Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 17

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ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 7. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds,

ein Bundesgesetz über die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1996 bis 1998

sowie drei weitere Bundesgesetze über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen.

Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner Berichte (15124 bis 16541-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zu Einsichtnahme aufliegen.

Den eingelangten Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die soziale Lage 1995 habe ich dem Sozialausschuß und den Sportbericht 1994 dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Josef Pfeifer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 2 bis 5, 7 und 8, 9 und 10, 11 bis 15, 17 und 18, 19 bis 22, 23 bis 29, 33 und 34 sowie 35 bis 37 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

1. Punkt

Wahl eines Vizepräsidenten des Bundesrates für den Rest des 2. Halbjahres 1996

Präsident Josef Pfeifer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Wahl eines Vizepräsidenten des Bundesrates für den Rest des 2. Halbjahres 1996.

Diese Wahl ist durch die vom neu konstituierten Wiener Landtag durchgeführten Neuwahlen in den Bundesrat notwendig geworden.


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