Bundesrat Stenographisches Protokoll 623. Sitzung / Seite 38

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11.00

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es mag vielleicht eigenwillig erscheinen, zu einer Angelegenheit, die dem Staat Geld bringt, ein paar Worte zu finden. Ich gebe gleich den Grund bekannt, warum es mir wichtig erscheint, auf diesen Punkt einzugehen.

Wir wurden im Ausschuß darüber informiert, daß die Konsulargebühren rund 110 bis 120 Millionen Schilling jährliche Einkünfte für den Staat bedeuten und daß durch die Änderung dieses Gesetzes weitere 5 Millionen Schilling – das entspricht etwa dem Einkommen von 25 bis 30 österreichischen Haushalten – lukriert werden. Es erstaunt mich jedoch, daß bei anderen Vorhaben, die der Staat durchführt, nicht die gesetzgebenden Körperschaften befaßt werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte als Beispiel dafür die österreichische Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden anführen und dabei aus einer Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers – es war noch Vranitzky – vom 5. Mai 1995 wie folgt zitieren: "Die österreichische Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden ist mit der formellen Annahme des Einladungsschreibens sowie des Rahmendokuments begründet worden. Weder das Rahmendokument noch das Präsentationspapier sind als völkerrechtliche Verträge anzusehen. Es handelt sich dabei vielmehr um außervertragliche politische Abmachungen, um eine Absichtserklärung nach der Art eines Gentlemen’s Agreements. Im Hinblick darauf, daß beide Dokumente keine völkerrechtlichen Instrumente darstellen, bedeutet dies, daß die bundesverfassungsgesetzlichen Regelungen für den Abschluß von Staatsverträgen keine Anwendung finden und damit auch eine Zuleitung an den Nationalrat zur Einholung der Genehmigung gemäß Artikel 50 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz nicht erforderlich ist." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, daß die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden weder kostenlos noch mit keinen Ausgaben für den Staat verbunden ist, aber sie findet statt, und zwar ohne daß die gesetzgebenden Körperschaften damit befaßt worden sind. Das erstaunt mich. Man bezeichnet das locker als "Gentlemen’s Agreement" – so ähnlich wie man auch sagt: Der Gentleman zahlt, aber schweigt. Über die Kosten der Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden schweigen die österreichischen gesetzgebenden Körperschaften.

Wenn es aber um Einnahmen geht, die den österreichischen Staatsbürger selbst gar nicht treffen – es sind nämlich Ausländer, die die Sichtvermerksgebühr zahlen –, dann wird der Gesetzgeber bemüht! Ich bitte Sie, sich diese Ungleichgewichtigkeit in der Behandlung ein bißchen vorzustellen: Einnahmen, die uns Ausländer bescheren, werden durch den Gesetzgeber behandelt. Ausgaben, die die Österreicher betreffen, werden hingegen nicht behandelt. Ich meine, wir sollten diesen Punkten ein bißchen mehr Beachtung schenken.

Es fällt mir dazu – um im Rahmen der Außenpolitik zu bleiben – auch die GASP, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, ein. Zusätzlich zu unseren Zahlungen an die EU sind dafür 20 Millionen Schilling im Budget für Außenpolitik budgetiert. Aber auf die Verwendung dieses Geldes im Rahmen der GASP – über die EU – hat der österreichische Gesetzgeber keinen Einfluß mehr. Auch der Rechnungshof kann nicht prüfen, was mit dem Geld geschehen ist.

Dies gilt übrigens auch für die Wirtschaftssanktionen, denen wir uns in diesem Zusammenhang anschließen müssen. Sie treffen einerseits den Staat, denn ihm entgehen Steuern durch nicht verkaufte Produkte, und es sind andererseits österreichische Staatsbürger, die im Falle von Wirtschaftssanktionen wirtschaftliche Nachteile zu gewärtigen haben, ohne daß der Gesetzgeber ihnen dafür Ersatz leisten kann. Es ist nicht nur der Unternehmer, sondern es sind auch die Arbeitnehmer in solchen Firmen davon betroffen.

Weiters sind manche Verordnungen oder, besser gesagt, alle Verordnungen der EU, die wir ungesehen zu übernehmen haben, in diesem Parlament nicht mehr behandlungsfähig, trotzdem wirken sie sich aber auf den österreichischen Staat und auf die österreichischen Steuerzahler ganz wesentlich aus.


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