Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 86

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wesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (2. BDG-Novelle 1997), das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 148/1988 geändert werden (691 und 783/NR sowie 5511/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, das Universitäts-Organisationsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 148/1988 geändert werden.

Die Berichterstattung entgegen dem im schriftlich aufliegenden Bericht angeführten Berichterstatter Bundesrat Peter Rieser hat Herr Bundesrat Dr. Kaufmann übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Berichterstatter Dr. Kurt Kaufmann: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Am 9. Juli 1997 beschloß der Nationalrat ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und eine Reihe von anderen Gesetzen geändert werden. Es liegt jedem von Ihnen der Ausschußbericht vor.

Ich stelle daher den Antrag , gegen diesen vorliegenden Gesetzentwurf keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.


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