Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 68

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Ich denke daher, daß wir diesem Gesetzesbeschluß zustimmen sollten, weil er die in der konkreten Situation richtige Entscheidung trifft, und daher stimmen wir dem Antrag, gegen den Gesetzesbeschluß keinen Einspruch zu erheben, zu. (Beifall bei der ÖVP.)

13.11

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte.

13.11

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mit der Ausgliederung des Bundesrechenzentrums wird die strukturelle Vorbereitung der Verwaltung auf neue Herausforderungen und Aufgaben in der Informationsgesellschaft vorangetrieben. Jene Arbeitsbereiche, die eine ausschließlich privatwirtschaftliche Funktion haben, werden aus der staatlichen Hoheitsverwaltung herausgelöst und auf privatwirtschaftlicher Basis in einer bundeseigenen GmbH organisiert. Die IT-Leistungen des Bundesrechenzentrums, dieser GmbH für die Verwaltung, werden in einem Auftraggeber-Dienstleister-Verhältnis abgewickelt, was der verursachergerechten Kostenwahrheit und Transparenz dient.

Die BRZ GmbH wird in der Lage sein, in Bereichen wie Verwaltungsnetzwerk, Telephonie, Elektronik und so weiter Infrastrukurimpulse für die Bundesverwaltung und darüber hinaus für die gesamte öffentliche Verwaltung zu setzen. Das neue Unternehmen wird mit über 400 Beschäftigten und einem Umsatz von fast 900 Millionen Schilling als Leistungs- und Kompetenzzentrum eine strategische Funktion in der Informationstechnik der Bundesverwaltung haben.

Grundsätzlich geht es der Regierung hier um die Neuorientierung der Bundesverwaltung in der künftigen Informationsgesellschaft, in der die proaktive Rolle des Staates nicht nur in Konzepten und Programmen entworfen, sondern in der realen Informationsarbeit umsetzbar und sichtbar gemacht werden soll: neue Chancen für Ämter und Behörden, ihre Tätigkeiten und Leistungen in verstärktem Maße effizient, serviceorientiert und mittelfristig auch kostengünstig einbringen zu können; Standardlösungen für Budgetverwaltung, Zahlungsverkehr, Personalverrechnung, mit österreichweiter Netzwerkinfrastruktur, mit einem Rechenzentrum für höchste Sicherheitsansprüche, mit Softwareentwicklung nach internationalen Standards; neue Servieceleistungen durch weitestgehende dezentrale Nutzung zentraler Datenbestände, Verwaltungsdaten auf Knopfdruck direkt am Schalter in den Ämtern und durch den Bürger selbst; der Staat als Partner der Wirtschaft bei der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit mit neuen Technologien durch direkten Zugriff zu Datenbanken, zum Beispiel Grundstücksdatenbank, Firmenbuch, zentrales Gewerberegister, die nicht nur den anderen Ministerien sowie Ländern und Gemeinden, sondern auch Kammern, Sozialversicherung und der österreichischen Wirtschaft zur Verfügung stehen; durch Einbeziehung der Wirtschaft in staatliche Leistungsprozesse, durch Partnerschaft in Kooperationsprojekten und so weiter.

An Beschäftigungseffekt ergibt die Ausgliederung neben der neutralen Umschichtung von 400 öffentlich Bediensteten zu 400 Privatangestellten eine anfangs zwar geringe Personalaufstockung im High-Tech-Bereich der neuen Geschäftsfelder der GmbH, vor allem in der Telekommunikation, beim Ausbau des CNF zum CNA.

Der gesamte für 1997 geplante Budgeteffekt von minus 36 Millionen setzt sich aus drei Teilen zusammen: 11 Millionen Entlastungen des Budgets außerhalb des Bundes, höhere Dienstgeberabgaben, Umsatzsteuerzahllast; 15 Millionen Betriebsergebnis inklusive KöSt der BRZ GmbH; 10 Millionen weniger bei direkten Aufgaben, das heißt im direkt vergleichbaren Bereich.

Die Kostentransparenz in der Produktion und Konsumption der IT-Leistungen wird durch die Ausgliederung wesentlich verbessert, da die GmbH Preise pro Einzelleistung auf der Basis des Vollkosten inklusive Risikovorsorge kalkulieren muß. Im Gegensatz zum Bundeshaushalt werden in der GmbH die Kosten für die Sachanlagen nutzungskonform über Abschreibungen berücksichtigt, ebenso wie Rückstellungen für Abfertigungsansprüche und Jubiläumsgelder, die in einer fiktiven Bundesbilanz auch aufscheinen würden.


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