Bundesrat Stenographisches Protokoll 622. Sitzung / Seite 109

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17.16

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Positive an der Änderung des Mietrechtsgesetzes ist die Verlängerung der Befristungsmöglichkeiten. Es handelt sich dabei jedoch um ein Reparaturgesetz, das dringend notwendig geworden war.

Entgegen allen Mahnungen von Mietrechtsexperten wurde 1994 die Drei-Jahres-Befristung für Mietverträge ohne Verlängerungsmöglichkeit eingeführt. In Wien hat sich die Einführung dieser Regelung besonders extrem ausgewirkt. Sie hat nämlich zu einem wahren Ansturm auf die Wohnberatungsstellen der Gemeinde Wien geführt, da sich viele Familien vor dem Auslaufen ihrer befristeten Mietverträge gesehen haben und günstige Wohnungen, wie man weiß, gerade in Wien sehr rar sind. Das hat in Summe zu einem wahren Stadt-Nomadentum geführt, dessen Auswüchse jetzt repariert werden müssen. Eine Reform ist das aber deswegen noch lange nicht.

So ist zum Beispiel keine Reform des Richtwertsystems vorgesehen. Die Zu- und Abschläge sind wesentliche Ursachen für die Schwierigkeiten, die mit der Anwendung des Mietrechts verbunden sind. Der Ansturm auf die Schlichtungsstellen wird wieder nur mit einem Aufwand im Verwaltungsbereich abgefangen werden können. Die drei Zinsabschlagssätze bei den befristeten Mieten von mindestens drei und höchstens zehn Jahren sind nicht nur rechtlich sehr kompliziert, sondern werden wahrscheinlich auch nur schwer zu kontrollieren sein.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Auflösung der Mietzinsrücklage bis 1998 durch den Vermieter. Gelinde gesagt ist das ein Unfug! Gerade in Wien werden laufend Häuser saniert, sodaß es dem jeweiligen Vermieter unmöglich sein wird, die Rücklagen durch Investitionen aufzulösen, weil nach der Gesetzeslage die Investitionen nur dann gegen die Rücklage aufgelöst werden können, wenn die Investitionen Instandsetzungsmaßnahmen betreffen. Wenn jetzt ein Haus bereits saniert wurde, dann frage ich mich: Wo liegt der Sinn?

Warum kann die Auflösung nicht auch dann stattfinden, wenn jemand zum Beispiel neuen Wohnraum schafft? In Wien wäre das etwa gerade beim Dachbodenausbau interessant. In Wien sind Dachbodenausbauten nämlich sehr gefragte Objekte. Es wäre damit mehr Wohnraum vorhanden, und je mehr Wohnraum vorhanden ist, desto günstiger können die Mieten werden.

Insgesamt betrachtet ist das Mietrechtsgesetz für Laien viel zu kompliziert, nicht zu durchschauen und unverständlich, und es gibt auch genügend Juristen, die zugeben, daß der Zugang zum Mietrechtsgesetz auch für sie als Sachkundige nicht gerade leicht ist. Das ist angesichts der Lippenbekenntnisse, Gesetze auch für den Normalbürger verständlich abfassen zu wollen, umso bedauerlicher.

Die Änderung des Mietrechtsgesetzes, auch wenn ich anfangs den positiven Aspekt vorangestellt habe, ist die Fortsetzung eines Kompromisses, und dem werden sicher noch einige andere folgen müssen. Eine Verwaltungsvereinfachung oder überhaupt eine Eindämmung der Gesetzesflut, wie sie von den obersten Gerichtshöfen immer wieder gefordert wird, ist das leider nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile ihr das Wort.

17.20

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Das Mietrechtsgesetz, mit dem wir gleichzeitig das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung ändern, ist meiner Meinung nach – auch Juristen und Fachleute sagen dies – nach wie vor sehr kompliziert.


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