Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 176

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zu fällen. Zwar gebe ich zu, daß dadurch ein gewisser zeitlicher Druck entsteht, aber diesen halte ich nicht für schlecht, weil ich immer wieder mit der umgekehrten Kritik konfrontiert worden bin: daß Konsenswerber monatelang, manchmal jahrelang auf einen Konsens warten müssen. Das ist wohl nicht zumutbar.

Wir haben jetzt auch – darauf hat Bürgermeister Pfeifer hingewiesen – die Variantenprüfung der Projekte für Abwasserbeseitigungsanlagen im Wasserrecht ermöglicht. Dies läßt es zu, daß nicht nur die zentrale Kläranlage – mit dem enormen Aufwand für das Kanalnetz – als alleinseligmachendes Modell und Strategie zur Verfügung steht, sondern auch andere Varianten gewählt werden können, wenn sie letztendlich dasselbe Schutzziel erreichen.

Wichtig ist, daß die 20-Prozent-Angabe im Wasserrechtsgesetz weggefallen ist, die letztes Mal im Bundesrat diskutiert und kritisiert worden ist. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß offensichtlich eine Kann-Bestimmung jetzt als neues Argument vorgebracht wird. Herr Bundesrat Eisl! Diese Kann-Bestimmung steht seit 1990 im Wasserrechtsgesetz. Ich bitte um rechtliche Beurteilung. Wäre das nämlich keine Kann-Bestimmung, sondern ginge es um eine verpflichtende Entschädigung, dann wäre das verpflichtende Verursacherprinzip die Kehrseite der Medaille. Ich frage mich, welche Folgerungen damit verbunden wären, auch aus der Sicht der Landwirtschaft, in der wir es meistens mit sehr diffusen Problemen – im Sinne von: verbreiteten Problemen – zu tun haben. Daher halte ich diesen Weg für den besseren.

Zur letzten Frage: In Amsterdam wurde am Einstimmigkeitsprinzip festgehalten. Österreich hat nicht vor, diese Strategie zu ändern. Bekanntlich kann Einstimmigkeit nur durch Einstimmigkeit geändert werden. Das ist die Stärke der Position, die wir in dieser Frage einnehmen.

Ich gebe allen recht, die gesagt haben, daß ein Wasserrecht niemals nicht mehr novelliert zu werden braucht. Wir werden das in Zukunft weiterhin tun, auch aufgrund der Erfahrungen mit diesem neuen Wasserrechtsgesetz, das im Verwaltungs- und Vollzugsbereich wesentliche Änderungen bringt wie etwa die Verlagerung zur Bezirksverwaltungsbehörde. Wir werden die notwendigen Erfahrungen sammeln. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, auch in Richtung Kosteneffizienz in der öffentlichen Verwaltung.

Ich bedanke mich für die breite Zustimmung, die dieses Gesetz bekommen hat. Im übrigen haben am Gesetz selbst und am entsprechenden Abänderungsantrag Ländervertreter, Gemeindebundvertreter und Städtebundvertreter mitgearbeitet. Alle diese Instanzen waren in jedes Detail der Entstehung – auch des Abänderungsantrages – miteingebunden. Darauf habe ich Wert gelegt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

22.11

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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