Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 202

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21. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nullkuponfondsgesetz geändert wird (487/A und 815/NR sowie 5517/BR der Beilagen)

22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz) (736 und 818/NR sowie 5518/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zu den Punkten 20 bis 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Aktien der Bank Austria Aktiengesellschaft,

ein Bundesgesetz, mit dem das Nullkuponfondsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz).

Die Berichterstattung über die Punkte 20 bis 22 hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Aktien der Bank Austria AG.

Durch den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates wird der Entschließung des Nationalrates vom 14. Jänner 1997 hinsichtlich des Verkaufs der Bundesanteile an der Bank Austria Rechnung getragen.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe nun den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nullkuponfondsgesetz geändert wird. Der Text des Berichtes liegt vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von Bundesvermögen (Privatisierungsgesetz) schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Rockenschaub. – Bitte.


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