Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 87

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14.36

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich hätte eigentlich von meiner Vorrednerin gedacht, daß sie hier eine mittelständische Ansicht vertritt, daß aufgrund der Interessen des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender die Freiheitliche Partei dagegenstimmt, aber es gibt, wie man sieht, eine neue Arbeitnehmerpartei hier in diesem Hause.

Meine Damen und Herren! Arbeitsplatzevaluierung war das Reizwort aller Klein- und Mittelbetriebe bei Versammlungen, die ich im letzten Jahr besucht habe, und auch bei Landesinnungstagungen, und ich bin an und für sich dankbar, daß es nunmehr gemeinsam mit der Sozialdemokratischen Partei und vor allem mit dem Sozialminister gelungen ist, in einer Novelle eine brauchbare Lösung für die Klein- und Mittelbetriebe zu finden.

Meine Damen und Herren! Unsere Betriebe bekennen sich zu einer sozialen Verantwortung, zur Gesundenvorsorge, zum Gesundheitsschutz im Betrieb, wozu sie sich aber nicht bekennen, ist, zu mehr Bürokratie, und das war aber in der ursprünglichen Fassung leider der Fall – ein Problem, das vor allem für Klein- und Mittelbetriebe zu enormen Schwierigkeiten geführt hat, wodurch der Arbeitnehmerschutz, den wir an und für sich als Zielsetzung für sinnvoll halten, zu einem Reizwort und zu einem Feindbild aufgebaut wurde.

Meine Damen und Herren! Durch die heutige Novelle ist es gelungen, den Geltungszeitraum um sechs Monate hinauszuzögern, das heißt, es besteht für die Betriebe verstärkt die Möglichkeit, Evaluierungen durchzuführen. Es wird damit auch der Fristenlauf innerhalb des Gesetzes mit dem Stufenplan für die Einführung der präventiven Dienste angepaßt beziehungsweise gleichgestellt. Es ist gelungen, für Klein- und Mittelbetriebe bis zehn Beschäftigte die Verpflichtung zur Evaluierung überhaupt bis zum 1. Juli 2000 hinauszuschieben, für Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter bis 1. Juli 1999 und für Betriebe bis zu 100 Mitarbeiter bis 1. Juli 1998. Ich glaube, dies ist ein sehr wesentlicher Schritt, der damit gelungen ist.

Es ist aber noch etwas gelungen, nämlich das ganze Formularwesen, die befürchtete Bürokratie der Dokumentation der Evaluierung auf eine Seite oder jedenfalls auf ein Kleinstformat zu vereinheitlichen. Das bedeutet gerade für unsere Klein- und Mittelbetriebe eine enorme Vereinfachung, denn es ist ein Beitrag zur Entlastung von zuviel Bürokratie.

Ich glaube, daß es auch sehr wichtig war, im Gesetz zu definieren, für welchen Bereich von Gefahren ein Arbeitgeber für betriebsfremde Arbeitnehmer zuständig ist. Das hätte die Generalunternehmer voll getroffen. Es wurde jetzt auf die eigentlichen Gefahren im Betrieb eingeschränkt beziehungsweise muß man betriebsfremde Arbeitnehmer nur darauf aufmerksam machen. Das ist gerade für die Bauwirtschaft eine enorme Erleichterung, die wir damit erreichen konnten.

Meine Damen und Herren! Die Evaluierung hat zweifellos den Vorteil für jeden Unternehmer, seinen Betrieb nach den Gesichtspunkten der Sicherheit genau zu durchleuchten und durch entsprechende Präventivmaßnahmen das Risiko von Betriebsunfällen und Krankenständen zu mindern und damit Kosten für den Betrieb zu sparen. Die Unternehmer stehen positiv zum Unternehmerschutz, sie sind aber gegen weitere Bürokratie. Diese Gefahr hätte mit dem ursprünglichen Gesetzestext bestanden. Außerdem hätte die Gefahr bestanden, daß die Stellung der Arbeitsinspektoren wieder gestärkt und so wieder ein neues Feindbild aufgebaut worden wäre, da es doch in letzter Zeit gelungen ist, gerade mit den Arbeitsinspektoren ein positives Einvernehmen zu finden. Ich hoffe, daß wir mit diesem Gesetz eine praktikable Lösung gefunden haben.

Ein kleiner Nachsatz, Herr Bundesminister – das muß ich natürlich machen –: Es wäre, glaube ich, zweckmäßig, wenn diese Arbeitnehmerschutzbestimmungen auch für die öffentliche Hand einmal Anwendung fänden, damit es nicht weiterhin eine Zwei-Klassen-Theorie, das heißt, zwei Arten von Arbeitnehmern gibt: jene, die dem Arbeitnehmerschutz unterliegen, und jene bei der öffentlichen Hand, bei denen es sich die öffentliche Hand richtet. Das wollte ich nur zum Schluß noch sagen.


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