Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 85

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menschenwürdig hingestellt wird, daß man so lange arbeiten muß. De facto muß man so lange arbeiten, wie es im Gesetz festgeschrieben ist. Wenn der Stationsvorstand sagt, so viele Stunden sind laut Arbeitszeitgesetz zu leisten, dann wird man es wohl leider machen müssen – Vierzig-Stunden-Woche hin oder her, darüber wird eigentlich nicht gesprochen.

Dieses Mangels war sich der Legist offensichtlich bewußt. In § 1 sind die Geltungsbereiche für das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz taxativ aufgezählt. Ganz hinten, unter Absatz 3, heißt es: Dieses Bundesgesetz gilt nicht für leitende Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind.

Was heißt das? Bitte, was sind Führungsaufgaben? Ist das die Aufgabe des Zentralportiers oder desjenigen, der für die Müllbeseitigung in einer gewissen Sektion zuständig ist? – Alles kann man heutzutage als Führungsaufgabe bezeichnen.

Da wird bereits wieder ein Schlupfloch gemacht, und zwar deswegen, weil das Gesetz in sich, weil es eben die österreichische Arbeitsverfassung tangiert, nicht klar sein kann.

Das ist auch der Grund, warum wir auch diesem Bereich nicht unsere Zustimmung geben zu können. Wir meinen überhaupt, daß man nicht zu jedem Spezialgesetz wieder ein Extra-Spezialgesetz dazumachen sollte. Es gibt ein Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, es gibt eine Bundesverfassung, und es sollte auch nur ein einheitliches österreichisches Arbeitsrecht geben, das für alle Bereiche die gleiche Gültigkeit hat. Das würden wir uns im Interesse der österreichischen Arbeitnehmer – auch der Krankenhausbediensteten – für die Zukunft wünschen. Derzeit können wir dieser Materie deswegen noch nicht die Zustimmung geben, weil sie am halben Weg stehengeblieben ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.33

Präsident Josef Pfeifer: Herr Bundesminister Hums hat sich zu Wort gemeldet. Ich bitte ihn, zu sprechen.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Herr Bundesrat Dr. Tremmel! Zu Ihrer Wortmeldung: Ich glaube, wir dürften zwei unterschiedliche Vorlagen in Händen haben. (Bundesrat Dr. Tremmel: Nein!) Meine Vorlage enthält beispielsweise keine Verfassungsbestimmung, die da irgend etwas verschlechtert oder sonst etwas tut. Das stimmt daher nicht.

Wir brauchen unterschiedliche Arbeitszeitregelungen bei völlig unterschiedlichen Bedingungen, und das ist der Grund, warum wir für Spitäler – aber neu: für Spitäler – unabhängig von ihrem Eigentümer ein Arbeitszeitrecht mit einer sehr hohen Mitbestimmungsmöglichkeit schaffen. Es wurde zusätzlich die Regelung geschaffen, daß auch die betroffenen Bediensteten in den jeweiligen Abteilungen in die Betriebsvereinbarungen über die Arbeitszeit eingebunden werden müssen. Ich wünsche mir daher, daß Sie vielleicht doch noch die richtige Fassung bekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.34

Präsident Josef Pfeifer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Vom Berichterstatter wird kein Schlußwort gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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