Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 170

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Das Koalitionsübereinkommen sieht Umstrukturierungs- und Privatisierungsschritte bei der Austria Tabakwerke AG und der Österreichischen Salinen AG vor. Zur Umsetzung dieses Zieles ist nunmehr die Übertragung der Anteile beider Gesellschaften an die ÖIAG vorgesehen.

Die ÖIAG ist derzeit gemäß ÖIAG-Gesetz in der Fassung der Novelle 1993 beauftragt, die in ihrem Eigentum stehenden Beteiligungen an industriellen Unternehmungen in angemessener Frist mehrheitlich abzugeben und hat diesen Auftrag bereits größtenteils erfüllt.

Die ÖIAG verfügt durch die bisher durchgeführten Privatisierungsmaßnahmen über ein gebündeltes und umfangreiches Privatisierungs-Know-how; es bietet sich daher an, die ÖIAG auch mit der Privatisierung weiterer Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die derzeit im Eigentum des Bundes stehen, zu beauftragen, wobei der ÖIAG zunächst die Anteilsrechte an der Austria Tabakwerke AG und an der Österreichischen Salinen AG übertragen werden sollen.

Artikel I des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Finanzausschuß stellt daher nach Beratung den Antrag , gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben. (Beifall der Bundesräte Meier und Mag. Langer. )

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke dem Berichterstatter für die wirklich umfangreiche Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub. – Bitte.

20.59

Bundesrat Dr. Michael Rockenschaub (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gratuliere zuerst dem Berichterstatter zu seiner phantastischen Kondition. Das war sicher eine außergewöhnliche Leistung. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich möchte im Hinblick auf die unterschiedlichen Materien besonders flexibel sein. Wir von der freiheitlichen Fraktion haben uns seit den Ausschußberatungen auch den einen oder anderen Punkt noch einmal angesehen und werden daher einigen Punkten, bei denen wir im Ausschuß negativ gestimmt haben, zustimmen können.

Ich möchte mich auf einen einzigen Gedanken konzentrieren, da die wesentlichen Inhalte dieser Beratungspunkte ohnedies schon ziemlich umfassend durch die Öffentlichkeit gegangen sind und in der Berichterstattung alles Wesentliche angeführt wurde, nämlich die Schwarzgeldproblematik in Österreich, die seit Jahren im Blickfeld der internationalen Schwarzgeldjäger steht.

Ich glaube, daß diese Problematik bei den Beitrittsverhandlungen zur EU seitens unserer Verhandler entweder übersehen oder unter Umständen auch bewußt "vergessen" wurde, weil man wußte, daß das ein Punkt ist, bei dem man mit der EU nicht auf einen Nenner kommen kann. So scheint sich die Frage der Sparbuchanonymität zu einem von mehreren "Euroschmähs" zu entpuppen: Man hat der Bevölkerung vor der Abstimmung 1994 Zusagen gemacht, die ganz offensichtlich nicht zu halten sind.

Der Weg ist meines Erachtens klar: Bei den Beitrittsverhandlungen wurde die Frage der Sparbuchanonymität – ob bewußt oder unbewußt, sei dahingestellt – ausgelassen. Man befindet sich seit dem Vorjahr und im heurigen Jahr in einer Scheindiskussion mit Brüssel, die nicht zu gewinnen ist. Es fällt jetzt die Anonymität der Wertpapierkonten weg, was sicherlich nicht 1 : 1 vergleichbar mit der Anonymität der Sparbücher ist. Und ich schätze, daß man Anfang 1997, nach den Oktoberwahlen, damit beginnen wird, die Bevölkerung auf das Ende der Sparbuchanonymität einzurichten und einzustellen.


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