Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 18

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Es liegt mir der Vorschlag vor, Frau Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach für den Rest des 2. Halbjahres 1996 zur Vizepräsidentin zu wählen.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, hat gemäß § 56 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Abstimmung durch Handzeichen oder Aufstehen zu erfolgen.

Ich werde die Wahl durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen. – Herr Dr. Tremmel hat sich zu Wort gemeldet. Stellen Sie einen Antrag? (Bundesrat Dr. Tremmel: Nein!)

Dann gibt es keine Debatte. (Bundesrat Dr. Tremmel: Dann werde ich zur Geschäftsordnung reden! Grundsätzlich ist es ein Tagesordnungspunkt, und ich wollte dazu sprechen. – Es könnte ja sein, daß ich einen Vorschlag einbringe!)

Moment! (Bundesrat Dr. Tremmel: Ist mir jetzt das Wort erteilt, Herr Präsident?)

Herr Dr. Tremmel! Im § 57 Wahlverfahren Abs. 2 steht: Über Wahlvorschläge ist eine Debatte durchzuführen, wenn dies von mindestens fünf Bundesräten schriftlich verlangt wird.

(Bundesrat Dr. Tremmel: Dann stelle ich entsprechend des eben zitierten Paragraphen den Antrag, daß hier eine Debatte durchgeführt wird!)

Das geht nicht, Herr Dr. Tremmel! Ich brauche einen von fünf Bundesräten schriftlich gestellten Antrag! (Bundesrat Dr. Tremmel: Wir befinden uns noch nicht im Wahlverfahren, wir werden daher gleich diesen Antrag stellen!)

Verlangen gemäß § 57 Abs. 2 auf Abhaltung einer Debatte

Präsident Dr. Josef Pfeifer: Meine Damen und Herren! Es liegt mir nun ein von fünf Bundesräten unterzeichnetes schriftliches Verlangen gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf Durchführung einer Debatte über den Wahlvorschlag für die Wahl eines Vizepräsidenten für den Rest des 2. Halbjahres 1996 vor.

Dieses Verlangen ist genügend unterstützt, und es ist eine Debatte durchzuführen.

Debatte über die Wahl eines Vizepräsidenten für den Rest des 2. Halbjahres 1996

Präsident Dr. Josef Pfeifer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

9.23

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist nicht üblich, bei einem solchen Vorschlag zu diskutieren, aber es gibt hier besondere Gründe dafür.

Bei einer Wahl gibt der Wähler durch sein Votum der Person seines Vertrauens die Stimme. Nicht anders, meine Damen und Herren, ist es hier in den Körperschaften des Nationalrates wie auch des Bundesrates – verfassungsmäßig fundiert und natürlich auch festgelegt durch föderalistische Elemente, was vor allem den ersten Vorsitzenden betrifft.

Wir wollen in dieser Debatte auch nicht bestreiten, daß Parteien – das Recht besteht – Persönlichkeiten nennen dürfen. Ich nehme einen Teil der Spannung, indem ich sage: Gnädige Frau, Frau Haselbach, unser Klub wird Sie wählen, wird Ihnen ein Vertrauensvotum im Vorschuß geben.

Warum spreche ich von einem Vertrauensvotum im Vorschuß? – Meine Damen und Herren! Vielleicht ist erinnerlich, wie ein Mitglied der F-Fraktion einen Ordnungsruf erhalten hat. Der Ordnungsruf erfolgte korrekt und war auch richtig, weil hier der Satz: "Sie lügen" gebraucht wurde.


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