Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 81

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Nun, meine Damen und Herren, zu den Kosten, weil Kollegin Schicker meint, es würden da keine zusätzlichen Kosten entstehen: Die vorliegende Regelung verursacht allein in der Steiermark Mehrkosten bis zu 240 Millionen Schilling, wovon 90 Millionen Schilling auf die Bediensteten und bis zu 150 Millionen Schilling auf die Ärzte entfallen werden. Und diese Berechnung geht ja auch eindeutig aus einer Stellungnahme der Steirischen Landesregierung hervor und ist nicht aus der Luft gegriffen. Ich gehe davon aus, daß Gesundheitslandesrat Dörflinger in der Steiermark, der die Ressortverantwortung hat, und Landeshauptfrau Klasnic, die diese Vorlage unterschrieben hat, sehr wohl wissen, wovon sie reden.

Meine Damen und Herren! Ich meine, daß gerade aufgrund dessen, daß es für die Länder zu einer Mehrbelastung kommen wird – am Beispiel Steiermark aufgezeigt –, die Bundesräte in dieser Frage ihre Aufgabe sehr ernst nehmen sollten, auch wenn sich vielleicht in dem einen oder anderen Bundesland die Situation nicht so darstellt, daß mit Mehrkosten und einer permanenten Gesetzesübertretung zu rechnen ist. Es sollten zumindest all jene, die aus Bundesländern kommen, wo das mit Sicherheit der Fall sein wird, aber vor allem die steirischen Bundesräte dieser Vorlage ihre Zustimmung versagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.14

Präsident Josef Pfeifer: Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Gerhard Tusek. Ich bitte auch ihn, zu sprechen.

14.14

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich halte im Gegensatz zu meinem Vorredner Weilharter diesen Gesetzesbeschluß für ausgesprochen positiv – positiv aus zwei Gründen: Weil es erstens gelungen ist, einheitliche Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten zu schaffen, unabhängig davon, ob die Bediensteten in Spitälern privater oder öffentlicher Träger beschäftigt sind, und zweitens weil bei diesem Gesetz die Länder in sehr langen und zähen Verhandlungen – der Herr Bundesminister kann ein Lied davon singen – versuchten, ihre Wünsche durchzubringen, und dies ist im wesentlichen auch gelungen.

Nun zum ersten, zur einheitlichen Regelung: Wir wissen, daß es bisher Regelungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für private Krankenanstalten gab, nicht aber für Spitäler, deren Träger die öffentliche Hand war. Das ist jetzt eindeutig geregelt.

Sie, Herr Kollege Weilharter, haben erwähnt, daß es zu finanziellen Mehrbelastungen der Länder kommen wird. Das stimmt. Ich habe aber mit dem zuständigen oberösterreichischen Krankenanstaltenreferenten Primar Dr. Aichinger ausführliche Gespräche geführt, und er erklärte mir, daß die Mehrkosten in einem für die Länder tragbaren Ausmaß gehalten werden konnten. Es ist klar, wenn Ärzte extrem lange Arbeitszeiten – gerade in Landesspitälern – hatten, daß dann ein neuer Dienstpostenplan mit mehr Dienstposten verabschiedet werden muß. Das ist aber auch im Sinne der Patienten und auch im Sinne der Ärzte. Das sollte man sehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Probleme hätte es gegeben, wenn die ursprüngliche Regelung gekommen wäre, die wesentlich rigoroser ist und nicht so sehr auf die Länderinteressen eingeht. Da hätte Oberösterreich 250 Dienstposten – im ärztlichen Bereich – mehr gebraucht, und das wäre nicht zu finanzieren gewesen. – Daher danke schön, ich danke den Vertretern der Länder, aber danke auch, Herr Bundesminister Hums, für Ihre Bereitschaft, die Interessen der Länder entsprechend mitzuberücksichtigen.

Gerade für Oberösterreich wäre die "Alternative" gewesen, daß man kleine, dezentralisierte Regionalkrankenhäuser hätte schließen müssen, denn sonst wäre die ganze Sache nicht finanzierbar. Aus diesem Grund, daß gerade die kleinen, leistungsfähigen, überschaubaren Einheiten erhalten geblieben sind, daß es jetzt eine einheitliche Arbeitszeitregelung für Bedienstete aller Krankenhäuser gibt, werde ich sehr gerne meine Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.18


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