Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 20

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Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Ich glaube, daß die Zeit der geschlechtsspezifischen Differenzierung endgültig vorbei sein sollte. Selbstverständlich sollte man jenen Frauen, die sich freiwillig dazu entschließen, auch alle Möglichkeiten, alle Ränge und alle Karrierechancen eröffnen.

Für mich ist es ganz selbstverständlich, daß Frauen auch den Zugang zur Militärakademie, zu allen Bildungseinrichtungen, zu allen Rängen des Bundesheeres haben müssen. Und die Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa Schweden und Dänemark zeigen, daß Frauen nicht nur gerne davon Gebrauch machen, sondern daß die Integration der Frauen durchaus sehr erfolgreich bewerkstelligt werden kann.

Präsident Josef Pfeifer: Danke schön.

Wir kommen nunmehr zur 5. Anfrage, 671/M. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Irene Crepaz (SPÖ, Tirol) , um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Irene Crepaz: Herr Bundesminister! Ich bleibe beim Thema meines Vorredners.

671/M-BR/96

Wie würden Sie bei einer Öffnung des österreichischen Bundesheeres für Frauen deren volle Gleichberechtigung garantieren?

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Die Gleichberechtigung ergibt sich daraus, daß schon jetzt, wenn der freiwillige Zugang ermöglicht wird, alle Voraussetzungen auf rechtlicher Basis gegeben sind, und zwar in der Form, daß es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gibt.

Das zweite ist, daß man versuchen muß, auch de facto dieselben Möglichkeiten herbeizuführen. Das wird sich daraus ergeben, daß diese auch real geschaffen werden. In der Übergangszeit werden wir eine Kontrollinstitution einrichten, die sich hinsichtlich der Integration der Frauen besonders mit den Problemen, die dabei auftreten können, auseinandersetzt und gleichzeitig auch gewährleisten soll, daß Frauen in allen Fällen zumindest dieselben Chancen haben wie Männer.

Präsident Josef Pfeifer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Irene Crepaz: Herr Minister! Es werden sicherlich gesetzliche Änderungen erforderlich sein. Wie schauen diese gesetzlichen Änderungen aus, damit man einerseits die Wehrpflicht für Männer aufrechterhalten und andererseits den freiwilligen Zugang für Frauen ermöglichen kann? Wie schaut die gesetzliche Lage da aus?

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Das wesentliche ist ein Grundgesetz, das festlegen soll, daß Frauen in Zukunft freiwillig die Möglichkeit haben, den Wehrdienst abzuleisten – selbstverständlich keine Wehrpflicht.

Wir überprüfen weiters auch alle anderen Normen, ob Änderungen erforderlich sind. Eine erste Überprüfung hat ergeben, daß das Grundgesetz ausreichen würde, weil es bis jetzt keine geschlechtsspezifischen Normierungen im Bereich des Bundesheeres gibt.

Tatsache ist auch, daß es bereits jetzt über 3 000 weibliche Beschäftigte beim Bundesheer gibt und daß die Integration zwischen Männern und Frauen bestens funktioniert. Bis jetzt ist eben nur der rein militärische Bereich ausgeschlossen, und daß man diesen Bereich in der Zukunft öffnet, ist im Zuge einer Öffnung aller Berufe für Frauen meiner Ansicht nach unerläßlich.


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