Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 80

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Präsident Josef Pfeifer: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: ein Bundesgesetz, mit dem ein Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken-, Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen geschaffen und das Arbeitszeitgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich bitte ihn, zu sprechen.

14.10

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung fordert unter anderem eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden für Ärzte und andere Dienstnehmer in allen Krankenanstalten, unabhängig vom Rechtsträger. Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht deshalb die Schaffung von einheitlichen, praktikablen Arbeitszeitregelungen – und so weiter und so fort. – Soweit zitiert aus der Begründung dieser Regierungsvorlage.

Faktum, meine Damen und Herren, ist, daß sich in der Tat die Dinge etwas anders darstellen. Faktum ist, daß das nicht funktionieren wird, da wir zurzeit bis Inkrafttreten dieser Vorlage eine Fülle von verschiedenen Gruppen von Bediensteten in den Krankenanstalten haben. Da gibt es den Bereich der Landesbediensteten innerhalb der Krankenanstalten, dann den Bereich der ausgegliederten und bei uns in der Steiermark sogenannten KAGES-Bediensteten und darüber hinaus den Bereich der Bediensteten in den privaten Krankenhäusern.

Ich sehe schon ein, daß der Gesetzgeber darauf abzielt, daß hier eine einheitliche Arbeitszeitregelung geschaffen werden soll. Die Frage ist nur, warum sich der Bundesgesetzgeber so lange bei dieser Materie Zeit gelassen hat. Denn in der Steiermark wurde einmal aus dem Landesbereich ausgegliedert, dann wurde die KAGES installiert und die Dienstnehmer der KAGES unterstellt. Jetzt ist man wieder dabei, einzugliedern. Wie auch immer, es geht alles zu Lasten der Bediensteten und der Betroffenen, und dadurch gibt es bei diesen eine große Unsicherheit.

Ungeachtet dieser Tatsache, meine Damen und Herren, umfaßt diese Regierungsvorlage eine wesentliche Gruppe, die auch in den Krankenanstalten beschäftigt ist, nicht, nämlich die große Gruppe der Psychotherapeuten, deren Arbeitszeit wird mit dieser Vorlage wieder nicht geregelt.

Meine Damen und Herren! Größte Bedenken gibt es bei dieser Gesetzesvorlage hinsichtlich der Kostenentwicklung. Die vorgeschlagene Art der Entlohnung führt zu einer Ausweitung der Überstunden oder – wenn die Überstunden nicht ausgeweitet werden können – zu einer Personalvermehrung. (Bundesrätin Schicker: Das ist nur eine Umverteilung!) Das heißt, es wird trotz der angespannten Situation des Budgets und vor allem der Länderbudgets – die Länder sind ja in vielen Fällen die Rechtsträger für die Krankenhäuser – zu einer großen finanziellen Mehrbelastung kommen.

Meine Damen und Herren! Aber abgesehen von den Mehrkosten werden die notwendigen Fachärzte nicht zur Verfügung stehen, und es ist daher schon bei Beschlußfassung dieser Gesetzesvorlage eine permanente Gesetzesübertretung vorprogrammiert.


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