Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 155

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werden, stellt für die österreichische Sozialpolitik kein Ruhmesblatt dar, sondern es ist eine stümperhafte Vorbereitung in Richtung einer Schlechterstellung für die Versicherten, und zwar aus folgendem Grund, meine Damen und Herren:

Man geht mit dieser vorliegenden Novelle in keiner Weise auf die Bedürfnisse und vor allem auf die Notwendigkeiten ein, sondern man versucht lediglich, die Versicherten, die Pflichtversicherten bei Laune zu halten. Allein die Tatsachen, daß es keinen Reformwillen zu erkennen gibt und innerhalb der Regierung wahrscheinlich auch nicht die Bereitschaft zu Reformen gegeben ist, daß die Krankenscheingebühr und in Zukunft auch eine Gebühr für das Chip-Karten-Modell aufrecht bleiben sollen, sind ein Beweis dafür.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Umstand, daß es zu einer Zwei-Klassen-Medizin kommen kann, wird durch das Verrechnungsmodell verstärkt, wonach bei einer Inanspruchnahme eines Wahlarztes nur 80 Prozent der Kosten erstattet werden. Das birgt die Gefahr in sich, daß es zu einer Zwei-Klassen-Medizin kommen wird.

Meine Damen und Herren! Gerade in einer Zeit, in der man weiß, daß viele Krankheiten ihre Ursache in der psychischen Belastung haben, wird durch diese Leistungseinschränkung keineswegs auf die zeitgemäßen Erfordernisse eingegangen, und die freie Arztwahl bleibt im Zuge dieser vorliegenden Novelle weiterhin eingeschränkt.

Gerade diese Novelle spricht davon, daß die Beziehung der Sozialversicherungsträger zu den Krankenanstalten geregelt werden soll. Dazu sei angemerkt, meine Damen und Herren, daß die einzige Regelung dieser Novelle nur darin liegt, daß die Sozialversicherungsträger eine Deckelung der Beiträge an die Krankenanstalten erhalten und damit die einzigen sind, die von dieser Novelle profitieren. Dieser Vorteil und dieser Profit verzehren auch den Leistungswettbewerb innerhalb der Kostenträger im Bereich der privaten Träger und im Bereich der Selbstzahler.

Meine Damen und Herren! Es ist aber auch bezeichnend für diese Regierung, wie sie mit den privaten Krankenhäusern und den Sanatorien umgeht, denn diese werden aufgrund der vorliegenden Novelle zu den Sozialgesetzen geknebelt und gezwungen, sich mit den Tarifen der Sozialversicherungsträger zufriedenzugeben und einverstanden zu erklären. Wenn sie nicht einverstanden sind, erhalten sie keinen Vertrag und werden letztlich die Leistungen eingeschränkt, wenn nicht sogar verweigert.

Meine Damen und Herren! Alles in allem ist das ein Pseudoschritt, dem wir nicht zustimmen werden. Wir hätten uns vorgestellt, daß das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz Perspektiven und vor allem Reformen aufzeigt, daß anstatt dieser Alibiaktion zugunsten der Sozialversicherer eine Reduktion der Sozialversicherung vorgenommen und eventuell auch eine Zusammenlegung ins Auge gefaßt worden wäre. Wir hätten uns anstatt dieser Schlechterstellung für den Versicherten vorgestellt, daß es aufgrund dieser Novelle zu einem sozial gerechten Ausgleich kommen würde, zu einer sozial gerechten Ausgewogenheit.

Wir, die freiheitliche Fraktion, werden uns für diesen Pseudoschritt in der Form nicht hergeben, daher werden wir diesen Novellen unsere Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.34

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile es ihm.

19.34

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Dieses 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz beinhaltet die Umsetzung der heute schon diskutierten Gesetze über die 15a-Vereinbarung betreffend die gesamte Reform des Gesundheitswesens.

Dieses Gesetz soll aber auch sicherstellen, daß die Krankenscheingebühr in der Höhe von 50 S von den Dienstgebern einbehalten und mit den Krankenkassen verrechnet werden kann, daß


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