Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 215

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stimmte Regionen nicht zu Freilichtmuseen werden. Es hat in diesem Zusammenhang keinen Sinn, wenn wir über die Bergbauern, die Rinderbauern, die Talbauern, Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe diskutieren. Wir müssen vielmehr das Gesamte sehen.

Unser Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft hat die Situation richtig erkannt und verhandelt pausenlos im Interesse der österreichischen Bauern und er hat unser vollstes Vertrauen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Der schwache Beifall zeugt dem nicht vom vollen Vertrauen!) Das macht nichts! Die Kollegen wissen, worum es geht! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, und es ist gegenüber der Landwirtschaft nicht zu verantworten, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn sich die Landesfinanzreferenten nicht bereit erklären, den Anteil der Länder von 40 Prozent für den Hartwährungsausgleich zu bezahlen. Wir haben im Ausschuß des Bundesrates darüber diskutiert. Der Rindfleischabsatz ist laut den letzten aktuellen Meldungen um 30 Prozent zurückgegangen. Gerade aus diesem Anlaß ist es daher für das Überleben der Grünlandbauern von unbedingter Notwendigkeit, alle Möglichkeiten einer Ausgleichszahlung trotz bekannter budgetärer Schwierigkeiten auszuschöpfen. Man sollte in dieser dramatischen Situation nicht vergessen: Wenn der Grünlandbauer aufgibt, dann wächst der Wald nach, und es fällt somit ein wesentlicher Anreiz für den Tourismus aus. Da aber der Tourismus den größten Devisenbringer für den österreichischen Staat darstellt, wird die Landesfinanzreferentenkonferenz aufgefordert, ihren letzten Beschluß auf Nichtübernahme des 40prozentigen Anteils im Zusammenhang mit dem Währungsausgleich nochmals zu überdenken.

Hohes Haus! Ich habe versucht, kurz – der Zeit entsprechend – die gegenwärtige Problematik aufzuzeigen. Wir von der Österreichischen Volkspartei werden dieser Vorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

0.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt natürlich getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert werden.

Der vorliegende Beschluß enthält im Abschnitt I Z. 1 und Z. 17 sowie im Abschnitt II Z. 1 und Z. 3 Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitlieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den im Abschnitt I Z. 1 und Z. 17 sowie im Abschnitt II Z. 1 und Z. 3 enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, den zitierten Verfassungsbestimmungen des vorliegenden Beschlusses im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.


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