Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 66

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terbrochen dafür verwendet, daß die Situation im Bereich der Sicherheitsexekutive verbessert wird und daß zum Beispiel bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erweiterte Fahndungsmethoden eingeführt werden.

Alles in allem stehe ich den vorliegenden Gesetzen durchaus positiv gegenüber, sie enthalten auch Menschlichkeit, wie es Minister Schlögl heute schon gesagt hat. Selbstverständlich werden in Zukunft auch diejenigen, die der Genfer Konvention wegen Verfolgung aus politischem, ethnischem oder religiösem Grund entsprechen, in Österreich Schutz erhalten. Ich meine daher, wir alle könnten diesen Gesetzen guten Gewissens zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.31

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

13.31

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der vorliegende Regelungskomplex tritt unter der wohlklingenden Bezeichnung "Integrationspaket" auf. Mit ihm verfolgt das Bundesministerium für Inneres neben dem durchaus hehren und idealistischen Ziel, das humanitäre Asylrecht auf hohem Niveau beizubehalten, vor allem zwei weitere zentrale Absichten: einen Neuzuzug von Ausländern in den nächsten Jahren nur noch in beschränktem Ausmaß zuzulassen; und ferner die bereits hier lebenden Ausländer voll zu integrieren. Aber gerade diese beiden letzten, mehr pragmatischen Hauptintentionen werden mit dem hier zu erörternden Regelwerk nach allen bisherigen leidvollen Erfahrungen ziemlich sicher verfehlt werden.

Beginnen wir nur mit der angestrebten Integration der in Österreich lebenden Ausländer. Das Bundesministerium geht davon aus, daß es derzeit etwa 80 000 bis 85 000 Personen gibt, die wohl über eine Aufenthaltsgenehmigung, nicht jedoch über eine Arbeitsbewilligung verfügen. Von ihnen sind zirka 65 000 im arbeitsfähigen Alter. Folglich sollen sie vorrangig in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden. Bestehen dafür aber im Hinblick auf die ohnehin bereits äußerst angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt überhaupt realistische Chancen? – Es würde sich nur der Druck auf diesen erheblich verstärken. Ein weiterer Verdrängungswettbewerb zu Lasten der in hoher Zahl beschäftigungslosen Inländer und seit vielen Jahren in Österreich ansässigen ausländischen Gastarbeiter scheint mir zudem sachlich nicht gerechtfertigt und daher auch gar nicht wünschenswert zu sein.

Vornehmlich soll jedoch die soziale Integration durch die Erleichterung des Familiennachzugs gefördert werden. Nach amtlichen Schätzungen harren rund 100 000 Familienangehörige im Ausland dieser Möglichkeit. Wie läßt sich das aber mit der angeblich ebenso angestrebten Reduktion des generellen Neuzuzugs von Ausländern vereinbaren? – Hier wird freilich eingewendet, daß dem Nachzug von Familienmitgliedern innerhalb der Zuwanderungsquoten der Vorrang gegenüber dem Neuzuzug sonstiger Einwanderer eingeräumt worden ist; denn drei Viertel der festgelegten Quote sollen der Familienzusammenführung vorbehalten bleiben. Der Rest stehe dann für die Anwerbung sogenannter Schlüsselkräfte offen.

Da höre ich geradezu schon heftigste Klagen aus Wirtschaftskreisen, daß die dann verbleibende Anzahl neuzugelassener ausländischer Arbeitskräfte für ihren Bedarf in bestimmten Branchen, wie im Gastgewerbe und im Tourismus, keinesfalls ausreiche. Haben sich doch die maßgeblichen Interessenvertreter der Wirtschaft – anders als jene der Arbeitnehmer – bis heute nie ernsthaft mit der heiklen gesellschaftlichen Problematik befaßt, daß die Unternehmen, vielfach solche multinationaler Art, zwar den Gewinn aus der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere in Niedriglohnbranchen, lukrieren, aber die eminenten sozialen Kosten des Neuzuzugs, von der Belastung des Wohnungsmarktes bis zu den Mehrkosten und Qualitätsverlusten im Schulwesen, der Allgemeinheit überlassen. Wird mit anderen Worten die Exekutive auch gegenüber dem Drängen der Wirtschaft auf die Erhöhung der Quoten beziehungsweise die Tolerierung ihrer Überschreitung standhaft bleiben? – Das auch vor dem Hintergrund, daß der mögliche Ausweg des in der Schweiz durchaus bewährten Saisonnier-Modells ja im österreichischen Recht bewußt verbaut worden ist.


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