Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 162

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Was die zweite Frage anlangt, die Sie mit Recht kritisieren: Es ist nicht unsere Absicht, im Grenzkontrollgesetz die Kosten der Umsetzung des Schengener Vertragswerkes gänzlich zu verschweigen. Es wäre aber auch verfehlt, dort die Gesamtkosten anzugeben. Wir haben vor, dem Parlament im Laufe des Herbstes die noch ausstehenden Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens zuzuleiten und dabei eine Gesamtkostenaufstellung für die Umsetzung des Schengener Vertragswerkes zu geben, weil eine differenzierte Darstellung, welche Kostenelemente durch welches der dieses Übereinkommen umsetzenden Gesetze veranlaßt und verursacht werden, nicht sinnvoll erscheint.

Es wird also dem Hohen Haus eine umfassende Darstellung über alle mit der Umsetzung des Schengener Durchführungsübereinkommens verbundenen Kosten im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Übereinkommens, der noch ausstehenden Bestimmungen im Fremdenrecht und in einigen anderen Gesetzesbestimmungen im Herbst zukommen.

20.34

Präsident Josef Pfeifer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmungen über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgen getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz geändert wird (Fremdengesetz-Novelle 1996).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzüberschritts (Grenzkontrollgesetz).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Giesinger, Kone#ny und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Einbindung der Länder bei der Schaffung oder Auflassung von Grenzübergangsstellen vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Einbindung der Länder bei der Schaffung oder Auflassung von Grenzübergangsstellen ist daher angenommen . (E.146)

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit das Bankwesengesetz geändert wird (94 und 256/NR sowie 5241/BR der Beilagen)


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