der Mehrleistung oder in Form der auch danach dauernd notwendigen Nachschulung, kompensieren werden. Ich meine vielmehr, daß eine strikte Trennung zwischen der Grenzkontrolle und der Kontrolle nach dem Zollrecht durchzuführen ist.

Abschließend darf ich allen Beamten des Grenzdienstes, die sich bis jetzt unter sehr vagen gesetzlichen Bestimmungen ausgezeichnet verhalten und gearbeitet haben, dafür Dank aussprechen. Durch diese Organisation ist es gelungen, erstens dem Bereich des Schengener Abkommens zu entsprechen und zweitens einen weiteren Punkt für die Sicherheit Österreichs zu gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rösler. – Bitte.

20.25

Bundesrätin Michaela Rösler (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg: Meine Fraktion wird den beiden Vorlagen die Zustim


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