Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 164

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28. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz geändert wird (257/A und 280/NR sowie 5251/BR der Beilagen)

29. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz über die Übertragung von Kapitalbeteiligungen des Bundes an die ÖIAG und Novelle zum ÖIAG-Gesetz (ÖIAG-Gesetz und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1996) (258/A und 278/NR sowie 5252/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen zu den Punkten 18 bis 29 der Tagesordnung, über die die Debatte gleichfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies

ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralölsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer- und Monopolgesetz 1995 und das Tabaksteuergesetz 1995 geändert werden (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1996),

ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (VAG-Novelle 1996),

ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert wird (2. ZollR-DG-Novelle),

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll,

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über die Förderung und den Schutz der Investitionen,

ein Bundesgesetz, mit dem das Devisengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz über die Übertragung von Kapitalbeteiligungen des Bundes an die ÖIAG und Novelle zum ÖIAG-Gesetz (ÖIAG-Gesetz und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1996).

Die Berichterstattung über die Punkte 18 bis 29 hat Herr Bundesrat Karl Wöllert übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Wöllert: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht zu Punkt 18.

Mit dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates sollen vor allem jene EU-Rechtsakte im Bankenbereich, die seit Abschluß des EWR-Abkommens beschlossen wurden, in die österreichische Rechtsordnung übernommen werden. Weiters wird die Gelegenheit genützt, sonstige sich aus der Praxis ergebende Novellierungserfordernisse zu berücksichtigen. Folgende Richtlinien werden mit der Novelle umgesetzt:


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