Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 73

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Berichterstatter Wolfgang Hager: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich stelle namens des Sozialausschusses den Antrag, gegen diese Vorlage keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

14.01

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für das Wort! Dennoch möchte ich zunächst bemerken, daß wieder einmal kein Minister – in diesem Fall keine Frau Ministerin – anwesend ist, der man mitgeben kann, was man zu sagen hat. (Zwischenruf des Bundesrates Pfeifer. ) Ich hoffe, daß sich das in Zukunft ein bißchen bessern wird, denn man kann doch nicht sagen, daß etwas wichtiger und etwas anderes weniger wichtig ist! Dazu hat jeder seine persönliche Sicht!

Nun zu diesem Gesetz: Man gewinnt bei näherer Betrachtung dieses Gesetzes den Eindruck – und ich glaube, es verhält sich tatsächlich so – , daß es eher der Not gehorchend entstanden ist und nicht gemäß dem inneren Drange, auf diesem Gebiet etwas zu reformieren, denn von einer wirklichen Reform kann man schwerlich reden. Ich würde eher sagen, daß es sich hiebei um ein Reförmchen handelt.

Der Ansatz ist gut, und ich denke, daß man sich angestrengt hat. (Bundesrat Kone#ny: Das ist aber nett!) Man hat sich aber nicht allzusehr angestrengt! Die darin enthaltenen Änderungen werden von uns auch in keiner Weise in Zweifel gezogen. Sie sind nicht schlecht. Es sind aber sehr wenige, und diese Dürftigkeit ist vor dem Hintergrund ständig steigender Jugendarbeitslosigkeit – immer mehr Lehrlinge suchen eine Lehrlingsausbildungsstelle, und immer weniger Unternehmer sind bereit, Lehrlinge auszubilden – wirklich bedauerlich. Es ist bedauerlich, daß nicht mehr daraus geworden ist!

Man hat sich nicht die Mühe gemacht, sich einmal alle Schutzbestimmungen anzusehen. Man hat ein paar herausgegriffen, was in Ordnung ist, aber man hat nicht den großen Wurf gewagt und gesagt: Gehen wir einmal alle Schutzbestimmungen durch, schauen wir uns an, wo es hakt und wo es krankt, beseitigen wir dort etwas, wo es notwendig ist, aber belassen wir Bestimmungen, die tatsächlich sinnvoll sind.

Man hat sich auch bei den Berufsbildern keine besondere Mühe gegeben. Diese sind nur im Berufsausbildungsgesetz verankert, jedoch nicht in diesem Gesetz, in welches sie eigentlich gehört hätten. Auch da hat man das eine oder andere herausgegriffen und den Rest so stehenlassen. Das wird wieder dazu führen, daß relativ bald eine neue Novelle kommt, die wir dann wieder beschließen werden. Und so wird das immer weitergehen, anstatt daß einmal ein Gesetz aus einem Guß gemacht wird, welches dann tatsächlich längere Zeit hält!

Das Schlimmste an diesem Gesetz ist allerdings, daß man wieder einmal glaubt, Lehrlingsausbildungsplätze dadurch sichern zu können, daß man irgendwo einen Beitrag erhöht. Die Wirtschaft klagt seit langem über die Belastungen im Bereich der Lohnnebenkosten. Das ist einer der Gründe, warum immer weniger Lehrlinge ausgebildet werden. Das ist – wie gesagt – nur einer der Gründe, aber nicht der einzige!

Man hat diesmal die Beiträge für die Angestellten um 0,1 Prozent erhöht. Auch wenn das harmlos klingt, trotzdem ist es wieder eine Belastung für die Wirtschaft! Die Unternehmer, die Lehr


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