Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 88

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Ansonsten wird meine Fraktion dieser Novelle gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.44

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Platzer. Ich bitte ihn, zu sprechen.

14.44

Bundesrat Herbert Platzer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich stimme im wesentlichen oder überhaupt weitgehend mit Bundesrat Dr. Kaufmann überein: Bürokratie ist nun einmal eine österreichische Angelegenheit, und ich hoffe, daß sie nicht allzusehr ausufert, aber wir erleben sie auch in anderen Bereichen.

Ich freue mich, daß Sie das Gesetz als brauchbare Lösung bezeichnen, und meine auch, daß es gerade bei der öffentlichen Hand sehr wichtig wäre, Herr Minister, auch einmal etwas zum Arbeitnehmerschutz zu beschließen.

Ich werde mich in Anbetracht der sehr umfangreichen Tagesordnung, die vor uns liegt, doch sehr kurz fassen. Ich glaube, daß es Verbesserungen beim Arbeitnehmerschutz gibt, ich glaube, daß es im einzelnen gut ist, daß die Verpflichtung besteht, betriebsfremde Arbeitnehmer über die Gefahren an der Arbeitsstätte genau zu unterweisen, und ich meine auch, daß die Anzahl von Sicherheitsvertrauenspersonen von der Anzahl der Arbeitnehmer abhängig zu machen ist, obwohl es hier sicher gewisse Probleme geben könnte, etwa in Betrieben, in denen es gefährliche Güter gibt, etwa in Betrieben, die mit Chemie arbeiten.

Ich finde es für wichtig und gut, daß dann, wenn eine Sicherheitsvertrauensperson gekündigt oder entlassen werden soll, die zuständige gesetzliche Interessenvertretung des Arbeitnehmers verständigt werden muß, wobei auch klargestellt ist, daß die Rechte des Betriebsrates von dieser Verständigungspflicht nicht berührt werden.

Ich glaube, gut ist auch die Festlegung, daß nur solche Ärzte Arbeitsmediziner sein dürfen, die eine anerkannte arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert haben.

Ein Problem wird in dieser Änderung ebenfalls angesprochen, und zwar die Arbeitsplätze, die künftig in zunehmendem Maß außerhalb des Betriebes liegen werden. Ich denke hier an die Bildschirmarbeitsplätze zu Hause, und ich finde es sehr wichtig, daß sich der Arbeitnehmerschutz mit diesen Arbeitsplätzen zu Hause zu befassen hat, mit der Qualität der Bildschirmgeräte, die verwendet werden, mit den Arbeitstischen, Sitzgelegenheiten und dergleichen. Bei allem Für und Wider – die Entwicklung zum Arbeitsplatz zu Hause, gerade bei der Telekommunikation, ist sicher nicht aufzuhalten.

Wichtig ist auch die Fixierung von Terminen, die natürlich einen Kompromiß darstellen. Sie werden nach der Anzahl der Beschäftigten vom Juli 1997 bis Juli 2000 festgesetzt, trotzdem ist festgelegt, bis wann die Durchführung der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, die Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und die Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsdokumente fertiggestellt werden muß. Positiv ist auch, daß die Mindesteinsatzzeit für Sicherheitsfachkräfte festgelegt wird.

Die vorliegenden Änderungen möchte ich in aller Kürze – ich komme schon zum Ende – als wichtig und positiv betrachten. Ich danke auch dem Herrn Minister. Diese Gesetzesänderungen tragen seine Handschrift. Diese Änderungen haben unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, im Auge, und ich wehre mich dagegen, wenn etwa in einer Zeitung zu diesem Gesetz nichts anderes vermerkt wird als: "bloße Kühlschrankverordnung". Das ist, glaube ich, etwas zu wenig und bezeichnet die Sache nicht näher.

Da ich gesagt habe, ich fasse mich kurz: Ich habe einmal ein Gedicht gelernt, da hieß es: "Die Mitternacht zog näher schon, in stummer Ruh’ lag Babylon." – Daß es heute nicht so sein möge, dafür möchte ich sorgen und schon schließen. Ich glaube, der Bundesrat sollte gegen diese Änderungen keinen Einspruch erheben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.48

Präsident Josef Pfeifer: Am Wort ist der Herr Sozialminister.


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